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IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Abt. 2 und 3;1001382765;EUveröffentlicht 29.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben.

Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden.

Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS).

Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen zur Pflege/Aktualisierung von Nutzerverwaltungen oder die Einrichtung von WebGIS Komponenten zum Kartographieren von Daten.

Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer (AN) jedoch auch technisch aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen Inhaltsbereichen, Programmierung neuer Anwendungen, Werkzeuge und Tools, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten etc. selbst durchführen. Die einzelnen Beauftragungen werden in Leistungsscheinen spezifiziert.

Beschreibung des Loses

Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und läuft längstens auch ohne Kündigung bis zum 29.02.2028 und enthält gem. Leistungsbeschreibung unter anderem Leistungen wie Systempflege, Systemwartung, Wartung und Pflege der CMS der Abteilung 2 und FB 37, Entwicklung/Weiterentwicklung der FIS-Angebote der Abteilung 2 und des Fachbereichs 37 und Consulting (IT-Technische Unterstützung der Systemplanung; IT-technische Consulting). Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Als Wertungskriterium wurde ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Der Preis ergibt sich aus den angebotenen Stundensätzen der benannten Tätigkeiten (gem. Ziffer 13.5 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen) sowie den Fahrtkostenpauschalen. In Ziffer 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen wurde ebenfalls bekanntgegeben, mit welchen Faktoren die Angebotspreise gewichtet und die Berechnung in Punkte umgesetzt wurde. Im Ergebnis geht der Zuschlag an die höchste Gesamtsumme in Punkten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
In seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der Leistung "Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung" auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00-18:00) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit v … ganz lesenIn seltenen, unvorhersehbaren Einzelfällen kann, die Erbringung der Leistung "Fachinformatik / Programmierung / Systemwartung" auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00-18:00) erforderlich werden. Aus diesem Grund werden im Leistungsverzeichnis verschiedene Stundensätze für die Zeit von 06:00-08:00 Uhr (Mo-Fr), 18:00-22:00 (Mo-Fr), 22:00-06:00 Uhr (Mo-Fr), für samstags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) und sonntags (ganztägig 08:00-18:00 Uhr) abgefragt (Pos. 5.1 bis 5.5). Diese Stundensätze werden in der Wertung berücksichtigt (s.a. Nr. 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen). Die Optionalen Leistungen werden nur für die Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 der Leistungsbeschreibung (Leistungen des EVB-IT Dienstvertrages) erforderlich.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1SBUNWPV 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1SBUNWPV 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. 3) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 800.000 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 29.02.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens, also 560.000 EUR brutto, erreicht sind. 4) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. 5) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto Nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, erfolgen die Zahlungen nach Wahl des Auftraggebers unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto. Die Abrechnung der IT-Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 (EVB-IT Dienstleistungsvertrag) erfolgt quartalsweise nach Aufwand. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Für IT-Leistungen gem. Nr. 3.3 und 3.4 (EVB-IT Erstellungsvertrag) müssen die Rechnungen kurzfristig nach Abnahme, spätestens jedoch bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen getrennt nach den jeweiligen FIS der einzelnen Fachbereiche der Abteilung 2 und des FB 37 eingereicht werden. Hierbei müssen jeweils die einzelnen Leistungen nachvollziehbar darstellt und der jeweilige Anteil der konkret erbrachten Tätigkeit enthalten sein. Diese Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder: 1. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder 2. als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden. Weitere Erläuterungen zu "E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen" ist dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" - hier: Ziffer 14 - zu entnehmen. Skontoabzug: Der Bieter muss im Leistungsverzeichnis angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe des Skontoabzuges und das Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung posi-tiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entspre-chend des Skontoabzuges neu berechnet. Bei einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
UWerk, Münster1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuv.nrw.de
Auskünfte
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWvergabestelle@lanuv.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

528vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eead3298-5be6-4f40-a5aa-597e549ceb45.