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vergebenEU-weitDienstleistungen

ITDZ Berlin: Wirtschaftsprüfung

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 002-2025veröffentlicht 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 590 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
621 Tsd. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10713, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    189 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen müssen die Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte des ITDZ Berlin sowie dessen Tochterunternehmens, der BerlinOnline GmbH (BO), nach § 317 HGB für das Jahr 2025, sowie bei weiterer Beauftragung für die Jahre 2026 bis 2028, sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der beim ITDZ Berlin und der BO angewandten IT Verfahren inklusive Dokumentation sein. Ein gesonderter vertraulicher Bericht über die Bezüge des Vorstands/Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und des Verwaltungsrates/Aufsichtsrates einschließlich der Angaben zu bestehenden D&O-Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, eines Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten) muss erstellt werden. Darüber hinaus sind die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gem. EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das ITDZ Berlin und die BO optionale Leistungen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen müssen die Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte des ITDZ Berlin sowie dessen Tochterunternehmens, der BerlinOnline GmbH (BO), nach § 317 HGB für das Jahr 2025, sowie bei weiterer Beauftragung für die Jahre 2026 bis 2028, sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der beim ITDZ Berlin angewandten IT Verfahren inklusive Dokumentation sein. Ein gesonderter vertraulicher Bericht über die Bezüge des Vorstands/Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und des Verwaltungsrates/Aufsichtsrates einschließlich der Angaben zu bestehenden D&O-Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, eines Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten) muss erstellt werden. Darüber hinaus sind die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gem. EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das ITDZ Berlin und die BO optionale Leistungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für LeistungsPreisBewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)
Preis
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für LeistungsPreisBewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)

Eignung8 von 8 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
1.2 Nachweis einer Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Deutschland. *A, *U Mindestanforderung: Nachweis durch ein Zertifikat/ eine Urkunde; *A, *U Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitglied … ganz lesen1.2 Nachweis einer Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Deutschland. *A, *U Mindestanforderung: Nachweis durch ein Zertifikat/ eine Urkunde; *A, *U Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmende zur Eignungsleihe (Keine Unterauftragnehmenden sind, wenn diese der bietenden Partei nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik oder auch Personal zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit die bietende Partei die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken kann.)
Allgemeiner Jahresumsatz
2.1. Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos. *A, *U Legende: beizubrin … ganz lesen2.1. Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos. *A, *U Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmende zur Eignungsleihe (Keine Unterauftragnehmenden sind, wenn diese der bietenden Partei nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik oder auch Personal zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit die bietende Partei die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken kann.)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.2 Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden (§ 54 Abs. 1 WPO). Diese muss eine Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall i. H. v. 1 Mio. Euro abdecke … ganz lesen2.2 Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden (§ 54 Abs. 1 WPO). Diese muss eine Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall i. H. v. 1 Mio. Euro abdecken (§ 54 Abs. 4 Satz 1 WPO). *E Legende: beizubringen von *E = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von einem Mitglied der Bietergemeinschaft
Anteil der Unterauftragsvergabe
3.1 Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235. *A 3.2 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-236. *U Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Pa … ganz lesen3.1 Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235. *A 3.2 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-236. *U Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmende zur Eignungsleihe (Keine Unterauftragnehmenden sind, wenn diese der bietenden Partei nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik oder auch Personal zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit die bietende Partei die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken kann.)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.3 Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen zur Wirtschaftsprüfung eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens], gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E II. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt d … ganz lesen3.3 Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen zur Wirtschaftsprüfung eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens], gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E II. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Angebotsfristendes. Folgende Angaben und Beschreibungen zur jeweiligen Unternehmensreferenz sind erforderlich: - zum Realisierungszeitpunkt/Leistungszeitraum der Unternehmensreferenz - zum Auftraggegenstand und Auftragsvolumen - Darstellung aus der die Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsgegenstand hervorgeht, - zu den Aufgaben (Aufgaben- und Verantwortungsbereich) in der Unternehmensreferenz - Angabe der auftraggebenden/entgegennehmenden Verwaltung / des auftraggebenden/entgegennehmenden Unternehmens* der Unternehmensreferenz - Benennung einer Ansprechperson zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *A, *U, *S Midestanforderung: Mindestens 3 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Abschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsfristende) ist Angaben zur Vergleichbarkeit der Größenordnung: Durchführung einer Wirtschaftsprüfung inkl.: 1. Bilanzsumme des geprüften Unternehmens größer gleich 25 Mio. Euro 2. Umsatzerlöse des geprüften Unternehmens größer gleich 50 Mio. € 3. Mitarbeiter (MA) im geprüften Unternehmen größer gleich 250 MA (im Jahresdurchschnitt) davon muss mind. eine der 3 einzureichenden Unternehmensreferenzen aus dem öffentlichen Dienst stammen. *A, *U, *S Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmende zur Eignungsleihe (Keine Unterauftragnehmenden sind, wenn diese der bietenden Partei nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik oder auch Personal zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit die bietende Partei die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken kann.), *S = wird in Summe beurteilt, * = auftraggebende/entgegennehmende Verwaltung / auftraggebendes/entgegennehmendes Unternehmen der Unternehmensreferenz darf nicht identisch sein mit der sich bietenden Partei bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmenden der bietenden Partei/Bietergemeinschaft.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
3.4 Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Wirtschaftsung und IT-Prüfung - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formulars E I. *A, *U, *S Mindestanforderung: Mindestanzahl Wirtschaftsprüfer: … ganz lesen3.4 Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Wirtschaftsung und IT-Prüfung - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formulars E I. *A, *U, *S Mindestanforderung: Mindestanzahl Wirtschaftsprüfer: 8 Mindestanzahl IT-Prüfer: 4; *A, *U; *S Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmende zur Eignungsleihe (Keine Unterauftragnehmenden sind, wenn diese der bietenden Partei nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik oder auch Personal zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit die bietende Partei die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken kann.), *S = wird in Summe beurteilt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.09.2025. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der/dem Auftragnehmenden spätestens zwei Monate vor dem je … ganz lesen1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.09.2025. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der/dem Auftragnehmenden spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende des Vertrages schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag endet nach Ablauf der erfolgreichen Prüfungen (nach Zustimmung des Verwaltungsrats des ITDZ Berlins bzw. des Aufsichtsrates der BO) des jeweiligen Geschäftsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die jährliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers / der Wirtschaftsprüferin erfolgt, nach vorher erzieltem Einvernehmen mit dem Rechnungshof von Berlin, durch den Verwaltungsrat des ITDZ Berlin/ Aufsichtsrat der BO für ein Jahr. 2. Es wird festgelegt, dass das Honorar (Pauschalen) entsprechend erhöht werden kann, sofern unvorhersehbare Umstände nach § 43 Abs. 2 BS WP/vBP im Bereich des Auftraggebers eintreten, die den Bearbeitungsaufwand erheblich ausweiten. Der/Die Auftragnehmende hat rechtzeitig Hinweise zu geben und darzulegen, aus welchen Gründen ein erhöhter Bearbeitungsaufwand erforderlich ist. Vergütet wird dies gemäß Anlage Nr. 15 lfd. Nr. 3 des Vertrages. Hierzu erfolgt vor Leistungsbeginn eine gesonderte Beauftragung an den Auftragnehmenden /die Auftragnehmende durch den Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
189 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nachweis einer Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Deutschland .
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 4.1 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A 4.2 Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der Leistung, soweit diese auf dem Gebiet der … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: 4.1 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A 4.2 Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der Leistung, soweit diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die bietende Partei aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat diese dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.*L 4.3 Eigenerklärung des Unternehmens über die Unabhängigkeit des Unternehmens selbst und der für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden (Abschlussprüfenden) gemäß §§ 319, 319b HGB, §§ 43 und 49 WPO, §§ 28 ff Berufssatzung WP / vBP. (formlos); *L 4.4 Eigenerklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) unter Verwendung des Formulars Wirt-2141. *A Legende: beizubringen von *A = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, *L = einzeln bietende Partei, generalauftragnehmende Partei, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem/den Unterauftragnehmenden, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind..

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Anschrift
Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin
Kontakt
ausschreibungen@itdz-berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ebeb3dba-9dab-4de6-b43a-74defd0fbe2f.