IT-Awareness-Plattform für die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Sachsen-Anhalt
Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen DP-2025000086veröffentlicht 05.09.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 13 Monatenan Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Um die Beschäftigten für das Thema IT-Sicherheit und die Gefahren externer Cyber-Angriffe verstärkt zu sensibilisieren, ist die Beschaffung einer IT-Awareness-Plattform geplant. Die Plattform soll aus den Modulen E-Learnings und Phishingsimulation bestehen.
Gegenstand nach CPV
- 48732000DatensicherheitssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Entwurf Anlage Teil B- BewertungsmatrixDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen, (s. Nr. 5.4.2.2.2.1Teil A- Teilnahmeunterlage) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde [bewer … ganz lesenkürzer
Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen, (s. Nr. 5.4.2.2.2.1Teil A- Teilnahmeunterlage) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde [bewertetes KO-Kriterium]. Hierzu ist die ANLAGE „Referenzbeschreibung“ (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) auch die Anlage „Fragebogen Eignungskriterien“ vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu ist die Anlage "Referenzbeschreibung" auszufüllen. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere anhand der nachstehend genannten Punkte bewertet. Dafür ist die Anlage "Fragebogen Eignungskriterium" ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei ist erforderlich, dass jedes Kriterium in mindestens einer Referenz belegt wird. - Es wurden verschiedene Phishing-Kampagnen bei einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt. - Es wurden Phising-Kampagnen aus dem öffentlichen Bereich, mindestens Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung mit Usern durchgeführt. - Anzahl der insgesamt bereitgestellten e-Learnings (wie in Kap. 3 Leistungsbeschreibung definiert). - Wurden e-Learnings im kundeneigenen LMS bereitgestellt? - Sind Erfahrungen beim Aktivieren der Phishingbuttonfunktionalität im Outlook / auf dem Exchange-Server vorhanden? - Besteht bzw. bestand ein aktiver Einsatz eines Phishingbuttons für die Meldung von aus der Kampagne generierten Phishingmails; zusätzliche Erfahrungen mit dem Einsatz des Phishingbuttons für die Meldung echter Phishingmails. - Wurde bereits bei einem öffentlichen Auftraggeber die Umsetzung bzw. Aufbau von 3 Hierarchiestufen durchgeführt? (siehe Leistungsbeschreibung Kap. 2.10) Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn das Projekt seit dem 01.01.2022 seit mindestens einem Jahr im produktiven Betrieb läuft. Die Referenzen werden separat bewertet. Dies geschieht anhand der Anlage „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“. Aus mehr als einer eingereichten Referenz werden die Höchstwerte herangezogen, sofern die Referenz als vergleichbar und erfolgreich abgeschlossen, gewertet wurde.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Auftraggeber bewertet als Qualitätssicherungsmaßnahme Zertifikate nach DIN EN ISO 9241. Dazu hat der Bewerber in der ANLAGE "Fragebogen Eignungskriterien" entsprechende Angaben zu machen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 301741, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de Vergabekammern 1 und 2 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst - Kamieth - Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: +49 345 514-1529/1536 Fax: +49 345 514-1115 Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden … ganz lesenkürzer
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei (s. Ziffer 5.4.2 Teil A Vergabeunterlagen). Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 43 benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern (fortan als Bieter bezeichnet), die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt, anhand derer die eingehenden Angebote geprüft und bewertet werden. Anschließend werden die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben und sich mit diesem anhand der zuschlagsrelevanten Bewertungskriterien auf den ersten 5 Rängen platzieren konnten, zur Verhandlung eingeladen (vgl. § 17 Abs. 12 VgV). Zur Bewertung der Angebote wird die erweiterte Richtwerthode wie folgt herangezogen. In der Leistungsbeschreibung sind Mindestanforderungen an die zu beschaffende Leistung festgelegt worden. Zusätzlich sind für die Bewertung der Qualität Bewertungskriterien festgelegt worden, aus denen sich gemeinsam mit dem Preis sowie dem Schwankungsbereich von 10 % und dem Entscheidungskriterium „Qualität“ das wirtschaftlichste Angebot ergibt. Bewertung: Hier werden Preis und Leistung im ersten Schritt ausgeglichen gewichtet (Z= L/P). Z=Gesamtpunktzahl,L(Leistung), P(Preis) Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des zuvor festgelegten Schwankungsbereichs von 10 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Aus den verbleibenden Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag mit dem höchsten Wert in der Qualität. Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem je nach Verfahrensstand in den Abschnitten "Veröffentlichungstexte Teilnahmewettbewerb" oder "Projektinformation" der Teilnahme-/Vergabeunterlagen als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem genannten Termin „Fra …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
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- Videokonferenzanlage30.07.2025 · 2 Angebote
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fdcf472-00c8-4ded-909b-788b90801294.