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Interdisziplinärer hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb: „Neubau Heinrich-Kromer-Schule mit Zweifeldhalle“, Frankfurt am Main, Niederursel

Stadt Frankfurt am Main | Der Magistrat | Amt für Bau und Immobilien · Stadt Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen Interdisziplinärer hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb: „Neubau Heinrich-Kromer-Schule mit Zweifeldhalle“, Frankfurt am Main, Niederurselveröffentlicht 10.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, einstufiger und interdisziplinärer hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen gem. § 14 Abs.4. Nr. 8 VgV in Verbindung mit § 17 VgV durchgeführt. | Die Auslobung hat der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer 09/2024 RPW 2013 registriert. | Einsendeschluss Bewerbungen 19.12.2024 | Ausgabe der Unterlagen 28.01.2025 | Digitales Kolloquium 14.02.2025 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.04.2025 | Abgabe der Modelle 05.05.2025 | Preigerichtssitzung 11. und 12.06.2025 | Ausstellungseröffnung: nachfolgend Kennung des Verfahrens: 1cc008f1-4bbe-4a77-88df-bf15570149b4 Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren

Beschreibung des Loses

Die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt am Main wird voraussichtlich von 775.000 bis 2040 auf rund 830.000 steigen. Mit diesem Zuwachs vergrößert sich auch der Versorgungsauftrag der Stadt für die Bewohner:innen – ebenfalls im Bereich Bildung. Das bedeutet, es werden größere Kapazitäten an Schulen benötigt, um einen Betreuungsplatz für jedes Grundschulkind gewährleisten zu können. Neben den wachsenden Kapazitäten sollen ebenfalls die Qualitäten der Schulbildung nach heutigen pädagogischen Maßstäben gesichert werden. Im nördlichen Stadtteil Niederursel an der Niederurseler Landstraße 60 liegt die Heinrich-Kromer-Schule. Die Grundschule soll zukünftig 5-zügig werden und somit 20 Klassen aufnehmen können. Momentan besteht sie aus fünf verschiedenen Bestandsgebäuden, welche zu unterschiedlichen Zeitabschnitten additiv ergänzt wurden. In ihnen sind die Klassenräume, die Sonderklassen, die Verwaltung, eine Ein-Feld-Sporthalle und eine Schulhausverwalterwohnung mit den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht. Zusammen bilden sie ein Ensemble mit dorfplatzähnlichem Charakter, das von einer vielseitigen Schulhoflandschaft mit Großbaumbestand, Spiel- und Sportbereichen sowie einer Freilichtbühne umgeben ist. Nach heutigen inklusiven Maßstäben weisen alle Gebäude jedoch Probleme in der Barrierefreiheit auf, welche bei einem Bestandserhalt gelöst werden müssen. Ziel des Wettbewerbes ist es, die qualitativen Anforderungen des „Planungsrahmens Grundschulen Frankfurt am Main 2018“ mit dessen pädagogischen Grundannahmen in der Heinrich-Kromer-Schule zu implementieren. Diese umfassen die Themenbereiche Vielfalt, Inklusion, Zukunftsweisender Lernort, Gemeinschaft, Bewegung und Schaffung eines lebendigen Ortes im Quartier. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, plant die Stadt Frankfurt einen Neubau mit ggf. Teilerhalt des Bestandes inkl. Bau einer Zweifeldsporthalle. Für den Bau der Grundschule inkl. Sporthalle sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 26,0 Mio. € und die Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,6 Mio. € veranschlagt. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die sowohl beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Frankfurt am Main | Der Magistrat | Amt für Bau und Immobilien
Anschrift
60275 Stadt Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 945dce74-51b8-40c0-bfec-bff052c1eb22.