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Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem Teilnetz Dreieich für drei Jahre

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus, Hessen

Aktenzeichen Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem Teilnetz Dreieich für drei Jahreveröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz Dreieich interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG Region Mitte zu vergeben und dazu den Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) mit der DB Regio AG Region Mitte entsprechend um drei Jahre zu verlängern. Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen im Teilnetz Dreieich sind auf folgender Strecke zu erbringen: Linie 61: Dieburg – Rödermark – Ober-Roden – Dreieich-Buchschlag – Frankfurt (Main) Hbf.

Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 11.12.2027. Künftig sollen die Teilnetze Dreieich und Odenwald aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt und voraussichtlich zum Dezember 2030 als ein Gesamtauftrag neu vergeben werden. Durch die Zusammenlegung der Teilnetze Dreieich und Odenwald wird insbesondere durch eine gemeinsame Fahrzeugflotte die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich gesteigert werden können. Zur Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen sollen in dem zusammengelegten Netz ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen (BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen (Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten, Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein, sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030. Aus diesem Grund wurde der Verkehrsvertrag mit dem Bestandsbetreiber im Odenwaldnetz um drei Jahre bis Dezember 2030 verlängert. Auch wenn ein Einsatz von BEMU theoretisch schon heute im Teilnetz Dreieich infrastrukturell möglich wäre, müsste aber auch bei einer Zusammenlegung mit dem Odenwaldnetz und einer Neuausschreibung als Gesamtauftrag zum Dezember 2030 in der Übergangszeit von 2027 (Ende des laufenden Verkehrsvertrags) bis Ende 2030 der Verkehr im Teilnetz Dreieich gesichert werden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im Teilnetz Dreieich aufgrund der Anforderungen an das Fahrzeug- und Betriebskonzept, der Größe des Teilnetzes und der kurzen Vertragslaufzeit nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG Region Mitte, als Auftragnehmer in Frage kommt. So verfügt DB Regio über die für die Leistungserbringung benötigten eigenen 10 Dieselfahrzeuge. Außerdem betreibt die DB Regio eine eigene Werkstatt im Teilnetz Dreieich (im unmittelbaren Umfeld von Frankfurt Hbf) für die betriebsnahe Instandhaltung der im Teilnetz Dreieich eingesetzten PESA-Fahrzeuge. Daher nimmt der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Auftrag an DB Regio AG Region Mitte innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergeben kann, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GW … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Auftrag an DB Regio AG Region Mitte innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergeben kann, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus
Website
rmv.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (110 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6234b93-b1e2-4ded-a928-8bad4666d9db.