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IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen Verwaltungsdigitalisierung

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-11-25-02veröffentlicht 04.12.2025erstmals 04.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 283 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 10 Monaten
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das StMI treibt die digitale Transformation seines Geschäftsbereichs konsequent voran. Ziel ist die Etablierung einer modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltung durch die durchgängige Digitalisierung von Prozessen und die Nutzung innovativer Technologien. Die vorliegende Ausschreibung zielt auf den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem strategischen Partner, der das StMI und seine nachgeordneten Behörden bei dieser Volldigitalisierung unterstützt. Der Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Transformationspartnerschaft. Der Auftragnehmer soll das StMI proaktiv beraten, innovative Lösungen konzipieren und die Umsetzung komplexer Digitalisierungsvorhaben von der Strategie bis zum Betrieb begleiten. Es wird ein Partner gesucht, der nicht nur technologische Expertise einbringt, sondern auch ein tiefes Verständnis für die organisatorischen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der bayerischen Verwaltung besitzt und aktiv zur Realisierung einer messbaren „digitalen Dividende“ beiträgt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Leistungspunkte (max. 100) setzen sich aus folgenden gewichteten Unterkriterien zusammen: • Einsatz qualifizierten und erfahrenen Personals: 30% (der Leistungsnote), • Konzeptbewertung 1 – künftige Auftragserbringung Qualität des Angebotskonzepts: 50% (der Leistungsnote), • Konzeptbewertung 2 – Organisation der Auftragsausführung und Agilität im Abrufprozess: 20% (der Leistungsnote). Alle Kriterien sind genauer in den Beschaffungsunterlagen (insb. Dokument "Anlage 2: Formblatt Wertungskriterien" ) aufgeführt.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Es ist eine der zwei nachfolgenden Eigenerklärungen in dem Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" abzugeben: "Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen P … ganz lesenAusschlussgrund bei Nichterfüllung: Es ist eine der zwei nachfolgenden Eigenerklärungen in dem Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" abzugeben: "Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) eingetragen [„[…] Für Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.“]." oder "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen."
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Es ist ein Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. € (netto) pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Digitalisierungsberatung und IT-Entwicklung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Nach Zuschlagserteilung ist eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelas … ganz lesenAusschlussgrund bei Nichterfüllung: Nach Zuschlagserteilung ist eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen und bis zum Ende der Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechtzuerhalten. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten: • für Vermögensschäden: 2.000.000,- €, • für Sachschäden: 5.000.000,- €, • für Personenschäden: 5.000.000,- €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Hierzu ist gemäß dem Dokument "02.07_Eigenerklärung Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Von der Vorlage einer schriftlichen Bestätigung oder Zusicherung der Versicherungsgesellschaft bitten wir im Rahmen der Angebotsabgabe abzusehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Es sind mindestens vier geeignete Unternehmensreferenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Geeignete Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen zwingend erfüllen: Die Referenzen müssen sich auf Aufträge in den folgenden Auf … ganz lesenAusschlussgrund bei Nichterfüllung: Es sind mindestens vier geeignete Unternehmensreferenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Geeignete Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen zwingend erfüllen: Die Referenzen müssen sich auf Aufträge in den folgenden Aufgabenfelder beziehen • IT-Beratungsleistungen i.S.d. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung (mindestens drei Referenzen) und • Softwareentwicklung (mindestens eine Referenz). Zumindest ein Teil der Leistung muss im Referenzzeitraum – Dezember 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist – erbracht worden sein oder noch erbracht werden. Die Referenzen müssen jeweils ein Volumen von über 200 Personentagen aufweisen. Mindestens drei der Referenzaufträge müssen gegenüber öffentlichen Stellen (Bundesverwaltung, Staatsverwaltung, kommunale Behörden oder Aufgaben im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung) erbracht worden sein oder noch erbracht werden. Zum Beleg sind die mindestens vier geeigneten Referenzen in dem Dokument "02.04_Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Dabei kann und soll das Dokument "02.04_Angaben zu Referenzen“, das nur die Angabe von drei Referenzen ermöglicht, mehrfach ausgefüllt und eingereicht werden. Pro Referenz sind in dem Dokument folgende Angaben zu machen: • eine Beschreibung des jeweiligen Auftrags, • Name und Branche des Auftraggebers, • Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), • die im Rahmen des Auftrags erbrachte Anzahl an Personentagen sowie • der Erbringungszeitraum (von – bis, Monat/Jahr).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Es ist erforderlich, dass im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre mindestens 40 Beschäftigte im Unternehmen insgesamt sowie mindestens 20 Beschäftigte im Tätigkeitsbereich des Auftrags („Digitalisierungsberatung und IT-Entwicklung“) tätig waren.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Es ist ein zertifiziertes Qualitätssystem einzusetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und welches gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag dreimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
54 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anschrift
Odeonsplatz 3, 80539 München
Kontakt
poststelle@stmi.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 20.01.2026 auf 28.01.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 20.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 56b9bb99-c9d3-4540-a907-b6c213809d61.