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Innovative Klärschlammverwertung

Abwasserwerk Greifswald · Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2024-010veröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenInnovationspartnerschaft

Teilnahmefristseit 742 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate01.01.2026 – 30.06.2030
Lose
1
Verfahren
InnovationspartnerschaftVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichssl.sw-greifswald.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln gemeinsam mit der Vergabestelle eine neue Leistung, die es am Markt noch nicht gibt.

Wird verhandelt?

Es wird über Inhalt und Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag einreichen; Entwicklungs- und Forschungsreferenzen sind entscheidend.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, ein neues innovatives Verfahren zur Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen im Sinne des § 3 Absatz 1 der AbfKlärV zu entwickeln. Dabei ist besonderer Fokus auf die Entwicklung eines Verfahrens zur Phosphorrückgewinnung zu legen, welche ab 2032 verbindlich vom Gesetzgeber gefordert wird. Der rückgewonnene Phosphor soll als Ersatzdüngemittel eingesetzt werden können. Parallel hierzu soll die Verwertung des Klärschlamms derart optimiert werden, dass diese CO2-neutral erfolgen kann: Dies kann geschehen, indem die im Klärschlamm enthaltene Energie als Ersatzbrennstoff eingesetzt oder als Energieressource gespeichert wird. Zu erforschen ist, ob und wie hieraus ein kommunaler Mehrwert bei der Verwertung des Klärschlamms entsteht, der die Kosten für die Beseitigung des Klärschlamms mindestens teilweise ausgleichen kann. Die als Stand der Technik vorhandenen Monoverbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen sind hierfür aus Sicht des Abwasserwerks noch nicht geeignet, da die Verbrennungswärme zwar teilweise energetisch genutzt wird, hieraus jedoch kein kommunaler Mehrwert entsteht und zudem mehr oder weniger lange Transportwege für den Klärschlamm erforderlich werden. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind im Rahmen der Verhandlungsphase jährliche Forschungs- und Entwicklungsetappen sowie Zwischenziele zu vereinbaren, die mess-/prüfbar sind und Vertragsbestandteil im Rahmen der Zahlungskonditionen werden.

Beschreibung des Loses

Die Innovationspartnerschaft nach §19 VgV gliedert sich in einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, eine Angebotsphase und nachgegliederte Verhandlungen über die Angebote. Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, ein neues innovatives Verfahren zur Extraktion von Phosphor sowie zur Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen im Sinne des § 3 der AbfKlärV zu entwickeln. Hierbei sollen insbesondere eine einfache technische Umsetzbarkeit sowie eine gute Wirtschaftlichkeit des Verfahrens angestrebt werden. Auch eine CO2-Neutralität der Klärschlammentsorgung soll angestrebt werden. Gemäß § 19 VgV wird „die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: einer Forschungs- und Entwicklungsphase, die die Herstellung von Prototypen oder die Entwicklung der Dienstleistung umfasst, und einer Leistungsphase, in der die aus der Partnerschaft hervorgegangene Leistung erbracht wird. Die Phasen sind durch die Festlegung von Zwischenzielen zu untergliedern, bei deren Erreichen die Zahlung der Vergütung in angemessenen Teilbeträgen vereinbart wird“.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
40%
Qualität
60%

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
Die Entsorgung und Verwertung der Klärschlämme aus Teil A dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung an die Innovationspartnerschaft dar. Diese Mindestanforderung wird im Rahmen der Innovationspartnerschaft durch das in Teil B ausgeschriebene Forschungsvorhaben ergänzt. Nach erfolgre … ganz lesenDie Entsorgung und Verwertung der Klärschlämme aus Teil A dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung an die Innovationspartnerschaft dar. Diese Mindestanforderung wird im Rahmen der Innovationspartnerschaft durch das in Teil B ausgeschriebene Forschungsvorhaben ergänzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Forschungsphase hat der Auftraggeber das Wahlrecht, die Technologie ganz oder teilweise zu kaufen oder für mindestens 10 weitere Jahre in Form eines Dienstleistungsauftrages oder einer Kooperationspartnerschaft mit besonderen Konditionen zu nutzen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ssl.sw-greifswald.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Stadtwerke Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald
Kontakt
einkauf@sw-greifswald.de
Auskünfte
Stadtwerke Greifswald GmbHeinkauf@sw-greifswald.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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19vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a53a0a3-2fe9-4bc4-8ae4-827e18d4fd8a.