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vergebennationalPlanung

inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe, Flaesheim

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle · Duisburg

Aktenzeichen 2025-812S1-069veröffentlicht 01.10.2025

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
de-comp-wo-callCode der Quelle, national
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Duisburg
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnenschifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Festmachereigesellschaft Nord-Ostsee-Kanal mbH–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1137f271-9ec8-4b00-ad24-d224bf40a64a.