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Integrationsmaßnahme „Fit für die Zukunft“ 2025-65

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksverwaltung Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LOT-0001 2025-65veröffentlicht 07.01.2026erstmals 07.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10777, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität der Leistung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fit für die Zukunft ist ein Projekt der BGW, Bezirksverwaltung Berlin, das in der Regel in insgesamt fünf Projektzeiträumen mit jeweils 316 h (drei im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr), jeweils für die Dauer von ca. 2 Monaten durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist die (Re-)Integration der Versicherten der Auftraggeberin ins Berufsleben, entsprechend ihrer Neigung und Fähigkeiten [§§ 35 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. 49 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)]. Zielgruppen sind Versicherte, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben und einer besonderen, individuellen Unterstützung bedürfen.

Das Training findet während einer Maßnahme täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt und beinhaltet insgesamt 316 Stunden pro Maßnahme. Pro Maßnahme sind derzeit grundsätzlich bis zu 2 Teilnehmer/innen eingeplant. In Ausnahmefällen sollen Teilnehmende einer vorherigen Maßnahme in der darauffolgenden Maßnahme weiter betreut werden, was zu einer maximalen Teilnehmendenzahl von 3 führt.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität der Leistung70 %
Preis
Der Preis wird insgesamt mit 30 % gewichtet. Der Angebotspreis wird jeweils dem Angebotsformblatt entnommen. Mit Abgabe Ihres Ange-botes erklären Sie, dass alle Bestandteile der Angebotspreise auskömmlich und kostende-ckend kalkuliert wurden. Zur Wertung: Die Preiskennzahl (P) der Angebote ermittelt sich nach den im Preisblatt angegebenen Preisen. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für die Angebotspreise (Endpreis in EUR netto) erfolgt jeweils über lineare Interpolation (Bewertungspunkte = 10 x niedrigster Angebotspreis/Preis des Angebots) Die ermittelten Bewertungspunkte werden im Anschluss mit den jeweiligen Gewichtungs-punkten multipliziert, vgl. hierzu Datei 04_2025-65 - Bewertungsmatrix.
Qualität
Qualität der LeistungDie Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung der Qualität nach dem schriftlichen Angebot anhand der Bieterangaben zu den B-Kriterien und der Präsentation. Dabei werden zunächst je Kriterium maximal 10 Bewertungspunkte vergeben (0 bis 10 Punkte). Die Verteilung der Bewertungspunkte erfolgt nach folgenden Punktegruppen: 0 – 3 4 – 7 8 – 10 Dabei bedeutet eine Bewertung mit 8 bis 10 Punkten generell einen „Hohen Zielerfüllungs-grad“, mit 4 bis 7 Punkten einen „Durchschnittlichen Zielerfüllungsgrad“ und mit 0 bis 3 Punk-ten einen „Niedrigen Zielerfüllungsgrad“. Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin die Ein-zelkriterien des Erwartungshorizontes je Kriterium in der „Bewertungsmatrix“ für Sie niederge-legt hat. Die Auftraggeberin nimmt die Bewertung der Kriterien anhand des bei dem jeweiligen Kriterium dargestellten Erwartungshorizonts und der im Vertrag und seinen Anlagen darge-stellten Aufgabe vor. In ihre Gesamtbeurteilung fließen neben der Vollständigkeit der gefor-derten Angaben insbesondere auch deren Strukturiertheit, die Plausibilität und deren Nachvollziehbarkeit sowie die erkennbare Detailtiefe der von dem Bieter/der Bieterin aufgabenbe-zogen eingereichten Unterlagen ein. Die Gewichtung ergibt sich aus der „Bewertungsmatrix“. Die vergebenen Bewertungspunkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden ad-diert und ergeben je Angebot entsprechende Leistungspunkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Verlängerungsoption 2 mal um je 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundeskartellamts, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekamme … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Frau Claudia Kraußer Personalberatung & Schulung, Berlin–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksverwaltung Berlin
Anschrift
Spichernstraße 2, 10777 Berlin
Kontakt
bv-berlin-poststelle@bgw-online.de
Auskünfte
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)vergabestelle@bgw-online.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Veröffentlichung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 18.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d5a5673-9868-470c-90f5-54e800e6ff41.