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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

IPS Immobilien- und Projektmanagement wegen FIAST

Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 306/26veröffentlicht 21.07.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 78 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Weiterentwicklungsfähigkeit Wettbewerbsergebnis15 %
  • Personaleinsatz, Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle15 %
  • Preis20 %
  • Wettebewerbsergebnis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS)
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) plant als Projektentwicklungsgesellschaft des Landes einen Neubau für das Finanzamt Staßfurt. Das Baugrundstück befindet sich auf einer relativ zentral gelegenen, brachgefallenen Liegenschaft an der Förderstedter Straße. Für die Bauaufgabe lobt der Auftraggeber einen architektonischen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 aus.

Beschreibung des Loses

Mit dem Neubau soll ein Verwaltungsstandort geschaffen werden, der die organisatorischen, funktionalen und technischen Anforderungen der Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt langfristig erfüllt. Grundlage der Planungsaufgabe bildet ein gemeinsam mit den Nutzenden erarbeitetes Raum- und Nutzungskonzept mit einer Nutzungsfläche von ca. 3.500 m². Neben den klassischen Büro- und Servicebereichen umfasst dieses auch Konferenz- und Besprechungsräume, Flächen für Aus- und Weiterbildung, sowie eine zentrale Mitarbeitendenversorgung. Das Nutzungskonzept orientiert sich an den veränderten Anforderungen einer modernen Arbeitsorganisation mit einem definierten Home-Office-Anteil und sieht flexible, digital unterstützte Arbeitsformen ebenso vor wie Bereiche für konzentriertes Arbeiten, Zusammenarbeit und Kommunikation. Der Neubau soll diese Anforderungen in einer wirtschaftlichen, funktionalen und nachhaltigen baulichen Lösung umsetzen und gleichzeitig eine hohe Anpassungsfähigkeit an zukünftige organisatorische Entwicklungen gewährleisten. Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung eines ressourcenschonenden und energieeffizienten Gebäudekonzeptes zu. Der Auslober strebt eine Zertifizierung im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Gold an. Die geschätzten Gesamtbaukosten des Vorhabens belaufen sich auf ca. 33 Mio. EUR. Städtebaulich soll sich der Neubau angemessen in seine Umgebung einfügen. Das Wettbewerbsgebiet, ein Konversionsgrundstück einer ehemaligen Drahtfabrik mit einem geringfügigen Bestand an schützenswerten Bäumen, unterliegt darüber hinaus keinen städtebaulichen oder denkmalpflegerischen Vorgaben. In einem städtebaulichen Grobkonzept für das Restgrundstück sollen die Lage einer Potentialfläche für eine mögliche spätere Grundstücksteilung und die Flächen für die Anordnung von Zugängen sowie von ca. 70 Stellplätzen und deren Erschließung dargestellt werden. Um das notwendige Bauplanungsrecht herzustellen, stellt die Stadt Staßfurt parallel zum Wettbewerb einen Bebauungsplan für das Wettbewerbsgebiet auf. Das Wettbewerbsergebnis soll als städtebauliche Grundlage für den Bebauungsplan dienen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Weiterentwicklungsfähigkeit WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 15Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
Qualität
Personaleinsatz, Qualitäts-, Kosten- und TerminkontrolleGewichtung (Punkte, genau) 15Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
Qualität
WettebewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 50Ergebnis des Planungswettbewerbs 1. Preis = Gewichtung: 50 2. Preis = Gewichtung: 35 3. Preis = Gewichtung: 20

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner … ganz lesen1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekts oder des Innenarchitekts gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapa …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2.1 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
3.1 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugela … ganz lesen3.1 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müss … ganz lesen4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zwei Referenzaufträge nachweisen. Zu diesem Zweck muss er Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Zum Nachweis sind für Referenz 1 das Referenzblatt B.7.1 und für Referenz 2 das Referenzblatt B.7.2 zu verwenden. Die Referenzblätter sind jeweils vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und - sofern erforderlich - zusammen mit einem Beiblatt im Format DIN A3 einzureichen. 4.1.1 Referenz 1 Mindestanforderungen an die Referenz 1 - Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Bewerber muss nachweisen, dass die Leistungserbringung für den angegebenen Referenzauftrag innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Maßgeblich ist, dass die Fertigstellung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 nach dem 01.07.2016 und vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe gelegen hat. Für die Referenz 1 ist darüber hinaus erforderlich, dass das zugehörige Bauvorhaben als fertiggestelltes Bauvorhaben mit geschlossener Gebäudehülle vorliegt. Die bauliche Fertigstellung (Schließen der Gebäudehülle) muss ebenfalls vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe erfolgt sein. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung der Objektplanung für Gebäude im Sinne des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI 2021 für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers (z. B. Finanzverwaltung/Staat/Kommune) zum Gegenstand hatte. Gegenstand des Referenzauftrags muss der Neubau eines Verwaltungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes aus den Bereichen Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Ausbildung/Wissenschaft/Forschung oder Gesundheit/Betreuung sein. Das Referenzvorhaben muss mindestens der Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 zuzuordnen sein und als Neubau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes geplant worden sein; reine Sanierungsmaßnahmen eines bestehenden Gebäudes genügen den Anforderungen nicht. Die Referenz muss mindestens alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 umfassen und durch den Bewerber selbst erbracht worden sein. c) Nutzungsfläche (NUF) der Referenz Die Nutzungsfläche (NUF) des Referenzbauvorhabens muss mindestens 1.000 m² betragen. Maßgeblich ist die Nutzungsfläche (NUF) im Sinne der DIN 277 in der jeweils zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen Fassung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.1.2 Bewertung der Referenz 1 Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche anerkannt, welche die Mindestanforderungen aus Ziffer 4.1.1 vollständig erfüllen. Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers festgestellt. Dieses bewertet die Referenz 1 nach der Komplexität der Bauaufgabe wie folgt: Komplexität der Bauaufgabe (sehr hoch, hoch, durchschnittlich, gering) - max. 50 Punkte Sehr hoch 50 hoch 40 durchschnittlich 25 gering 10
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müss … ganz lesen4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zwei Referenzaufträge nachweisen. Zu diesem Zweck muss er Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Zum Nachweis sind für Referenz 1 das Referenzblatt B.7.1 und für Referenz 2 das Referenzblatt B.7.2 zu verwenden. Die Referenzblätter sind jeweils vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und - sofern erforderlich - zusammen mit einem Beiblatt im Format DIN A3 einzureichen. 4.2.1 Referenz 2 Mindestanforderungen an die Referenz 2 - Nachweis der gestalterischen und architektonischen Qualität Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen. a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Bewerber muss nachweisen, dass die Leistungserbringung für den angegebenen Referenzauftrag innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Maßgeblich ist, dass die Fertigstellung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 nach dem 01.07.2016 und vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe gelegen hat. Das Referenzvorhaben kann sich zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder als fertiggestelltes Gebäude oder als Gebäude in Planung darstellen. Eine bauliche Fertigstellung des Gebäudes ist für Referenz 2 nicht zwingend erforderlich, sofern die genannten Planungsleistungen (LPH 2 bis 4) im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen wurden. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bewerber muss seine Erfahrung mit einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung der Objektplanung für Gebäude im Sinne des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI 2021 für ein Vorhaben eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers betroffen hat. Das Referenzvorhaben muss ein Gebäude beliebiger Nutzungsart zum Gegenstand gehabt haben, dessen Komplexität mindestens der Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 zur HOAI 2021 entspricht. Das Vorhaben muss als Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau eines bestehenden Gebäudes geplant worden sein; reine Sanierungsmaßnahmen genügen den Anforderungen nicht. Die Referenz muss mindestens alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 umfassen und durch den Bewerber selbst erbracht worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.2.2 Bewertung der Referenz 2 Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche anerkannt, welche die Mindestanforderungen aus Ziffer 4.2.1 vollständig erfüllen. Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers festgestellt. Dieses bewertet die Referenz 2 nach der architektonischen und gestalterischen Qualität wie folgt: Architektonische Qualität (sehr hoch, hoch, durchschnittlich, gering) - max. 50 Punkte Sehr hoch 50 hoch 40 durchschnittlich 25 gering 10
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1 "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
… bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMSAT# Für den Planungswettbewerb wird ein unabhängiges Preisgericht nach Maßgabe der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) gebildet, das aus Fachpreisrichtern sowie Sachpreisrichtern besteht. Die konkrete Zusammensetzung des Preisgerichts wird in der Auslobung zur zw … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMSAT# Für den Planungswettbewerb wird ein unabhängiges Preisgericht nach Maßgabe der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) gebildet, das aus Fachpreisrichtern sowie Sachpreisrichtern besteht. Die konkrete Zusammensetzung des Preisgerichts wird in der Auslobung zur zweiten Stufe des Verfahrens bekanntgegeben. Die Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden übergeordneten Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Gesamtkonzept und Adressbildung - Städtebauliche Einbindung - Architektonische und gestalterische Qualität - Erfüllung des Raumprogramms und der Raumanforderungen - Funktionalität und Flexibilität - Klimaanpassung und Nachhaltigkeit - Ressourcen und Energie - Wirtschaftlichkeit und Flächeneffizienz Diese Kriterien können im Wettbewerb durch weitere Unterkriterien untersetzt werden. Die Wettbewerbssumme beträgt 146.000 EUR netto Es sind drei Preise und 2 Anerkennungen vorgesehen: 1. Preis: 30.000 EUR netto 2. Preis: 19.000 EUR netto 3. Preis: 12.000 EUR netto Zwei Anerkennungen mit je 6.000 EUR netto Die Hälfte der Wettbewerbssumme, also 73.000 EUR netto, wird als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle Teilnehmenden ausgegeben, die fristgerecht eine den Auslobungsbedingungen entsprechende Wettbewerbsarbeit abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS)
Anschrift
Breiter Weg 173, 39104 Magdeburg
Kontakt
info@abante.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

183vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (119 Lose mit Angabe)
143.002 €Zuschlagswert im Median
57.751 € – 362.684 €mittlere Hälfte, 128 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aceadeec-f732-43bb-b7b2-9091ed1f1f07.