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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Interimsvergabe - Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung der Parkzonen im Bezirk Mitte von Berlin

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LuD_2026_Ord_01bveröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 36 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,08 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.11.2026 – 31.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
BerlinBerlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Betriebskonzept60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
    vor 44 Tagen
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 37 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 37 Tagen
  5. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 7 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Wartung, Reinigung und Geldentleerung von Parkscheinautomaten

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Betriebskonzept60 %
Preis40 %
Qualität
BetriebskonzeptBetriebskonzept: Es ist darzustellen, mit welchem Personal- und Materialeinsatz und in welcher Art und Weise der AN die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gewährleisten will. Die Betriebsorganisation ist hierbei inkl. der Ansprechpartner für den AG (z.B. Vor-Ort-Büro/ Hotline) darzustellen. Des Weiteren sind die geplanten Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der ständigen Betriebsbereitschaft der Parkscheinautomaten inkl. einer regelmäßigen Störungsbeseitigung innerhalb von 12 (Bewirtschaftungs-) Stunden zu beschreiben. Darzustellen ist zudem, wie der AN die tägliche Nutzung der Parkraummanagementsoftware in seinem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt und gestaltet. Die geforderte fotografische Dokumentation der Reinigungsarbeiten und Vandalismusschäden/ Aufbruchschäden sind im Betriebskonzept darzustellen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Ziffer 10 der Gesamtleistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix. Bei dem Betriebskonzept handelt es sich um eine wertungsrelevante Unterlage, die nicht nachgefordert werden kann. Bei Fehlen des Betriebskonzeptes werden die entsprechenden Bewertungskriterien mit 0 Punkte gewertet. 2.1 Operatives Konzept (420 Punkte) • Darstellung Personal- und Materialeinsatz • Darstellung wie die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gewährleistet werden soll. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der ständigen Betriebsbereitschaft der Parkscheinautomaten inkl. einer regelmäßigen Störungsbeseitigung innerhalb von 12 Bewirtschaftungsstunden. • Darstellung wie der Bieter die tägliche Nutzung der Parkraummanagementsoftware in seinem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt und gestaltet. • Darstellung der Straßenfahrzeuge (inkl. Antriebsart), die für Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden. 2.2 Musterentwurf Einnahmenabrechnung (90 Punkte) • Excel-Kompatibilität • Darstellung der Monatsabrechnung • Einnahmewerte nach Kalenderwochen unterteilt sowie nach Zahlungsmittel getrennt unter Nennung jedes einzelnen Parkscheinautomaten (Nummer und Standort) • Dokumentation des PSA-Bestandes, wie PSA ohne Inkasso und Abschaltung/ Abbau wegen Baustellen etc. sowie Wiederaufbau von PSA • Darstellung der Bewirtschaftungskosten des AN unter Angabe der jeweiligen Kostenpauschale gemäß Bewirtschaftungsvertrag • Ausweisung Fremd- und Falschgeldanteil • verständliche Darstellung der Zahlungsflüsse unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen und noch abzuführender Beträge wie Schlussraten • logischer Aufbau (Nachvollziehbarkeit) der Vergütungsabrechnung inkl. Abrechnung der Nachweisleistungen 2.3 Innovation und Digitalisierung (90 Punkte) Bewertet wird der Innovationsgrad des Bieters bzgl. Punkt 10 c der Gesamtleistungsbeschreibung, um die Transformationsprozesse in der Parkraumbewirtschaftung eng zu begleiten. Gibt es datenbasierte Steuerungselemente, wie weit geht die Analyse und in wie weit werden live Dateninstrumente in die tägliche Arbeit integriert? Mit Drittdaten angereichertes Online Tool das sowohl Informationen über kostenpflichtige Parkplätze und Parkhäuser pro Straßenzug/Zone visualisiert, als auch Park- und Überwachungsdruck nach Straßenzug/Zone im gesamten Bewirtschaftungsgebiet mittels nach Zeiten und Tagen filterbarer Heatmaps ausweist.
Preis
Das Punkteergebnis für das Zuschlagskriterium Angebotspreis ermittelt sich nach der folgenden Formel: MaxP – ((MaxP * (Ao - Amin)) / Amin) MaxP: Maximal zu erreichende Punkte (400) Faktor = 1,0 für alle Kosten außer Inkasso Faktor = 0,7 für Inkassokosten Ao: Pos. 10-40 und Pos. 60-220)* FaktPos. 050 * Faktor 0,7) Amin: Niedrigster Pos. 10-40 und Pos. 60-220)* FaktPos. 050 * Faktor 0,7) Inkassokosten werden weniger stark bewertet, da intendiert ist, diese während der Bewirtschaftungszeit durch die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung stark zu dezimieren, sodass diese über die ganze Laufzeit abnehmend ins Gewicht fallen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Bietende mit dem niedrigsten Preis für die Bewertungskategorie Preis die maximale Punktzahl von 400 Wertungspunkten erhält (offenes Bewertungssystem) und dass sich die Punkte bis zu einem Preis, der doppelt so hoch liegt wie der niedrigste Preis, gegen Null abbauen.

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber b … ganz lesenDie nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellter "Nachweis der Bietereignung" und die " Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen " (Wirt-124 EU), Wirt-3293 Bieterangaben Wettbewerbsregister sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eignung kann durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertiger Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder ersatzweise durch nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr, nachgewiesen werden: - Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern - Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Im Formular "Nachweis der Bietereignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen: a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in der Sparte Parkraumbewirtschaftung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre b) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Darüber hinaus sind mindestens 4 Referenzen über frühere Tätigkeit im Bereich öffentliche Ticketverkaufssysteme (Parkscheine oder vergleichbare Ticketautomaten) mit einem jährlichen Gesamtvolumen von mindestens 3 Millionen Euro unter Angabe der privaten und öffentlichen Auftraggeber (Ansprechpartner + Telefonnummer), Wert der Leistung und Erbringungszeitpunkt einzureichen. Hierfür ist die Anlage y „Referenzen“ zu nutzen. Mit dem Angebot ist auch ein Nachweis der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Deckungssummen (Deckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. € pro Personenschaden,250.000 € pro Sachschadensfall, insgesamt höchstens jedoch 7,5 Mio. €) bzw. Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall und Aufrechterhaltung während des Leistungszeitraums einzureichen. Ferner ist eine aktuelle Bonitätsauskunft/ Bankenerklärung vorzulegen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind "Nachweis der Bietereignung" , Wirt-124 EU und Wirt-3293 mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) ausgefüllt einzureichen. Bietergemeinschaften: Haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der "Nachweis der Bietereignung" und der "Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft" (Wirt-238) verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine "Eigenerklärung zur Eignung" , das Formular Wirt-124 EU und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular "Unteraufträge Eignungsleihe" (Wirt-235) und "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Wirt-236) sind mit dem Angebot einzureichen, es sind pro Unternehmen ein separates Formular Wirt-124 EU und die "Bieterangaben zum Wettbewerbsregister" einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen das Formul …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, sofern der Hauptauftrag zwischenzeitlich nicht erteilt wurde.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
02.10.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen. Das Angebot nebst Anlage … ganz lesenDie nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen. Das Angebot nebst Anlagen muss auf Deutsch eingereicht werden. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind i. d. R. mindestens der Wirt-124 EU, der Wirt-2141, das Formblatt "Nachweis der Bietereignung" und der Wirt-3293 mehrfach ausgefüllt einzureichen. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Wirt-238 verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten alle notwendigen Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorlegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung der betroffen Bieter/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Die Bieter haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Sollen Teile des Auftrages vom Bieter an einen Unterauftragnehmer vergeben werden, ist der Bieter nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommene Leistung genügen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Nachunternehmen sind zu benennen, dies erfolgt durch die Abgabe der in Wirt-236 verlangten Angaben. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Nachunternehmen sind zu benennen, dies erfolgt durch die Abgabe der in Wirt-235 verlangten Angaben. Die Umsätze des Bieters/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Wirt-124 EU oder Europäische Eigenerklärung (EEE) oder die genannten Ersatzbescheinigungen, 2. Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose (zwingend mit dem Angebot vorzulegen, keine Nachforderung), 3. Wirt-238 Bietergemeinschaft, sofern zutreffend, 4. Wirt 235 Eignungsleihe, sofern zutreffend, 5. Wirt 236 Unterauftragnehmer, sofern zutreffend, 6. Wirt-2141, 7. Anlage "Nachweis der Bietereignung", 8. Anlage NU & BG, 9. Anlage Referenzen (4 Referenzen): Nachweis der Erfahrung sowie der fachlichen Eignung entsprechend der Angebotsaufforderung über Aufträge mit mind. 3 Mio. EURO Umsatz unter Angabe des privaten und öffentlichen Auftraggebers, 10. Wirt-3293, 11. Leistungsverzeichnis, ausgefüllt (zwingend mit dem Angebot einzureichen, keine Nachforderung), 12. ULV/PQ, Ersatzweise sind nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr einzureichen: - Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern - Bescheinigung der Krankenkassen über die Beitragsentrichtung - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Beitragsentrichtung 13. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen in Höhe von: 1,5 Mio. € pro Personenschaden, 250.000 € pro Sachschadensfall, insgesamt höchstens jedoch 7,5 Mio.€) bzw. Erklärung über die Bereitstellung im Auftragsfall 14. Gewerbeanmeldung 15. Handelsregisterauszug 16. Selbstschuldnerische Bürgschaft, unbefristet und unbedingt über 200.000 EUR 17. Bonitätsauskunft/Bankenerklärung 18. Musterentwurf zur Einnahmenabrechnung 19. Betriebskonzept, XY Seiten DIN A4: Es ist darzustellen, mit welchem Personal- und Materialeinsatz und in welcher Art und Weise der AN die Einhaltung der vertraglichen Ve …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Anschrift
10559 Berlin
Kontakt
zentralevergabestelle@ba-mitte.berlin.de
Auskünfte
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlinzentralevergabestelle@ba-mitte.berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
275.590 €Zuschlagswert im Median
125.586 € – 640.985 €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.10.2026 auf 30.10.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2026 auf 19.10.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a76fee6b-7402-49b7-b29f-81233827e33d.