Investorenauswahlverfahren Neue Mitte Nilkheim
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg, Bayern
Aktenzeichen 107-24-F-VFT-61veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aschaffenburg63739, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Siehe Vergabeunterlagen40 %
- Siehe Vergabeunterlagen50 %
- Siehe Vergabeunterlagen10 %
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim ist seit Jahrzehnten das größte Baugebiet, das die Stadt Aschaffenburg für den Wohnungsbau ausgewiesen hat. Ca. 50 % des Bauvorhabens sind bereits umgesetzt, einen der letzten größeren Bausteine stellt die Ergänzung des Stadtteilzentrums in Nilkheim dar.Die Stadt Aschaffenburg möchte daher im Baugebiet "Anwandeweg" ein Stadtteilzentrum mit Seniorenpflegeeinrichtung (mit Tagespflege und Seniorenwohnen), Lebensmittel-Vollsortimenter und einem gastronomischen Angebot errichten lassen.Die Stadt Aschaffenburg sucht für das Vorhabengrundstück einen Investor, der dieses Grundstück von der Stadt Aschaffenburg erwirbt und darauf das von ihm nach Maßgabe der Zuschlagskriterien erstellte Bebauungs- und Nutzungskonzept anschließend wie im beiliegenden Vertragsentwurf festgelegt umsetzt.Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV, § 3 EU Nr. 3 VOB/A über ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren. Das Verfahren wird in deutscher Sprache abgefasst. Die Angebots- und Konzeptabgabe in Stufe 2 erfolgt zudem weitestgehend anonym.
Beschreibung des Loses
Das neue Stadtteilzentrum soll eine Einkaufsmöglichkeit für das neue Gebiet mit einem Einwohnerpotenzial von rd. 1.800 Einwohnern sowie für die angrenzenden bestehenden Quartiere bieten. Dadurch wird es kurze Wege ermöglichen sowie den Bedarf nach Pflegeplätzen und seniorengerechtem Wohnen decken. Die Stadt möchte daher das Grundstück mit dieser Zielsetzung über ein Investorenauswahlverfahren vergeben.Es handelt sich um ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, anschließend werden bis maximal 4 geeignete Bewerber für das darauffolgende Verhandlungsverfahren/Angebotsphase zur Abgabe eines Nutzungs- und Bebauungskonzeptes aufgefordert.Mit dem Investorenauswahlverfahren soll ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft, bestehend aus Investor (Projektentwickler, Bauträger o.ä.) und Architekten/Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten gefunden werden, der bzw. die geeignet sind, auf dem Vorhabengrundstück eine adäquate und qualitätsvolle Bebauung nach Maßgabe der Vorgaben der Stadt Aschaffenburg zu entwickeln und baulich zu realisieren.
Gegenstand nach CPV
- 70122110Verkauf von unbebauten GrundstückenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Siehe VergabeunterlagenNutzungskonzept
- Qualität
- Siehe VergabeunterlagenStädtebauliche und architektonische Qualität
- Qualität
- Siehe VergabeunterlagenKlimaanpassung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einzutragen ist: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; V … ganz lesenkürzer
Einzutragen ist: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
- Website
- aschaffenburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
aschaffenburg.de
Bei uns erfasst
- Lieferung HLF 2011.10.2026
- Anpassung der HWS-Anlage Klärwerk02.10.2026
- Archäologische Baubegleitung29.09.2026
- Lizenzverlängerung Unified Endpoint Management System22.07.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22e40226-c033-4015-9c30-d277c22be4ed.