Zum Inhalt
Menü

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Hamm, einschließlich der Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmenn

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-06/192veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 464 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.09.2025 – 29.08.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.08.2026
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Hamm inklusive des Erbringens von Vorplanungen für konkrete städtebauliche Maßnahmen.

Beschreibung des Loses

Es ist unter enger Mitarbeit der Verwaltung ein ISEK für die historische Innenstadt Hamm zu erarbeiten. Grundlage der Erarbeitung ist das ISEK "Perspektive Innenstadt 2030". Nach einer Status-Quo- Analyse sind Ziele für die Entwicklung der Innenstadt zu formulieren und ein Maßnahmenkonzept abzuleiten, das zur Erfüllung der Ziele beiträgt. Überlegungen zur Ausgestaltung und Durchführung des Beteiligungsprozesses mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sind Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Stadt Hamm beabsichtigt Städtebauförderungsmittel (u.a. EU, Bund, Land NRW) voraussichtlich im September 2026 einzuwerben. Das Vorliegen eines ISEK ist regelmäßig Zuwendungsvoraussetzung für die verschiedenen Programme der Städtebauförderung. Daher sind die Maßnahmen des ISEKs auf Förderfähigkeit zu untersuchen und zu qualifizieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung daher sind diese bei den Zielen des ISEKs zwingend zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein fertiges ISEK als maximal 25-seitiges Konzept oder 25-seitige Zusammenfassung des ISEKs für einen Ratsbeschluss vorliegen zu haben.

Einzelne Maßnahmen ergeben sich bereits aus dem letzten ISEK, die im neuen ISEK aller Voraussicht nach fortgeschrieben werden. Die Vorplanungen werden als Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge dienen. Hier sind im Rahmen von Besonderen Leistungen ausgesuchte Maßnahmen durch Vorplanungen analog zu LPH 1 und 2 HOAI zu konkretisieren. Es ist vorgesehen, dass die Vorplanungen die Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge bilden. Gegenstand sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ingenieurleistungen/Architektenleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI mit den entsprechenden Besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 1 und 2.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im Themenfeld Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, unter Be … ganz lesen(1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im Themenfeld Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte: - Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, beispielsweise für die Gestaltung von Straßenräumen oder der Freiraumgestaltung, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. (1.2.3) Bei Eignungsleihe: Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen und Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland für das andere Unternehmen (2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
29.08.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Eine optionale Verlängerung aufgrund unerwarteter Verzögerungen ist gegebenenfalls bis zu vier Monaten möglich. Die Verlängerung erfolgt spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich. Im Falle einer optionalen Verlängerung endet die Vertragslaufzeit zum 29.12.2026 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
Optionale Leistung: Santa-Monica-Platz Optional hat als besondere Leistung eine Vorplanung zu einem Teilbereich des Santa-Monica-Platzes erfolgen. Der Santa-Monica-Platz (Teilbereich zur Sparkasse des Platzes von ca. 2.000 qm) ist eine als Stellplatzfläche genutzter Platz im Kern der Innenstadt. H … ganz lesenOptionale Leistung: Santa-Monica-Platz Optional hat als besondere Leistung eine Vorplanung zu einem Teilbereich des Santa-Monica-Platzes erfolgen. Der Santa-Monica-Platz (Teilbereich zur Sparkasse des Platzes von ca. 2.000 qm) ist eine als Stellplatzfläche genutzter Platz im Kern der Innenstadt. Hier besteht großes Potential die Stellplätze zukünftig flächensparender zu organisieren und zugleich neue Nutzungen auf dem Platz für Veranstaltung zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die grundsätzliche Überlegung besteht darin, ein eigenständiges Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung des Santa-Monica-Platzes durchzuführen. Die optionale Besondere Leistung der Vorplanung für das genannte Projekt wird daher gegebenenfalls abgerufen, sobald und soweit von den politischen Gremien das erstellte ISEK beschlossen wurde. Der Abruf erfolgt gegebenenfalls schriftlichen durch den Auftraggeber möglichst zeitnah nach Beschlussfassung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
31.07.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Ei … ganz lesenLeistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTCR3G36T (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im S … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTCR3G36T (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.6) detaillierte Kostenkalkulation (1.7) Referenzliste (Vordruck) (1.8) Ansprechperson (Vordruck) (1.9) Projektkonzept (max. 10 Seiten) (1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen: (3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter (4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (7.1) Leistungsbeschreibung (7.2) Bewertungsmatrix (7.3) Bewerbungsbedingungen (7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (7.6) Informationsblatt DSGVO

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
234.440 €Zuschlagswert im Median
177.051 € – 286.975 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afc793f6-adc6-4f68-b992-ac655c2e7d3b.