IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Abt. 2 und 3;1001382765;EUveröffentlicht 29.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.03.2024 – 29.02.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- Verlängerung von 10 x JBoss Enterprise Application Plattform, 16-Core Standard Subscription über 1 JahrDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.03.2024 – 29.02.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45659, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 29.02.2028
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben.
Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden.
Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS).
Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen zur Pflege/Aktualisierung von Nutzerverwaltungen oder die Einrichtung von WebGIS Komponenten zum Kartographieren von Daten.
Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer (AN) jedoch auch technisch aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen Inhaltsbereichen, Programmierung neuer Anwendungen, Werkzeuge und Tools, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten etc. selbst durchführen. Die einzelnen Beauftragungen werden in Leistungsscheinen spezifiziert.
Beschreibung des Loses
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und läuft längstens auch ohne Kündigung bis zum 29.02.2028 und enthält gem. Leistungsbeschreibung unter anderem Leistungen wie Systempflege, Systemwartung, Wartung und Pflege der CMS der Abteilung 2 und FB 37, Entwicklung/Weiterentwicklung der FIS-Angebote der Abteilung 2 und des Fachbereichs 37 und Consulting (IT-Technische Unterstützung der Systemplanung; IT-technische Consulting). Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72211000Programmierung von System- und Anwendersoftware
- 72212000Programmierung von Anwendersoftware
- 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
- 72212517Entwicklung von IT-Software
- 72212900Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72261000Software-Unterstützung
- 72262000Software-Entwicklung
- 72263000Software-Implementierung
- 72265000Software-Konfiguration
- 72266000Software-Beratung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 98300000Diverse Dienstleistungen
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Als Wertungskriterium wurde ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Der Preis ergibt sich aus den angebotenen Stundensätzen der benannten Tätigkeiten (gem. Ziffer 13.5 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen) sowie den Fahrtkostenpauschalen. In Ziffer 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen wurde ebenfalls bekanntgegeben, mit welchen Faktoren die Angebotspreise gewichtet und die Berechnung in Punkte umgesetzt wurde. Im Ergebnis geht der Zuschlag an die höchste Gesamtsumme in Punkten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
In seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der Leistung "Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung" auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00-18:00) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit v … ganz lesenkürzer
In seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der Leistung "Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung" auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00-18:00) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit von 06:00-08:00 Uhr (Mo-Fr), 18:00-22:00 (Mo-Fr), 22:00-06:00 Uhr (Mo-Fr), für samstags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) und sonntags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) abgefragt (Pos. 5.1 bis 5.5). Diese Stundensätze werden in der Wertung berücksichtigt (s.a. Nr. 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen). Die Optionalen Leistungen werden nur für die Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 der Leistungsbeschreibung (Leistungen des EVB-IT Dienstvertrages) erforderlich.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1SBUNWPV 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1SBUNWPV 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. 3) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 800.000 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 29.02.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens, also 560.000 EUR brutto, erreicht sind. 4) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. 5) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto Nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, erfolgen die Zahlungen nach Wahl des Auftraggebers unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto. Die Abrechnung der IT-Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 (EVB-IT Dienstleistungsvertrag) erfolgt quartalsweise nach Aufwand. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Für IT-Leistungen gem. Nr. 3.3 und 3.4 (EVB-IT Erstellungsvertrag) müssen die Rechnungen kurzfristig nach Abnahme, spätestens jedoch bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen getrennt nach den jeweiligen FIS der einzelnen Fachbereiche der Abteilung 2 und des FB 37 eingereicht werden. Hierbei müssen jeweils die einzelnen Leistungen nachvollziehbar darstellt und der jeweilige Anteil der konkret erbrachten Tätigkeit enthalten sein. Diese Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder: 1. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder 2. als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden. Weitere Erläuterungen zu "E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen" ist dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" - hier: Ziffer 14 - zu entnehmen. Skontoabzug: Der Bieter muss im Leistungsverzeichnis angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe des Skontoabzuges und das Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung posi-tiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entspre-chend des Skontoabzuges neu berechnet. Bei einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| UWerk, Münster | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
- Kontakt
- vergabestelle@
lanuv.nrw.de - Auskünfte
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWvergabestelle@
lanuv.nrw.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von CMK5T Multigas-Prüfgasgeneratoren23.04.2025 · 1 Angebot
- RV Phytoplankton 2025-202717.04.2025
- Mikrowellen-Aufschlussgerät01.04.2025
- Rahmenvereinbarung für die Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter04.03.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- SAP-S/4HANA-Readiness KrankenhausapothekeUniversitätsklinikum Köln AöRFrist 17.11.2026
- Beschaffung eines zentralen Social-Media Content Management Tools (SMCMT) für die Polizei NRWLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenFrist 07.12.2026
- Beschaffung einer Software für die KI-gestützte Gutachtenerstellung im medizinischen Fachbereich BehandlungsfehlerMedizinischer Dienst NordrheinFrist 03.12.2026
- Lizenzen für Atlassian-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 04.12.2026
- Bereitstellung eines CMS und Implementierung der Vergabehandbücher des BMVBundesministerium für VerkehrFrist 26.11.2026
- Lizenzen für VMware-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eead3298-5be6-4f40-a5aa-597e549ceb45.