Installation und 15- jähriger Betrieb einer Schul-Heizungsanlage
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 60-2024-5veröffentlicht 14.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,1 Mio. €
- Laufzeit
- 183 Monate
- 08.07.2024 – 30.09.2039
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 155 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,1 Mio. €
- Laufzeit
- 183 Monate08.07.2024 – 30.09.2039
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Castrop-Rauxel44575, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.09.2039
- Heute
Beschreibung
'-Erstellung einer Heizungsanlage für die Neue Gesamtschule Ickern -Instandhaltung, Wartung und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage sowie Wärmebereitstellung im Rahmen eines 15-jährigen Wärmelieferungsvertrages Bauausführung vom 08.07.2024 bis 30.09.2024 Wärmelieferung vom 01.10.2024 - 30.09.2039 Die für die Wärmeerzeugungsanlage und für die Versorgung maßgeblichen Dimensionierungs-parameter bzw. Betriebsparameter sind: - Installierte Gesamt-Wärmeleistung: 750 kW - Wärmemengenbedarf in MWh/a: ca. ~ 700 MWh - Deckungsanteil der Luft-Wasser Wärmepumpenanlage: mind. 40 %
Beschreibung des Loses
Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der "Neue Gesamtschule Ickern" mit Wärme durch den Auftragnehmer mit geringen Umweltbelastungen und hoher Versorgungssicherheit bei gleichzeitig geringen Energiekosten. Gesucht wird ein Unternehmen, dass die Investition der Heizungsanlage, Instandhaltung, Wartung und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen im Rahmen eines Wärmelieferungsvertrages übernimmt. Die Leistungen des Contractors sollen dabei auf Seiten des Auftraggebers gegenüber einer Eigenversorgung zu einer Gesamtkostenentlastung führen und der derzeit gültigen Wärmelieferverordnung entsprechen. Die vorhandene Heizungsanlage einschließlich des Verteilers ist vom neuen Contractor zurückzubauen und zu entsorgen. Es darf hierbei zu keiner Unterbrechung der Beheizung in der Heizperiode führen. Die Durchgängigkeit der Warmwasserbereitung in der Sporthalle ist ganzjährig zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist hierzu vom Contactor eine mobile Heizung aufzustellen. Die Bauausführung soll mit Beginn der NRW-Sommerferien erfolgen (08.07.2023) und zum 30.09.2024 abgeschlossen sein. Weiterhin ist das bestehende ehemalige Hausmeistergebäude an die Heizungsanlage anzubinden. Hierzu ist ein separater Verteilerabgang zu schaffen sowie eine erdverlegte Nahwärmeleitung in den Keller des betreffenden Gebäudes zu verlegen. Es besteht für die Bieter die Möglichkeit, auf der gekennzeichneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zum Betrieb der Wärmepumpenanlage aufzubauen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtkosten während der VertragslaufzeitRangfolge 1Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des günstigsten Bieters werden die Kosten ohne Preissteigerung während der Vertragslaufzeit (15 Jahre) auf Basis des prognostizierten Wärmemengenbedarfs errechnet. Hierzu ist ein Arbeitspreis sowie ein monatlicher Grundpreis in Anlage 5 der Leistungsbeschreibung einzutragen.
- Beschreibung
- einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.07.2024
- Vertragsende
- 30.09.2039
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Contractinganlage nach Ablauf des Vertrages oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu erwerben. Die Parteien stimmen darin überein, die Angemesse … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Contractinganlage nach Ablauf des Vertrages oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu erwerben. Die Parteien stimmen darin überein, die Angemessenheit der Entschädigung durch einen Gutachter bestimmen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragssteller den gerügten verstoß gegen Vergabevorschriften im vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragssteller den gerügten verstoß gegen Vergabevorschriften im vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der strukturelle Anlagenaufbau im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist den Anlagenschemata (Anlage 1) im Anhang zu entnehmen. Leistungsgrenzen sind: - Abgänge am Wärmeverteiler Absperrarmaturen hinter Heizungsverteiler, Pumpe und Regelventil im Heizungsvorlauf sowie Absperrarmatur … ganz lesenkürzer
Der strukturelle Anlagenaufbau im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist den Anlagenschemata (Anlage 1) im Anhang zu entnehmen. Leistungsgrenzen sind: - Abgänge am Wärmeverteiler Absperrarmaturen hinter Heizungsverteiler, Pumpe und Regelventil im Heizungsvorlauf sowie Absperrarmaturen vor Heizungsverteiler im Heizungsrücklauf - Abrechnungsschnittstelle Wärmezähler vor Wärmeverteiler die genauen Leistungsgrenzen sind in den beigefügten Prinzipschemata dargestellt. Die für die Wärmeerzeugungsanlage und für die Versorgung maßgeblichen Dimensionierungs-parameter bzw. Betriebsparameter sind: - Installierte Gesamt-Wärmeleistung: 750 kW - Wärmemengenbedarf in MWh/a: ca. ~ 700 MWh - Deckungsanteil der Luft-Wasser Wärmepumpenanlage: mind. 40 % Über die Herleitung des Deckungsanteils ist dem Angebot eine Berechnung beizufügen. Bei Einsatz einer Wärmepumpen-Kaskade ist die Leistung auf maximal drei Geräte aufzuteilen. Es besteht für die Bieter die Möglichkeit, auf der gekennzeichneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zum Betrieb der Wärmepumpenanlage aufzubauen. Die Positionierung der Wärmepumpenanlage ist im Lageplan gekennzeichnet. Ebenfalls sind im Lageplan die Wohnhäuser der Umgebung zu erkennen. Hier ist darauf zu achten, dass die Geräuschemissionen der Wärmepumpenanlage die Anwohner nicht belästigt. Hier sind die erhöhten EU-Grenzwerte (-6 dBA) der Ökodesign-Verordnung einzuhalten. Die Wärmepumpen müssen vom Bieter durch eine Zaunanlage (ca. 2,0 m Höhe) gegen Fremdeinwirkungen geschützt werden. Auslegungstemperaturen - Vorlauf: 70°C - Rücklauf: 50°C Eine wirtschaftliche und gleichermaßen ausreichende Dimensionierung der Neuanlage obliegt dem Energiedienstleistungsunternehmen. Der Auftraggeber erklärt, dass für die ausgeschriebenen Objekte bei der bestehenden Anlagenauslegung keinerlei Unterversorgungserscheinungen hinsichtlich einer ausreichenden Belieferung mit Wärme auftreten. Es steht dem Anbieter offen, zur Steigerung der Versorgungssicherheit, die Leistung der Gas-Brennwertanlage auf zwei Wärmeerzeuger aufzuteilen (2 x 50%). Der leere Heizraum ist ausgestattet mit: - einem separat abrechenbaren Stromanschluss - einem Gasanschluss - einem Wasserzu- und -abfluss Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der Baumaßnahmen bzw. mit Versorgungsbeginn entsprechende Revisionsunterlagen zur Wärmeerzeugungsanlage und ggf. Wärmeverteilung (bis Liefergrenze) vorzuhalten. Revisionspläne sind im Heizraum auszuhängen. Bei technischen Änderungen während der Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages sind die Revisionsunterlagen und -pläne entsprechend zu aktualisieren. Die Wärmeerzeugungsanlage ist an eine Fernüberwachung des Energie-dienstleistungsunternehmens anzuschließen, der Anschluss ist dauerhaft vorzuhalten. Ein ggf. dazu benötigter Telefonanschluss ist seitens des Auftragnehmers bereitzustellen. Sollte eine Fernüberwachungslösung nicht zu realisieren sein, ist vom Bieter darzulegen, was die Gründe für die Nichtrealisierbarkeit sind und wie eine Anlagenüberwachung in adäquater Weise zu realisieren ist; wie die Detektion von Störungen erfolgt, in welcher Weise die Störmeldeübermittlung erfolgt und wie ein zügiger Störungseinsatz ausgelöst wird. Auf Grundlage der zu erbringenden Leistungen ist der Wärmepreis, bestehend aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis je Anlage zu kalkulieren. Bereitschaft: Im Falle von Versorgungsstörungen (auch jede Abweichung von den vertraglichen Betriebsparametern), die dem AN nach Mitteilung durch den AG bekannt werden, oder nach sonstigem Bekanntwerden solcher Störungen, z. B. durch vom AN installierte Überwachungseinrichtungen, wird der AN oder ein von ihm beauftragter Dritter binnen vier Stunden mit der Ursachenfeststellung und Behebung des Mangels beginnen. Sollte bei Versorgungsstörungen der Betrieb innerhalb von 24 Stunden nach Störungsbeginn nicht wieder vertragsgemäß aufgenommen werden können, ist der AN zur Ersatzbeheizung bis zur Behebung der Störung verpflich …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDKMF
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
- Website
- castrop-rauxel.de
- Kontakt
- vergabestelle@
castrop-rauxel.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH8 Zuschläge
- LSW Energie GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- enercity AG8 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH7 Zuschläge
- EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.06.2024 auf 18.04.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6045036c-3c63-4e66-994a-7b958a84c64f.