ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Zertifikatsdiensteanbieter
Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 089-2024veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 493 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- 01.10.2024 – …
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 23 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 493 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate01.10.2024 – …
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 25 Monaten
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen des Aufbaus des IKT-Basisdienst „Land Berlin PKI (mit trusted anchor)" beabsichtigt das ITDZ Berlin die Ausschreibung von Rahmenverträgen über den Bezug von elektronischen Zertifikaten, Siegeln und Zeitstempeln über externe Zertifikatsdiensteanbieter in drei Losen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezug von extern vertrauenswürdigen fortgeschrittenen Zertifikaten ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Zertifikatsdiensteanbieter Im Rahmen des Aufbaus des IKT-Basisdienstes Land Berlin PKI plant der Auftraggeber, das ITDZ Berlin, vertrauenswürdige fortgeschrittene Zertifikate über einen externen Zertifikatsdiensteanbieter zu beziehen. | 48 Monate | 383.900 € |
| 2 | Bezug von qualifizierten elektronischen Zertifikaten über einen externen Vertrauensdienstanbieter ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Zertifikatsdiensteanbieter | 48 Monate | 86.800 € |
| 3 | Bezug eines qualifizierten Zeitstempeldienstes über einen externen Vertrauensdienstanbieter ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Zertifikatsdiensteanbieter | 48 Monate | 22.100 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 767.800 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union(§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. 2. Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. 2. Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der Leistung, soweit diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die bietende Partei aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat diese dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. 3. Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welche die IT-Risiken innerhalb des gesamten Unternehmens berücksichtigen, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Unternehmen etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mindestanforderung: Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens, die erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird, oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten lnformationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 oder auf Basis BSI IT-Grundschutz (oder gleichwertig). 4. Sprache: Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitenden, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in den Lage sind, die Kommunikation jeweils in Deutsch vorzunehmen (bei Nicht-Muttersprachlern mindestens Sprachlevel C1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER"). Mindestanforderung: formlose Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitenden, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in den Lage sind, die Kommunikation jeweils in Deutsch vorzunehmen (bei Nicht-Muttersprachlern mindestens Sprachlevel C1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER").
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 173.600 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einerBietergemeinschaft abgegeben wird. 2. Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der Le … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bedingungen für die Ausführung des Auftrages: 1. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einerBietergemeinschaft abgegeben wird. 2. Bietende Parteien aus dem Ausland müssen für die Ausführung der Leistung, soweit diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die bietende Partei aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat diese dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. 3. Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welche die IT-Risiken innerhalb des gesamten Unternehmens berücksichtigen, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Unternehmen etablierten lnformationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mindestanforderung: Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens, die erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird, oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten lnformationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 oder auf Basis BSI IT-Grundschutz (oder gleichwertig). 4. Sprache: Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitenden, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in den Lage sind, die Kommunikation jeweils in Deutsch vorzunehmen (bei Nicht-Muttersprachlern mindestens Sprachlevel C1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER"). Mindestanforderung: formlose Eigenerklärung, dass die im Rahmen derLeistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitenden, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in den Lage sind, die Kommunikation jeweils in Deutsch vorzunehmen (bei Nicht-Muttersprachlern mindestens Sprachlevel C1 entsprechend dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER"). 5. Formlose Eigenerklärung, dass das im Rahmen der Leistungserbringung verantwortliche Unternehmen für Web-Server-Zertifikate (QWAC) und qualifizierte elektronische Siegel über den Status eines qualifizierten Vertrauensdienstanbieters verfügt und zusätzlich auf der Liste der Bundesnetzagentur Deutschlands benannt ist. Mindestanforderung: Formloser Nachweis (Eigenerklärung) über den Erhalt des Status eines qualifizierten Vertrauensdienstanbieters sowie die Benennung auf der Liste der Bundesnetzagentur Deutschlands (z. B. Nachweis als Anlage mit Screenshot).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | D-Trust GmbH, Berlin | – |
| 2 | D-Trust GmbH, Berlin | – |
| 3 | D-Trust GmbH, Berlin | – |
Auftraggeber
- Name
- IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
- Anschrift
- Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin
- Website
- itdz-berlin.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
itdz-berlin.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.08.2024
- BekanntmachungFrist 19.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen VerträgenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 404861ac-85d5-42a4-87f1-a13cbf678b7c.