Interimsvergabe-Schülersonderbeförderung
Landkreis Nordwestmecklenburg · Wismar, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen L-179-2026-CPveröffentlicht 06.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 32
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wismar23970, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (133 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Tagen
- Heute
Beschreibung
Interimsvergabe der Schülersonderbeförderung in 32 Losen für den Landkreis Nordwestmecklenburg
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose32 Lose
Alle 32 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Güstrow Sonderbeförderung | – | – |
| 2 | Neukloster 1 Sonderbeförderung | – | – |
| 3 | Neukloster 2 Sonderbeförderung | – | – |
| 4 | Wismar 1 Sonderbeförderung | – | – |
| 5 | Wismar 2 Sonderbeförderung | – | – |
| 6 | Wismar 3 Sonderbeförderung | – | – |
| 7 | Wismar 4 Sonderbeförderung | – | – |
| 8 | Wismar 5 Sonderbeförderung | – | – |
| 9 | Neuburg Sonderbeförderung | – | – |
| 10 | Schwerin 1 Sonderbeförderung | – | – |
| 11 | Schwerin 2 Sonderbeförderung | – | – |
| 12 | Schwerin 3 Sonderbeförderung | – | – |
| 13 | Schwerin 4 Sonderbeförderung | – | – |
| 14 | Schwerin 5 Sonderbeförderung | – | – |
| 15 | Schwerin 6 Sonderbeförderung | – | – |
| 16 | Schwerin 7 Sonderbeförderung | – | – |
| 17 | Schwerin 8 Sonderbeförderung | – | – |
| 18 | Schwerin 9 Sonderbeförderung | – | – |
| 19 | Dorf Mecklenburg Sonderbeförderung | – | – |
| 20 | Schönberg Sonderbeförderung | – | – |
| 21 | Groß Brütz Sonderbeförderung | – | – |
| 22 | Klütz Sonderbeförderung | – | – |
| 23 | Rehna 1 Sonderbeförderung | – | – |
| 24 | Grevesmühlen Sonderbeförderung | – | – |
| 25 | Neukloster 3 Sonderbeförderung | – | – |
| 26 | Neukloster 4 Sonderbeförderung | – | – |
| 27 | Gadebusch 1 Sonderbeförderung | – | – |
| 28 | Gadebusch 2 Sonderbeförderung | – | – |
| 29 | Kirchdorf Sonderbeförderung | – | – |
| 30 | Rehna 2 Sonderbeförderung | – | – |
| 31 | Gadebusch 3 Sonderbeförderung | – | – |
| 32 | Mölln Sonderbeförderung | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung bis zum Abschluss des ordentlichen Vergabeverfahrens inkl. 3 monatiger Umsetzungsfrist
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXVHYMZDY6NWZG41# die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarkplatz. Der Kontakt zum Landkreis Nordwestmecklenburg ist mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datenschutzhinweise.html
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Rostocker Straße 76, 23970 Wismar
- Kontakt
- info@
nordwestmecklenburg.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28b0f93c-23e1-4a66-b9c8-b6dba09cbf85.