iPads
Auftraggeber nicht angegeben · Weinheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SWEIN-2024-RV-iPadveröffentlicht 25.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Weinheim69469, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan Stadt Weinheim - Amt für Bildung und Sport
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Tablet-Systemen für die Stadt Weinheim
Beschreibung des Loses
Die Stadt Weinheim stellt für die Schulen in ihrer Trägerschaft weitere Mittel zur Verfügung für die Anschaffung von mobilen digitalen Endgeräten für SchülerInnen sowie Lehrerkräfte. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung von Apple iPad-Systemen. Die Ausstattung soll stufenweise stattfinden, weshalb ein Rahmenvertrag über 48 Monate (01.11.2024 bis 31.10.2028) mit optionaler Verlängerung um 12 Monate ausgeschrieben wird. Als erste Liefercharge werden 550 Geräte abgenommen bei einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 2.350 Geräten über die nächsten 4 Jahre. Die Schulen der Stadt Weinheim können zudem darüber hin-aus selbständig entscheiden, ob Schulbudget zur Anschaffung weiterer Geräte eingesetzt wird. Sollte dies der Fall sein, dann könnten bis zu maximal 4.400 Geräte abgenommen werden. Die Leistung ist nicht weiter in Titel oder Lose strukturiert. Eine Beschaffung von Ausstattungsperipherie ist mit dieser Ausschreibung nicht verbunden. ------- Begründung der Produktfestlegung: In den Schulen in Trägerschaft der Stadt Weinheim ist bereits eine umfassende Infrastruktur für Apple iPads vorhanden. Die SchülerInnen nutzen Apple iPads als primäre Lernwerkzeuge und sind mit deren Medieneinsatz vertraut, was eine konsistente und einheitliche Lernumgebung sicherstellt. Darüber hinaus ist das Schulpersonal speziell auf die Nutzung von Apple iPads geschult, wodurch ein reibungsloser Betrieb und Support gewährleistet wird. Zusätzlich sind Verwaltungssysteme wie JAMF bereits implementiert, welche speziell auf die Verwaltung und Sicherung von Apple Geräten ausgelegt sind. Die Einführung alternativer Hersteller oder Produkte würde nicht nur zusätzliche Schulungen und Umstellungen erfordern, sondern auch die bestehende Infrastruktur und die Verwaltungssysteme obsolet machen oder erheblich beeinträchtigen. Aus diesen Gründen ist es sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll, bei der Ersatzbeschaffung bzw. ergänzenden Beschaffung der Tablets auf die bestehende Apple-Umgebung zu setzen und keine alternativen Hersteller zu berücksichtigen. -------- Es sind Apple iPads der 10. Generation mit folgender Ausstattung zu liefern: - 64 GB - WLAN 6 (802.11ax) mit 2x2 MIMO, Geschwindigkeiten von bis zu 1,2 Gbit/s - Simultanes Dualband - Bluetooth 5.2 - A14 Bionic Chip - 6 Core CPU - 4 Core Grafik - 16 Core Neural Engine - 10,9" Multi-Touch Display (27,69 cm Diagonale) mit LED Hintergrund-Beleuchtung und IPS Technologie - Auflösung von 2360 x 1640 Pixeln bei 264 ppi - True Tone Display - 500 Nits Helligkeit - Fettabweisende Beschichtung - Unterstützt den Apple Pencil - 12 MP Weitwinkel-Kamera, ?/1.8 Blende - Bis zu 5x digitaler Zoom - Objektiv mit 5 Elementen - Autofokus mit Focus Pixeln - Panoramabild (bis zu 63 MP) - Smart HDR 3 - Herstellergarantie: 1 Jahr Bring-In -------- Es wird für die ausgewiesenen Komponenten des Leistungsverzeichnisses eine Garantie des Herstellers über 12 Monate gefordert. Die Forderung nach direkten Gewährleistungen durch den Hersteller stellt für die AG einen minimalen Schutz einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers dar. Folgende Leistungen sind durch den Lieferanten mindestens zu erbringen: - Laufzeit 12 Monate ab Lieferung - Kostenneutraler Austausch im Garantiefall - Lieferung und Austausch defekter Hardware innerhalb von 7 Werktagen - Bei Datenträgern, die ausgetauscht werden müssen, wird die Datenlöschung der defekten Komponenten bestätigt. -------- Insbesondere soll durch die Garantieleistung der kostenneutrale Hardwareaustausch sichergestellt werden. Der AN hat in seinem Angebot für die Instandhaltung die Herstellergarantie zu berücksichtigen; es ist im Service-Fall auf die Leistungen des Herstellers zurückzugreifen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Gewährleistungszeit verantwortlich durch den Hersteller der angebotenen Komponenten zu erbringen sind. Dies kann durch den AN durch geeignete Dienstleistungen vermittelt oder erbracht werden. Vertragspartner ist der AN.
Gegenstand nach CPV
- 30213200TablettcomputerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Zuschlagskriterium Preis: 100 % Das Angebot mit den niedrigsten Gesamt-Kosten in der Summe aller Titel erhält den Zuschlag. Die Referenzzelle ist die gelb markierte Zelle 16 in Anlage 3 - Preisblatt.
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Die zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig mit dem Angebot vorzulegen und gelten als K.-O.-Kriterien. Gemäß § 122 GWB 2016 werden die 1. Fachkunde 2. Leistungsfähigkeit sowie das 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den … ganz lesenkürzer
Die zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vollständig mit dem Angebot vorzulegen und gelten als K.-O.-Kriterien. Gemäß § 122 GWB 2016 werden die 1. Fachkunde 2. Leistungsfähigkeit sowie das 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB des Bieterunternehmens überprüft. - Es ist mit dem Angebot nicht das Standardformular für die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) unterzeichnet vorzulegen. Verpflichtend ist die Abgabe des ausgefüllten Formblattes L 124. - Der Ausschreibungsgegenstand erfordert Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen gem. der Anlage 1: Eignung iPads 03. - Zum Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB 2016 sind die im Formblatt 0 der Anlage 1: Eignung iPads 03 aufgeführten Unterlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben; soweit deutsche Rechtsnormen und Formulare benannt sind, gelten gleichwertige aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend. - Geforderte Eignungsnachweise und Angaben (z.B. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen bzw. erbracht werden können, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, sofern Bewerber und Bieter in einem solchen amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine adäquate Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht (vgl. § 122 Abs. 3 GWB)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Gesamtvertragszeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2028 Sofern in der Vertragslaufzeit eine Begründung gegeben ist, besteht eine Verlängerungsoption zum Vertrag um einmalig 12 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Vergabekammer nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Vergabekammer nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabekammer, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78HU2K siehe Anlage Verfahrensbedingungen iPads 05
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Weinheim - Amt für Bildung und Sport
- Anschrift
- Dürrestr. 2, 69469 Weinheim
- Kontakt
- vergabestelle@
sppm.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (40 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- Bechtle GmbH5 Zuschläge
- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Hochschule Reutlingen - Workstation LSMHochschule ReutlingenFrist 14.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8541654-50f8-495b-a6f3-85396645307a.