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vergebenEU-weitDienstleistungen

Instandhaltung von Ansaugrauchmeldern (RAS)

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0272-AJveröffentlicht 11.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 823 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Konzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Instandhaltung (Wartung ,Inspektion) von Ansaugrauchmeldern (RAS) im Universitätsklinikum Aachen

Beschreibung des Loses

Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist insbesondere die Durchführung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelwerken, insbesondere den Herstellerangaben. - Inspektion Die Leistung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Ansaugrauchmelder (ASR) und deren Einrichtungen einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die zukünftige Nutzung. - Wartung Die Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Ansaugrauchmelder (ASR). - Instandsetzung Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen zur Rückführung der Ansaugrauchmelder (ASR) in den funktionsfähigen Zustand. Der AG beabsichtigt auf Basis des Angebotes einen fünfjährigen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Wartungszeitraum wird vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2029 vereinbart.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Konzept40 %
Qualität
KonzeptDer Auftraggeber erteilt dem Bieter den Zuschlag, der neben dem günstigsten Angebotspreis auch sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Zuschlagskriterien in einem selbständig erarbeiteten Konzept plausibel und zweifelsfrei darstellt und erfüllt. Dabei geht der Angebotspreis mit 60 % und die Bewertung des Konzeptes mit 40 % in die Gesamtwertung ein. Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Zur Bewertung des Konzepts erhält der Bieter der für das jeweilige Kriterium, hier Konzept, die höchste Punktzahl erreicht hat, die maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber erteilt dem Bieter den Zuschlag, der neben dem günstigsten Angebotspreis auch sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Zuschlagskriterien in einem selbständig erarbeiteten Konzept plausibel und zweifelsfrei darstellt und erfüllt. Dabei geht der Angebotspreis mit 60 % und die … ganz lesenDer Auftraggeber erteilt dem Bieter den Zuschlag, der neben dem günstigsten Angebotspreis auch sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Zuschlagskriterien in einem selbständig erarbeiteten Konzept plausibel und zweifelsfrei darstellt und erfüllt. Dabei geht der Angebotspreis mit 60 % und die Bewertung des Konzeptes mit 40 % in die Gesamtwertung ein. Der Bieter, der zum niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium Preis die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken. Zur Bewertung des Konzepts erhält der Bieter der für das jeweilige Kriterium, hier Konzept, die höchste Punktzahl erreicht hat, die maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl. Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl (Pmax) beträgt insgesamt 600. Dies entspricht in der Gewichtung 60 %. Dabei legt die Vergabestelle den Gesamtpreis aus dem Angebot zugrunde. Konzept Die maximale, im Zuschlagskriterium "Konzept" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Dies entspricht in der Gewichtung 40 %. Dabei legt die Vergabestelle den Gesamtwertungspunkte des Konzepts zugrunde. Das Angebot, welches die höchste Gesamtwertungspunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl (400). Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung anhand der in diesen Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien (600 Preis und 400 Konzept) das wirtschaftlichste ist, also die höchste Gesamtpunktzahl aller formal wertbaren Angebote erreicht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY11QR6Z2Q Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung e … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYJY11QR6Z2Q Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

150vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (159 Lose mit Angabe)
242.584 €Zuschlagswert im Median
40.534 € – 537.000 €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 30.07.2024 auf 06.08.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 30.07.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 30.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa2f3762-6027-4686-85cb-ebdc1a96b2dc.