Integrationsmaßnahme „Fit für die Zukunft“ 2025-65
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksverwaltung Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen LOT-0001 2025-65veröffentlicht 07.01.2026erstmals 07.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Dynamisches Beschaffungssystem für Arbeitnehmerüberlassung "Nichtmedizinisches Personal"Charité CFM Facility Management GmbH · BerlinFrist 31.07.2030
- Arbeitnehmerüberlassung GesundheitsberufeVergabekammer des Landes Berlin · BerlinFrist 10.04.2028
- Open-House-Verfahren zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen PatientenversorgungBG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH · BerlinFrist 31.12.2028
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität der Leistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 10 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in insgesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Neigung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.
Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer maximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Gegenstand nach CPV
- 79634000BerufsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird insgesamt mit 30 % gewichtet. Der Angebotspreis wird jeweils dem Angebotsformblatt entnommen. Mit Abgabe Ihres Ange-botes erklären Sie, dass alle Bestandteile der Angebotspreise auskömmlich und kostende-ckend kalkuliert wurden. Zur Wertung: Die Preiskennzahl (P) der Angebote ermittelt sich nach den im Preisblatt angegebenen Preisen. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für die Angebotspreise (Endpreis in EUR netto) erfolgt jeweils über lineare Interpolation (Bewertungspunkte = 10 x niedrigster Angebotspreis/Preis des Angebots) Die ermittelten Bewertungspunkte werden im Anschluss mit den jeweiligen Gewichtungs-punkten multipliziert, vgl. hierzu Datei 04_2025-65 - Bewertungsmatrix.
- Qualität
- Qualität der LeistungDie Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung der Qualität nach dem schriftlichen Angebot anhand der Bieterangaben zu den B-Kriterien und der Präsentation. Dabei werden zunächst je Kriterium maximal 10 Bewertungspunkte vergeben (0 bis 10 Punkte). Die Verteilung der Bewertungspunkte erfolgt nach folgenden Punktegruppen: 0 – 3 4 – 7 8 – 10 Dabei bedeutet eine Bewertung mit 8 bis 10 Punkten generell einen „Hohen Zielerfüllungs-grad“, mit 4 bis 7 Punkten einen „Durchschnittlichen Zielerfüllungsgrad“ und mit 0 bis 3 Punk-ten einen „Niedrigen Zielerfüllungsgrad“. Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin die Ein-zelkriterien des Erwartungshorizontes je Kriterium in der „Bewertungsmatrix“ für Sie niederge-legt hat. Die Auftraggeberin nimmt die Bewertung der Kriterien anhand des bei dem jeweiligen Kriterium dargestellten Erwartungshorizonts und der im Vertrag und seinen Anlagen darge-stellten Aufgabe vor. In ihre Gesamtbeurteilung fließen neben der Vollständigkeit der gefor-derten Angaben insbesondere auch deren Strukturiertheit, die Plausibilität und deren Nachvollziehbarkeit sowie die erkennbare Detailtiefe der von dem Bieter/der Bieterin aufgabenbe-zogen eingereichten Unterlagen ein. Die Gewichtung ergibt sich aus der „Bewertungsmatrix“. Die vergebenen Bewertungspunkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden ad-diert und ergeben je Angebot entsprechende Leistungspunkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Verlängerungsoption 2 mal um je 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundeskartellamts, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekamme … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Frau Claudia Kraußer Personalberatung & Schulung, Berlin | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksverwaltung Berlin
- Anschrift
- Spichernstraße 2, 10777 Berlin
- Kontakt
- bv-berlin-poststelle@
bgw-online.de - Auskünfte
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)vergabestelle@
bgw-online.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Orizon GmbH5 Zuschläge
- Randstad Deutschland GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Vires Conferre GmbH5 Zuschläge
- Below Tippmann & Compagnie Personalberatung GmbH3 Zuschläge
- DIS AG3 Zuschläge
- FERCHAU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Veröffentlichung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 08.12.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ ? Mitarbeiter LAW-Zwischenlager / TEZL-A16KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 24.11.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Facharbeiter E-Technik für Instandhaltung von Nieder,- Mittelspannung,- und USV Anlagen / FTK / TTE-A12KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d5a5673-9868-470c-90f5-54e800e6ff41.