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vergebenEU-weitBau

Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Rohbau

Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE) · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen IZM_3_17_00_XRBveröffentlicht 27.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 74 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64295, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das neue Informationszentrum auf der Mathildenhöhe wird zum Markstein der international bedeutenden Geschichte der Darmstädter Künstlerkolonie. Wie selbstverständlich positioniert sich der formal reduzierte Neubau, in Form von drei übereinander gestapelten gläsernen Pavillons, in der wunderschönen Parkanlage des Osthanges. In seiner Ausrichtung nimmt das Informationszentrum die Flucht des historischen Ausstellungsgebäudes auf und sucht eine neutrale Mitte im Stadtgefüge zwischen Olbrichweg und Ateliergebäude. Die Eingangsebene des viergeschossigen Informationszentrum ist offen und einladend gestaltet, ein Ort zum Ankommen, um sich zu informieren, aber auch ein idealer Ort zum Verweilen. Über den Windfang betritt man das Foyer, vorbei an Kasse und Shop gelangt man in das einladende und helle Café des Informationszentrums. Den Ankommenden bieten sich hier beeindruckende Blicke vom dicht begrünten Park des Osthanges bis hin zum Ateliergebäude und dessen Garten. Über eine großzügige, zentrale Wendeltreppe und einen Personenaufzug gelangen die Besucher in die direkt darüber liegende Ausstellungsebene. Über zwei exzentrisch versetzte Treppenhauskerne wird man in die oberste Ebene mit dem Seminar- und Veranstaltungsbereich geführt. Auch hier ermöglicht die Transparenz des dreigeschossigen, gläsernen Pavillons wunderschöne Ausblicke in alle vier Himmelsrichtungen. Die Garderoben und Sanitäranlagen für die Besucher befinden sich im Untergeschoss, ebenso wie die erforderlichen Technik- und Lagerräume. Der insgesamt 4-geschossige Neubau besteht in seiner Grundstruktur aus drei oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Besucherinformation ein kleiner Shop und ein kleines Bistro im 1. Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche, im 2. Obergeschoss ist ein Vortragsraum sowie die Mitarbeiterbüros vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über zwei diagonal gegenüberliegend, angeordnete Treppenhäuser wobei an das westliche Treppenhaus auch ein Aufzug angeschlossen ist. Das Erdgeschoss ist zusätzlich über eine mittig angeordnete, gewendelte Freitreppe mit dem 1. Obergeschossverbunden. Das Fußbodenniveau EG (+174,50 mNHN) wird als Baunull festgelegt.

Gebäudekennwerte: Gebäudeklasse: GK 5 NGF (in m2): 1525 m2 BGF (in m2): 1887 m2 BRI (in m3): 7998 m3

Beschreibung des Loses

Das Bauwerk wird als Stahlbetonkonstruktion mit einer Ortbeton-Sichtbetonfassade erstellt. Um eine größtmögliche freie Fläche in den einzelnen Geschossen zu erhalten, beschränken sich die vertikalen Bauteile auf die beiden diagonal gegenüberliegend angeordneten Treppenhäuser und zwei jeweils über Eck in der anderen diagonalen angeordnete Stützenpaare. Die Obergeschosse „wachsen“ jeweils um 20 cm je Richtung, sind also jeweils größer als das drunter liegende Geschoss. Resultierend aus den nach oben hin größer werdenden Grundrissen, weisen die Stützenstränge ein entsprechender geschossweiser Versatz auf, da der Abstand der Stützen zur Gebäudeecke in den Geschossen immer der gleichen bleibt. Das Untergeschoss hat auf der westlichen und nördlichen Seite jeweils eine unterirdische Ausdehnung gegenüber dem Erdgeschoss. Hier sind im Westen die Sanitärbereiche und im Norden Abstellräume und TGA untergebracht. Im mittleren Teil des Untergeschosses befindet sich in einem, um ca. 1,20 m abgesenkten Bereich für die Haustechnikzentrale. Der mehrgeschossige Bau wird als in sich fugenlose Stahlbetonkonstruktion ausgebildet und bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Konstruktionselementen: - Flachdecken aus Stahlbeton - Erschließungskernen aus Stahlbeton - Grundfeste Stahlbeton Stützen Der Lastabtrag erfolgt horizontal über die Stahlbetondecken und vertikal über die grundfesten Stützen und Wände. Die Erschließungskerne mit Aufzug und Treppenhäusern gewährleisten den direkten Abtrag der Horizontallasten aus Wind, Erdbeben und Exzentrizität und somit die Aussteifung des Gebäudes. Aufgrund der großen Spannweiten der oberen Geschossdecken werden, in den Bereichen, wo es die Statik zulässt, Hohlkörper (Cobiax) in die bis zu 50 cm dicken Geschossdecken integriert, um auf der einen Seite das Eigengewicht zu reduzieren und auf der anderen Seite die Deckendurchbiegung zu minimieren. Die Ausbildung der Gründung erfolgt als Plattengründung. Auf Grund der Lastkonzentration im Bereich der Stützen, erfolgt die Gründung hier auf Einzelfundamenten, welche in die Bodenplatte integriert sind. Im Bereich der Treppenhäuser wird die Bodenplatte entsprechend den statischen Erfordernissen stärker ausgebildet.

Kurzzusammenfassung mit den Hauptpositionen: - Alle zur Rohbauerstellung benötigten Baustelleneinrichtungen sind teil des Leistungsumfangs (Sanitäranlagen und Sicherungsmaßnahmen erfolgen bauseits). - Erdarbeiten in geringem Umfang: Herstellen Mediengräben und Schachtgruben: ca. 85,5 m3 Mediengräben verfüllen: ca. 115,02 m3 Rückbau Böschungssicherung Spritzbeton, bis ca. 1m u. GEL: 39 m2 Arbeitsraumverfüllung Dränbeton: 59 m3 Arbeitsraumverfüllung Kiessand: 360 m3 - Außenwände/Fassade: Die tragenden Struktur des Besucherzentrums wird von einer, vorgehängten eingefärbten Ortbeton Sichtbetonfassade verkleidet, welche anschließend scharriert wird. WU-Betonaußenwände teilw. eingefärbter Beton UG: ca. 330 m2 Innere Tragschale Außenwände Sichtbeton SB 4: ca. 73 m2 Innere Tragschale Stützen Sichtbeton SB 4: ca. 70 m3 Kerndämmung aus Schaumglas: ca. 360 m2 Äußere Sichtschale Außenwände Sichtbeton SB 4: ca. 85 m2 Äußere Sichtschale Stützen und umlaufende Randbalken Sichtbeton SB 4: ca. 75 m3 Scharrierte Sichtbetonfassadenflächen: ca. 460 m2 - Gründung: Bodenplatte mit Bodenplattenverstärkungen WU-Beton: ca. 200 m3 - Dach: Ortbeton Hohlkörper-Dach-Deckenplatte: ca. 418 m2 - Geschossdecken: Ortbeton Hohlkörper-Deckenplatten: 697 m2 Ortbetondeckenplatte d 20-25cm: 341 m2 - Innenwände: Stahlbetoninnenwände teilw. eingefärbt und SB 4: ca.387 m2 Stahlbetoninnenwände als Schachtwände eingefärbt und SB 4: ca.536 m2 - Betoneinlegearbeiten sowie Grundleitungsarbeiten unterhalb der Bodenplatte, Leitungsarbeiten innerhalb der Geschossdecke, Grundleitungsarbeiten im Außenbereich, Herstellen Retentionszisterne, Herstellen Versickerungsanlage und Herstellen einer Drainage

Ausführungsfrist: Beginn: 12 WT nach Aufforderung. Fertigstellung: innerhalb von 14 Monaten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Nettopreis100 %
Preis
Nettopreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Zusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehm … ganz lesenZusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“) 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“). 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e620c862-4246-4950-a873-624af4c02007.