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vergebenEU-weitDienstleistungen

Integrationszentrum Landkreis Stade 01.07.2026 bis 30.06.2031

Landkreis Stade · Stade, Niedersachsen

Aktenzeichen K-LKS-50-2025-0002veröffentlicht 27.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 394 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Stade.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2026 – 30.06.2031, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stade21682, Landkreis Stade, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Personaleinsatzkonzept30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über deutsches-ausschreibungsblatt.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Integrationsberatung

Der Landkreis Stade richtet ein Integrationszentrum für zugewanderte Menschen mit dem Ziel ein, die Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten durch niedrigschwellige, koordinierte und passgenaue Angebote nachhaltig zu fördern. Das Integrationszentrum besteht in seiner ersten Konzeption aus drei Bausteinen: Los 1 -Integrationsberatung-, Los 2 -Spracherwerb- und Los 3 -Arbeitsmarktintegration-. Los 1: Ziel im Rahmen der Integrationsberatung ist es, einen individuellen Integrationsplans mit allen Teilnehmenden zu erarbeiten, dessen Umsetzung sozialpädagogisch zu begleiten sowie die Zusteuerung in die verschiedenen Bausteine im Integrationszentrum zu lenken.

5 Jahre–
2
Spracherwerb

Der Landkreis Stade richtet ein Integrationszentrum für zugewanderte Menschen mit dem Ziel ein, die Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten durch niedrigschwellige, koordinierte und passgenaue Angebote nachhaltig zu fördern. Das Integrationszentrum besteht in seiner ersten Konzeption aus drei Bausteinen: Los 1 -Integrationsberatung-, Los 2 -Spracherwerb- und Los 3 -Arbeitsmarktintegration-. Los 2: Ziel ist es, den Spracherwerb im Einzelfall nach den im Integrationsplan festgelegten Zielen zu steuern und zu begleiten. Außerdem werden die aktuellen quantitativen Bedarfe an Sprachkursen für die Teilnehmenden des Integrationszentrum Landkreis Stade erhoben und die Teilnehmenden gezielt in freie Sprachkurskapazitäten gesteuert. Daneben werden eigene Sprachlern- und Sprachkursangebote für die Teilnehmenden des Integrationszentrumsdurchgeführt.

5 Jahre–
3
Arbeitsmarktintegration

Der Landkreis Stade richtet ein Integrationszentrum für zugewanderte Menschen mit dem Ziel ein, die Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten durch niedrigschwellige, koordinierte und passgenaue Angebote nachhaltig zu fördern. Das Integrationszentrum besteht in seiner ersten Konzeption aus drei Bausteinen: Los 1 -Integrationsberatung-, Los 2 -Spracherwerb- und Los 3 -Arbeitsmarktintegration-. Los 3: Ziel des Bausteins ist die Begleitung und Beratung der Teilnehmenden des Integrationszentrum Landkreis Stade bei der nachhaltigen Integration in Ausbildung oder Arbeit nach den im Integrationsplan festgelegten Zielen. Ebenso werden Teilnehmende in gemeinnützige Beschäftigungsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG vermittelt und während ihrer Teilnahme begleitet. Potentielle Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe sowie Beschäftigungsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG werden akquiriert und bei der Integration von Teilnehmenden in ihre Betriebe bzw. Tätigkeitsbereiche unterstützt.

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Personaleinsatzkonzept30 %
Preis70 %
Qualität
Personaleinsatzkonzept

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zu bereits erbrachten Leistungen: Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten vier Jahren mindestens zwei vergleichbare Lei … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zu bereits erbrachten Leistungen: Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten vier Jahren mindestens zwei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Vergleichbar sind Leistungen, welche koordinierte Angebote zur Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst haben. Die Auflistung beinhaltet mindestens zwei Referenzen über erbrachte Leistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, und zwei Projekt- bzw. Sachberichte über die erbrachte Leistung vorzulegen. Die Projekt- bzw. Sachberichte dürfen nicht älter als vier Jahre sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, werden Projekte als Referenzen berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren erbracht bzw. begonnen worden sind Für jede Referenz sind Auftraggeber, Ansprechpartner (optional), Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Projekt- bzw. Sachberichte anzugeben. Der Auftraggeber behält sich Nachfragen und -prüfungen bei den Auftraggebern der Referenzprojekte vor. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringt, vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Angaben zum in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz 2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 3) Eigenerklärung zur … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Angaben zum in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz 2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (nicht älter als 12 Monate), Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Erklärung zur Eintragung im Berufsregister Die jeweiligen Erklärungen / Ang … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Erklärung zur Eintragung im Berufsregister Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Sollte der Vertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch eine Vertragspartei unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann sich maximal um drei Jahre verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
09.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinbli … ganz lesenLeistung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsver … ganz lesenInnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Anzahl der Lose, auf die der Zuschlag erteilt werden kann, wird auf maximal zwei Lose beschränkt (Zuschlagslimitierung). Hat ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände zwischen dem Erst- und dem Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Abstand am höchsten ist, wird als erstes vergeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
1,61 Mio. €Zuschlagswert im Median
812.888 € – 2,9 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 824caebf-1200-443b-8fe9-988091e3ed63.