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Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung zum Neubau einer Mensa für die Grundschule Grethen Bad Dürkheim

Stadt Bad Dürkheim · Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026 - 015veröffentlicht 01.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 162 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate01.07.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Projektplanung30 %
  • Projektabwicklung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Grundschule Grethen Bad Dürkheim wurde als zweizügige Grundschule Anfang der 1990er Jahre errichtet. Im Zuge des Ganztagesschulgesetzes erhält die Stadt Bad Dürkheim Fördermittel des Landes RLP (GaFöG) zur Errichtung einer Mensa mit Küche mit Nebenräumen. Der Neubau soll in einstöckiger Bauweise neben dem vorhandenen Schulgebäude errichtet werden. Die Stadt Bad Dürkheim schreibt somit die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit den im Entwurf des Ingenieurvertrags (Honorarblatt) exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen. Die Leistungserbringung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Der Neubau der Mensa mit Küche ist als eingeschossiger Baukörper geplant, der in den Hang in Richtung der Klosterruine Limburg (Limburgberg) eingegliedert werden soll. Der Haupteingang des Neubaus soll sich zum bestehenden Schulgebäude in Richtung Schulhof öffnen. Der Neubau und das Bestandsgebäude sollen durch den Schulhof weiterhin voneinander getrennt sein. Der Neubau sollte so nahe wie möglich an die angrenzende Straße "Prof.Dr. Dillinger Weg" gebaut warden, damit in der Zukunft eine Turnhalle in Richtung Sportplatz angebaut werden kann. Die Mensa soll für zwei Essensschichten mit jeweils 97 Kinder ausgelegt werden. Die Küche ist als Frischküche konzipiert, die zudem für den Kindergarten Grethen und den Kindergarten Hardenburg weitere 125 Essen im Cook & Chill-Verfahren zubereiten soll. Die Mensa soll nicht als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung geplant werden. Das Raumprogramm umfasst zudem die notwendige Nebenräume für das Küchenpersonal sowie WC-Anlagen für Schüler:innen, Besucher, die bei einem späteren Anbau der Turnhalle mitgenutzt werden sollen. Weiterhin sind Lager-, Müll- und Technikräume vorzusehen. Das Dach soll mit einer PV-Anlage versehen warden, die im Zuge eines Contactings von den Stadtwerken Bad Dürkheim GmbH errichtet und betrieben wird. Die technische Ausrüstung des Neubau erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Hausanschluss HLSE soll aus dem Bestandsgebäude in den Neubau geführt werden. Im Neubau ist folglich ein Technikraum zur Übergabe der Heizung und für die Elektroinstallation sowie für die Luftsteuerung vorgesehen des Neubaus vorzuehen. Ein Fettabscheider aus der Küche zum öffentlichen Kanal ist zwingend. Die Barrierfreiheit des Gebäudes nach LBauO wird voraus gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Klosterruine ist mit möglichen archäologischen Funden im Baufeld zu rechnen. Das gesamte Grundstück steht folglich unter Denkmalschutz. Der Neubau soll im Sinne der Nachhaltigkeit und Ökologie geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege, Raumgrößen, Belichtung sowie sicherheitstechnische Anforderungen im Schulbetrieb.Die Umsetzung des Projekts ist in einem Bauabschnitt durchzuführen und findet im laufenden Schulbetrieb statt.

Die Stadt Bad Dürkheim schreibt die Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule Grethen durch eine Mensa mit Küche und Nebenräumen aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind die besonderen Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung beabsichtigen die Stadt Bad Dürkheim die Ausschreibung der Architektenleistungen sowie der Ingenieurleistungen des Tragwerks. Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 40Eine Gewichtung des Preises mit 40 Prozent stellt sicher, dass die Wirtschaftlichkeit maßgeblich in die Gesamtwertung einfließt, während gleichzeitig ausreichend Spielraum verbleibt, um qualitative und nachhaltige Kriterien angemessen zu berücksichtigen.
Qualität
ProjektplanungGewichtung (Punkte, genau) 30Eine Gewichtung der Projektplanung mit 30 Prozent stellt sicher, dass eine strukturierte, reibungslose Ausführung und die termingerechte Umsetzung des Vorhabens maßgeblich in die Gesamtbewertung einfließen.
Qualität
ProjektabwicklungGewichtung (Punkte, genau) 30Eine Gewichtung der Projektabwicklung mit 30 Prozent stellt sicher, dass eine qualitativ hochwertige Umsetzung, effiziente Prozesse und ein professionelles Risikomanagement während der gesamten Projektphase maßgeblich berücksichtigt werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Optionen
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB Verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB Verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRBYT15TKLMS# 1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verf … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRBYT15TKLMS# 1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind. 2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht. Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IGB Palm, Ludwigshafen6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.05.2026
  4. BekanntmachungFrist 29.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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