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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Innenausbau von 52 Dienstfahrzeugen

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 242-24-E15veröffentlicht 31.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 768 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die rnv beabsichtigt, den Auftragnehmer mit dem Innenausbau von 52 Servicefahrzeugen, welche dem Transport und der Aufbewahrung von Werkzeugen und Instandhaltungsmaterial dienen sollen, zu beauftragen. Der Innenausbau ist konform der StVZO durchzuführen und bei Bedarf als Umbau in den Fahrzeugpapieren einzutragen.

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Mercedes-Benz Citan, Mercedes-Benz Vito und Mercedes-Benz Sprinter. Die Fahrzeuge sollen jeweils unterschiedliche Nutzzwecke erfüllen und bedürfen insofern eines unterschiedlichen Innenausbaus. Den erforderlichen Innenausbau hat die Auftraggeberin je nach Nutzzweck der Fahrzeuge geclustert. Die Anforderungen an den Innenausbau ergeben sich entsprechend der Clusterzuordnung aus der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 70 %. Maßgeblich für die Wertung ist der im Preisblatt errechnete Nettovertragspreis.
Qualität
Die Lieferzeit findet mit einem Anteil von 30 % Eingang in die Angebotswertung.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakult … ganz lesenDer Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Sollten Ausschlussgründe vorliegen sind etwaige ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen auf einer gesonderten Unterlage dazustellen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in das Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen … ganz lesenDer Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in das Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzuse-hen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzuse-hen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bie-ter auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. // Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen außerdem Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. // Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: a) für Personenschäden: 3 Mio. EUR. b) für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Hinweis: Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Da-bei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert die Auftraggeberin vorzulegen. (b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebe-ne Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die be-stehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungs-summe abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Kriterium
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erford … ganz lesenDer Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt die Auftraggeberin die Angabe von mindestens zwei Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen müssen sich auf den Innenausbau von Dienstfahrzeugen beziehen. Mindestens eine Referenz muss sich dabei auf den Innenausbau von mindestens 12 Fahrzeugen beziehen, wobei es sich hierbei nicht um den Ausbau desselben Modelles handeln muss. Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Keine.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen. gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen. gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung. erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag kann auf ein Erstangebot ohne Eintritt in Verhandlungen erteilt werden. // Der erfolgreiche Bieter darf Teile der Leistung grundsätzlich auch von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmern (nachfolgend: „Unterauftragnehmer“) ausführen lassen. Verantwortlicher Vertragspartner gegenüber de … ganz lesenDer Zuschlag kann auf ein Erstangebot ohne Eintritt in Verhandlungen erteilt werden. // Der erfolgreiche Bieter darf Teile der Leistung grundsätzlich auch von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmern (nachfolgend: „Unterauftragnehmer“) ausführen lassen. Verantwortlicher Vertragspartner gegenüber der Auftraggeberin bleibt der erfolgreiche Bieter auch für die durch Unterauftragnehmer in seinem Auftrag durchgeführten Leistungen. Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne dass sich der Bewerber zugleich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag noch keine Angaben zu den Unterauftragnehmern und zu dessen Leistungsumfang machen. Solche Angaben werden erst mit Angebotsabgabe und damit nur von den Bewerbern zu machen sein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine Ausnahme davon bildet jedoch der Fall der Eignungsleihe. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 SektVO). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedie-nen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt Anlage TW3 – Eignungsleihe einzureichen. In diesem Formblatt hat der Bewerber anzugeben, in welchem Umfang er die Kapazitäten anderen Unternehmen für die Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien in Anspruch nimmt und diese Unternehmen zu benennen. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO). Diesen nach § 47 Abs. 1 SektVO erfor-derlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag eine entspre-chende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist das Formblatt TW5 – Verpflichtungserklärung ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass ihm die Mit-tel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe auch das Formblatt TW6 – Vordruck Eignungsanforderungen in dem Umfang der Eignungsleihe durch den Dritten ausgefüllt und durch diesen auch unter-schrieben und eingescannt dem Teilnahmeantrag beizuliegen hat. Weiter verlangt der Auftraggeber, dass das andere Unternehmen mit Blick auf die wirtschaft-liche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe ge-meinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 SektVO). Eine entsprechende Erklärung findet sich ebenfalls im Formblatt TW5 – Verpflichtungserklä-rung. Sollte der Bewerber den Nachweis darüber, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel und Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, anders als durch Einreichung des Formblatts TW5 – Verpflichtungserklärung erbringen, ist die Erklärung zur Haftungs-erklärung gleichwohl auszufüllen, von dem Dritten zu unterschreiben und eingescannt zu-sammen mit dem Teilnahmeantrag an die Auftraggeberin zu übermitteln. Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerb …
Hinweis
Keine.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48dc873a-d657-45b1-8137-0c1a9c1f6535.