Infusionstechnik
Klinikum Ingolstadt GmbH · Ingolstadt, Bayern
Aktenzeichen 03-2025veröffentlicht 10.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
- CPV 33110000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Geräte medizinischKlinikum Main-Spessart · Lohr am MainFrist 14.12.2026
- Wagen - Behandlung - Pflege - Narkose etc.Klinikum Main-Spessart · Lohr am MainFrist 14.12.2026
- Chirurgische Bildverstärker LV.377.6Klinikum Fürth · FürthFrist 01.12.2026
- Mobiliar medizinischKlinikum Main-Spessart · Lohr am MainFrist 07.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ingolstadt85049, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von infusionstechnischen Geräten der Marken B. Braun und Becton Dickinson als Ersatz und Erweiterung des vorhandenen Geräte-Bestandes zuzüglich des notwendigen Zubehörs (Dockingstationen). Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen einsatzbereit am Standort des Auftraggebers bis spätestens zum 15.11.2025, gemäß Anlage: TEIL C zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Infusionstechnik inkl. Software ACE für Intensivstation und OP- Bereich vom Hersteller Becton Dickinson (BD) Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Intensivstation und den OP-Bereich Infusionstechnik des Herstellers Becton Dickinson (BD) zu beschaffen . Zusätzlich werden die marken- und gerätespezifischen Dockingstationen benötigt. Die Lieferung, Inbetriebnahme und technische Abnahme müssen zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Zu beachten sind die genauen Benennungen der zu beschaffenden Geräte in der Anlage : Teil B-Leistungsbeschreibung unter Punkt : B 7.1 | – | – |
| 2 | Infusionstechnik zur Bolustokolyse vom Hersteller B.Braun Der Auftraggeber beabsichtigt, Infusionstechnik zur Bolustokolyse vom Hersteller B.Braun zu beschaffen . Zusätzlich werden die marken- und gerätespezifischen Dockingstationen und Zubehör benötigt. Die Lieferung, Inbetriebnahme und technische Abnahme müssen zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Zu beachten sind die genauen Benennungen der zu beschaffenden Geräte in der Anlage : Teil B-Leistungsbeschreibung unter Punkt : B 8.1 | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis für den KaufDie Bewertung der Angebote erfolgt losweise auf Grundlage der im Teil D - Preisblatt abgegebenen Gesamtpreise. Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote wird folgende Bewertungsformel angewendet: (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Teil D - Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den im Teil B der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründen, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, Maximilian Str. 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichu … ganz lesenkürzer
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Ingolstadt GmbH- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DLYMYM6#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Becton Dickinson GmbH, Heidelberg | 1 |
| 2 | B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG, Melsungen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
- Website
- klinikum-ingolstadt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
klinikum-ingolstadt.de
Bei uns erfasst
- VE 4.2.121b - Baufeinreinigung - Ost29.10.2026
- VE 4.2.118b - Lose Möbel - Ost29.10.2026
- OP-Roboter04.10.2026 · 1 Angebot
- Pathologiedienstleistungen27.08.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG18 Zuschläge
- Siemens Healthineers AG14 Zuschläge
- Intuitive Surgical Deutschland GmbH7 Zuschläge
- Philips GmbH7 Zuschläge
- Stiegelmeyer GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Medizinische Geräte LV.377.7Klinikum FürthFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a287896-0f24-4722-b09e-68f1297e03b4.