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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Investorenwettbewerb Freizeitanlage Blumenberg

Landratsamt Eichstätt · Eichstätt, Bayern

Aktenzeichen NPA-2025-B01veröffentlicht 10.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 417 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
181 Monate01.12.2025 – 31.12.2040
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eichstätt85072, Landkreis Eichstätt, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (89 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2040
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Eichstätt bietet die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 169 und 169-11 der Gemarkung Marienstein - Eichstätt sowie der Fl.Nr. 1022-20 der Gemarkung Schernfeld, Gesamtfläche: ca. 97.000 qm an, um zum Einen den vorhandenen Fossiliensteinbruch mit Öffnungszeiten von mindestens von Ostern bis Ende Oktober an sechs Wochentagen (darunter Sa. und So.) von 10 bis 16 Uhr zu betreiben und zum Anderen zur Errichtung und den Betrieb einer Touristischen Anlage mit einer Tiny-Haus-Siedlung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Der Bieter mit dem höchsten Kaufpreisangebot (Mindestangebotssumme ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt) erhält 5 Punkte. Bieter mit niedrigeren Angeboten erhalten die Punktzahl, die sich – ausgehend vom Höchstangebot – aus einer Dreisatzrechnung ergibt; diese Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Qualität
Gewertet wird entsprechend dem Wertungsmatrix in den Vergabeunterlagen mit dem von Bieter angegebenen Leistungen

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) mit dem erholungstouristischen Betrieb von Tiny-Haus-Siedlungen. 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 2.1 Anzahl und berufliche Qualifikation der Mitarbeiter: … ganz lesen1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) mit dem erholungstouristischen Betrieb von Tiny-Haus-Siedlungen. 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 2.1 Anzahl und berufliche Qualifikation der Mitarbeiter: Durchschnitt der letzten 3 Jahre. 2.2 Referenzportfolio: Nachweis entsprechender Dienstleistungen in den letzten 10 Jahren. 2.3 Referenzportfolio: Eigenerklärung zu erholungstouristischen Referenzen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren). Beurteilt wird, inwieweit der Bewerber aufgrund der eingereichten Eigenerklärungen geeignet erscheint, die Freizeitanlage nach den Zielvorstellungen des Landkreises zu errichten und zu betreiben. Dabei wird insbesondere der bisherige berufliche Werdegang des Bewerbers berücksichtigt. Es findet eine wertende Gesamtschau statt, d.h. die Wertung erfolgt im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Erklärungen. Vergeben werden 0-5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2040
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenHinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 701 (Immobiliendienste für Eigenbesitz) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1bcc9702-bf4c-4601-ab7c-a334b0c56246.