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Industriefläche Saarlouis Roden, Los 1: Baubereich Winterstauplatz (WSP) und Nachunternehmerfläche (NU- Fläche)

gwSaar · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen E67285593veröffentlicht 02.02.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 613 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Am Standort des Ford-Werks Saarlouis wird Ford bis November 2025 die Produktion des FOCUS einstellen. Bis voraussichtlich 2032 sollen Aktivitäten mit einem Arbeitskräftevolumen von ca. 1.000 Menschen auf dem Gelände verbleiben.

Das Gesamtgelände besteht aus dem eigentlichen Werk und dem Ford Industrial Supplier Park „FISP“. Das Werk wird sich flächenmäßig schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „Ford 1000“ verkleinern. Um die freiwerdenden Flächen für den Ansiedlungsinteressenten Ravensburger Pharmakonzern Firma Vetter baureif zu machen, wird ein schrittweiser Rückbau der Flächen und der sich darauf befindlichen Infrastruktur notwendig. Dieser schrittweise Rückbau startet auf dem Winterstauplatz „WSP“ und der Nachunternehmerfläche „NU-Fläche“ (Los 1), gefolgt vom Bereich „Compound“ (Los 2) und im letzten Schritt der Fläche der Endproduktion „Assembly“ sowie einer Erschließungsstraße, dem „Saarland-Korridor“ (Los 3).

Die vorliegende Teil-Maßnahme wird unter dem Begriff „Los 1: Baubereich Winterstauplatz (WSP) und Nachunternehmerfläche (NU Fläche)“ geführt.

Es handelt sich um vorbereitende Maßnahmen welche zunächst in den Bereichen Winterstauplatz (WSP) und Nachunternehmerfläche (NU-Fläche) notwendig werden. Der Begriff „Nachunternehmerfläche“ ist eine in der Ford Historie entstandene Flächenbezeichnung. Es handelt sich folglich lediglich um eine Namensbezeichnung für diese Fläche.

Auf dem Winterstauplatz (WSP) werden aufgrund von Leitungsneuverlegungen zunächst Oberflächenabträge (Asphalt + Hochofenschotter) notwendig, die Leitungs- und Kanalneuverlegungen bedingen ferner Eingriffe in die tieferen Bodenbereiche. Hieraus ergeben sich auch Eingriffe in durch externe Gutachter bestimmte Sanierungsbereiche aus historischen Bodenbelastungen.

Die Nachtunternehmerfläche (NU-Fläche) soll für den Neubau einer Sprinklerstation und mehreren Trafoanlagen vorbereitet werden – diese Anlagen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung, betreffen jedoch diesbezügliche Koordinationspflichten der parallel laufenden Projekte. Die Vorbereitung bedingt den Rückbau der bestehenden Oberflächen, Gleisstrukturen und einer Neuverlegung der bestehenden oberirdischen Fernwärmehochtrasse in den Untergrund zu optimalen Flächenausnutzung.

Beschreibung des Loses

Folgende AN-Leistungen sind Gegenstand der Maßnahme:

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die funktionsgerechte Herstellung des vorstehend bezeichneten Bauvorhabens.

(2) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die mit der Ausschreibung überlassenen Planungsleistungen. Dies sind im wesentlichen Planungen aus den Leistungsphasen 1 bis 3. Weitere Planungsleistungen, insbesondere die Ausführungsplanung für die durchzuführenden Bauleistungen ist Bestandteil der Planung des Auftragnehmers.

(3) Im Übrigen schuldet der Auftragnehmer die Erbringung einer vollständigen Leistung (Planungs- und Bauleistungen sowie Lieferungen) zur Erreichung des geschuldeten funktionalen Werkerfolges. Dabei schuldet er alle Leistungen, die erforderlich sind, um diesen Werkerfolg zu erreichen, gleich ob diese Leistungen ausdrücklich ausgeschrieben sind oder nicht.

Insbesondere:

- Schaffung einer neuen Zuwegung zur Baumaßnahme über den Gleisdamm Winterstauplatz / Halle West

- Rückbau der bestehenden versiegelten Flächen in den Planbereichen Winterstauplatz/ Nachunternehmerfläche im Kontext von Medienverlegung, Sanierungsgegenständen und Neubauten.

- Trennung und Neubau von bestehenden Medienverbindungen des Altbestands Ford nach Vorgaben der Betreiber unter Berücksichtigung der parallelen Weiterproduktion der Fordwerke Saarlouis, des Ford Supplier Parks und zukünftig Ford 1000.

- Einbeziehung von Sanierungsvorgaben der Genehmigungsbehörde, insbesondere zum Bodenaustausch.

- Geländeregulierung in Teilbereichen zur Schaffung von egalisierten Flächen

- Neuerrichtung von versiegelten Flächen im Rahmen des Straßenbaus.

Zum Leitungsneubau zählen: - Regenwasserableitung

- Schmutzwasserableitung

- Wasserleitungen (Trink- / Brunne- und Feuerlöschwasser)

- Strom (Leerrohrsystem)

- IT und Telekommunikation (Leerrohrsystem)

- Umverlegen der berstenden Gas- und Fernwärmeleitungen

Verkehrlich: - Aufweitung des Einfahrbereichs an Halle West

Regenwasserableitung: Die Regenwasserableitung (während der Baumaßnahme) erfolgt über den nächstgelegenen Anschlusspunkt (Westen) mit Anschluss an bestehende Entwässerungssysteme. Hierbei ist eine Absetzeinrichtung zwischenzuschalten, um einen Eintrag von Stoffen (z.B. Sand, oder Boden) in das öffentliche Kanalnetz zu vermeiden.

Durch Sanierungsanforderungen ist angedacht, die bestehende Entwässerungseinrichtung im Bereich WSP neu zu errichten. Zudem ist auch für den zukünftigen Ausbau der Nachunternehmerfläche und die neue Zufahrtsstraße die Regenwasserableitung einzurichten.

Schmutzwasserableitung: Die angedachte neue Schmutzableitung sieht vor, den Altbestand im Bereich der Nachunternehmerfläche, topografisch, sinnvoll aufzunehmen und über den Bereich WSP I umzuverlegen, um dadurch eine größtmögliche Flächennutzung des WSP zu ermöglichen.

Trink-, Industrie- und Feuerlöschwasser: Die neue Wasserversorgung wird, über die bereits im Süden der Ford-Werke befindliche Trinkwasserhauptleitung der Stadtwerke in einer gesonderten Maßnahme erfolgen. Im Zuge einer Neuverlegung der bestehenden Brunnenwasserleitung im Bereich WSP, wird auch ein Anschluss auf die NU-Fläche geführt, um die Nutzung des Brauchwassers zu ermöglichen. Auch soll das Brauchwasser der neuen Sprinklerstation als Füllmedium dienen. Anschlüsse der Sprinklerzentrale an den Bestand Ford, bzw. für weitere Nutzer werden in diesem Zusammenhang durch durchgeführt, bzw. vorgestreckt.

Elektroversorgung: Eine neue Mittelspannungstrasse soll durch die VSE-Verteilnetz vom Umspannwerk Saarwellingen an das Gelände herangeführt werden. Deren Vorbereitung mittels Leerrohrsystem bis zur Halle West, wird innerhalb der Maßnahme durchgeführt.

IT und Telekommunikation: Die Schaffung von unabhängigen Übergabepunkte zur Datenanbindung.

Sonstiges: Für die Wärmeversorgung der Ansiedlung sollen Abgänge der bestehenden Fernwärme- und Gasleitungen an die Nachunternehmerfläche, bzw. zum Ansiedlungsübergabepunkt geführt werden. Die Dimensionierung und der Bedarf ergibt sich wiederum auf der noch beizustellenden Bedarfsplanung der Fa. Vetter.

Alle Arbeiten müssen dabei die noch laufende Produktion der Ford-Werke Saarlouis berücksichtigen und Umschlusszeiten von Ver- und Entsorgungsmedien sind entsprechend zu terminieren.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung 50%
Preis
Gewichtung 50%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise, soweit diese nicht Bestandteil der Präqualifikation des Unternehmens sind. Ist der Bewerber nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise vorzulegen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.4. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.5. Eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. 1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen. 1.8. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.9. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist nebst VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen. das Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bewerber die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden. 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise, soweit diese nicht Bestandteil der Präqualifikation des Unternehmens sind. Ist der Bewerber nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise vorzulegen: 2.1. Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) aus den Bereichen Erd-, Kanal- und/oder Straßenbau von mind. 15 Mio. € durch Abgabe einer Eigenerklärung. 2.2. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge als Einzeldeckung für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts zur Verfügung stehen, und zwar je Versicherungsjahr jeweils mindestens zweifach.
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen - ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise, soweit diese nicht Bestandteil der Präqualifikation des Unternehmens sind. Ist der Bewerber nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise vorzulegen: 3.1. Diesbezüglich sind folgende Sach- und Fachkundenachweise vorzulegen: • Für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien: Nachweis gemäß TRGS 519. • Für die Ausführung von Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern (KMF): Nachweis gemäß TRGS 521. • Für die Ausführung von Arbeiten mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK): Nachweis gemäß TRGS 551. • Für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis gemäß TRGS 524. • Für die allgemeine Sachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004. • Für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Wasserleitungs- und Fernwärmeversorgung: Zertifikate gemäß DVGW GW 301 und AGFW FW 601. 3.2. Referenzen: Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2019) im Bereich Erd-, Kanalbau- und/oder Straßenbau. In der Gesamtheit der vorgelegten Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein: • Ein Volumen von mind. 4 Mio. € netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen). • Rückbau von versiegelten Flächen mit belasteten Materialien. • Bereich der Leitungsverlegung oder des Kanalbaus mit einer Leitungslänge von mindestens 300 m. • Durchführung von Arbeiten, für welche folgende Nachweise erbracht werden müssen: o Ausführung von Arbeiten im kontaminierten Bereich gemäß TRGS 524 und ein erfolgreich absolvierter Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004. o Ausführung von Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest). o Ausführung von Arbeiten gemäß TRGS 521 (KMF). o Ausführung von Arbeiten gemäß TRGS 551 (PAK). o Ausführung von Arbeiten, für welche die Zertifikate DVGW GW 301 und AGFW FW 601 im Bereich Wasser- und Fernwärmeversorgung erforderlich waren. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €; • Auflistung der erbrachten Leistungen und Leistungszeiträume. 3.3. Fachkräfte: Hierzu sind folgende Angaben vorzulegen: • Gewerbliche Arbeitnehmer: Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis 2023) jahresdurchschnittlich mindestens 30 gewerbliche Arbeitnehmer im Erd- und Straßenbau beschäftigt wurden. • Bauleitungspersonal: Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis 2023) jahresdurchschnittlich mindestens: - 1 Bauleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter - 3 weitere Bauleiter (Bauingenieure mit einem Abschluss als Master/Bachelor im Bauwesen oder Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter) - 1 Vermessungsingenieur beschäftigt wurden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Rückfragen von Bewerbern und Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von … ganz lesen1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Rückfragen von Bewerbern und Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 3) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 26.02.2025 bei der Vergabestelle einzureichen. 4) Bewerber- und Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bewerber und Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 5) Die Kosten für Teilnahmeanträge, Angebote und deren Bearbeitung werden nicht erstattet. 6) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 13 VOB/A EU zu übermitteln. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 7) Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge um 9:30 Uhr endet. Der unmittelbar hinter der Frist automatisch aufgeführte Zusatz „(+1:00)" bzw. "(UTC +1)“ betrifft die Angabe bezüglich der mitteleuropäischen Zeit und verlängert nicht die Uhrzeit des vorgenannten Fristablaufes. Teilnahmeanträge, die nach Fristablauf (= 04.03.2025, 9:30 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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4Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d527e7b-3226-4310-8134-3c23d1374efc.