individuelle ganzheitliche Betreuung auf der Grundlage von § 16k SGB II
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen 50-823-23veröffentlicht 08.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 02.09.2024 – 31.08.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Glas-/Rahmenreinigung Behördenzentrum OAK House in WiesbadenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- Konservierung, Montierung, Verpackung und Digitalisierung von Urkunden für die Abteilung Hessisches Staatsarchiv DarmstadtLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung HMFGLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 02.12.2026
- Unterhaltsreinigung für Hessen Mobil in Bad ArolsenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr02.09.2024 – 31.08.2025
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 30 Monatenüber had.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2025
- Heute
Beschreibung
Umfang der Maßnahme, Auftragsvergabe an zwei Bieter Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.09.2024. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme, bzw. bei Beendigung des Leistungsbezugs. Für die individuelle ganzheitliche Betreuung sind 3300 Beratungseinheiten pro Jahr vorgesehen. Es werden zwei Aufträge jeweils mit der Hälfte Beratungsstunden vergeben. Jeder Bieter kann nur einen Auftrag à 1650 Beratungsstunden erhalten.
Ziel der Maßnahme Mit Unterstützung eines Coaches sollen Kundinnen und Kunden des kommunalen Jobcenters Wiesbaden wieder in den Beratungsprozess eingegliedert werden und/oder die konkrete Umsetzung, der in den Beratungen vereinbarten Ziele, sollen begleitet und mit Hilfe der aufsuchenden, unterstützenden und begleitenden Sozialarbeit, verfolgt werden. Die Kundinnen und Kunden zu motivieren, zu aktivieren und neue Perspektiven zu schaffen, ist die Aufgabe und Ziel der Maßnahme. Dabei soll ein zugewandter und gewinnender Beratungsansatz verfolgt werden, da die Teilnahme der Kundinnen und Kunden an der Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht. Kundinnen und Kunden haben aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu ihren persönlichen Ansprechpartnern im kommunalen Jobcenter verloren. Ziel der "individuellen ganzheitlichen Betreuung" auf der Grundlage von § 16k SGB II ist es, die Kundinnen und Kunden wieder für den Beratungsprozess beim Fallmanagement zu gewinnen Die Kundinnen und Kunden können nicht von der Teilnahme an Förderungen, Hilfeangeboten, Beratungsangeboten oder Perspektiven für eine berufliche Planung oder Eingliederung, profitieren. Immer wiederkehrende Problematiken, wie nicht eingehaltenen Vereinbarungen, und Absprachen mit dem Fallmanagement des Jobcenters oder potentiellen Arbeitgebern, Abbrüche von Förderungen und Hilfeangeboten aufgrund des gesundheitlichen Zustandes, sind die sich wiederholenden Themen. Die bestehenden Hilfesysteme, wie beispielsweise Beratungsstellen, können nicht mehr erreicht werden. Die soziale Isolation ist häufig vorangeschritten, einhergehend mit einem tiefen Misstrauen in die Gesellschaft und in die Hilfsangebote. Die Chancen für eine Beratung, Qualifizierung und einer nachhaltigen Integration soll den Kundinnen und Kunden eröffnet werden.
Zielgruppen Teilnehmende der ausgeschriebenen Leistung sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Beispielsweise mit Kunden und Kundinnen, die • multiple gesundheitliche Einschränkungen inclusive psychischen Auffälligkeiten, psychischen Erkrankungen Suchterkrankungen haben• einen besonderen Aktivierungsbedarf haben und motiviert werden können • einer intensiven Stabilisierung und nachhaltigen Tagesstruktur bedürfen• die Unterstützung bei belastenden familiären Situationen benötigen • bei verschiedene Integrationsbemühungen gescheitert sind • aus ihrer sozialen Isolation und Vereinsamung herausgeholt werden müssen• sich aus ihren prekären Wohnverhältnissen herausentwickeln möchten• trotz mehrmaligen Kontaktversuchen seitens Fallmanagement nicht in den Beratungsprozess eingemündet sind.
Dauer der Förderungen /Option Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.09.2024 und endet am 31.08.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.09.2025 - 31.08.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig.
Anzahl und Umfang der Beratungseinheiten, Teilnehmende Während der Maßnahmelaufzeit von einem Jahr sind insgesamt 3300 Beratungseinheiten für individuelle ganzheitliche Betreuung vorzuhalten. Eine Beratungseinheit entspricht 60 Minuten und umfasst nur die tatsächliche Betreuungs-leistung, ohne die zusätzlichen Aufwendungen, siehe die Ausführungen unter 4.11.
Zuweisungsdauer, Verlängerung der Zuweisung, Zeitlicher Umfang für die Teilnehmenden, Abstimmung mit dem Fallmanagement Nach Zuweisung durch das Fallmanagement beginnt für den Coach die Phase der Kontaktaufnahme durch aufsuchende Arbeit und Telefonkontakt oder Anschreiben. Diese Phase ist auf vier Wochen begrenzt, konnte bis dahin der/die Kundin nicht erreicht werden, wird die Maßnahme nach Ablauf der vierten Woche abgebrochen und die Rückmeldung geht an das Fallmanagement. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu "Vergütung bei nicht erfolgreicher Kontaktaufnahme" unter 4.11. Nach dem Erstgespräch mit dem Kunden/der Kundin entwickelt der Coach eine individuelle Standortbestimmung und einen Vorschlag für die Anzahl und Verteilung der Coachingeinheiten für die ersten drei Monate. Dies stimmt der Coach mit dem zuständigen Fallmanager/-in ab und das Fallmanagement entscheidet über diesen Vorschlag und der Coach erstellt einen Betreuungsplan.
Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Stand-ort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Ein fester Maßnahmestandort für Beratungstermine, die Büroarbeit und Dokumentation ist vorgesehen. Da die Teilnehmenden häufig aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht imstande sein werden, kontinuierlich Termine an einem festen Ort wahrzunehmen, soll die Maßnahme überwiegend aufsuchend stattfinden.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vergabe vom 01.09.2024 - 31.08.2025 und Option für Auftrag 1 1650 Beratungseinheiten | 1 Jahr | – |
| 2 | Vergabe vom 01.09.2024 - 31.08.2025 und Option für Auftrag 2 1650 Beratungseinheiten | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Punkt 3.8 Personal in der Leistungsbeschreibung Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahmean-forderungen und der anzuwendenden Methodik zur Zielerreichung entsprechen. Wesentliche Voraussetzung zur Zielerreichung ist geeignetes, fachlich qualifiziertes Personal. … ganz lesenkürzer
Punkt 3.8 Personal in der Leistungsbeschreibung Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahmean-forderungen und der anzuwendenden Methodik zur Zielerreichung entsprechen. Wesentliche Voraussetzung zur Zielerreichung ist geeignetes, fachlich qualifiziertes Personal. Da es sich bei dem Angebot um eine beratungsintensive Förderung handelt, ist eine hohe Kompetenz im Umgang mit der Zielgruppe notwendig. Das eingesetzte Personal muss mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Der Coach/die Coachin sollte über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich der Betreuung arbeitsloser oder sozial benachteiligter Menschen verfügen. Der Coach/die Coachin sollte in besonderer Weise in der Lage sein, mittels Fallverstehens und Falldiagnostik Problemlagen und -konstellationen zu erkennen und den Kunden/die Kundin angemessen zu unterstützen. Daher sollten folgende weitere Kompetenzen vorliegen: • Ein vielfältiges Methodenrepertoire, insbesondere in den Feldern Gesprächsführung und Konfliktbewältigung, systemische Beratung • Kennen und Anwenden von Interventions- und Beratungsformen der ganzheitlichen Betreuung • Erfahrung mit aufsuchender Betreuung und Kenntnisse von Lebensweltkonzepten • Interkulturelle Kompetenz, Vernetzungskompetenz, Grundkenntnisse über das Verfahren im Rehabilitationsprozess im SGB IX Aufgrund der Vielschichtigkeit der individuellen Problemlagen ist hier ein hohes Maß an Flexibilität und Fachwissen seitens des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erforderlich. Die Teilnehmenden sollten über den gesamten Förderungen und Hilfeangebotezeitraum von einem fest zugeordneten Coach betreut werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Es ist Personal für die Coachingtermine bereitzustellen, sowie Mitarbeitende für die Administration. In den Förderungen und Hilfeangeboten dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in den Förderungen und Hilfeangeboten von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art. 6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen vom 01.02.2023 für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für 2023 ist anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des aktuellen Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal wird das Angebot ausgeschlossen Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es wird mindestens zu 50 Prozent fest angestelltes Personal gefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals, auch bei Personalwechsel während der Förderungen und Hilfeangebote, abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung begründete Bedenken bestehen. Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der vorgesehene Personaleinsatz ist mit der Übersicht "Personal" (Anlage) dem Angebot beizufügen. Der Nachweis des Pe …- Kriterium
- Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f SGB II oder anderen Coachingangeboten betrug durchschnittlich mindestens 200.000,00 € pro Jahr.
- Kriterium
Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 10 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f oder anderen Coachingleistungen im SGB II innerhalb der letzten drei Jahre Räumliche und sächliche/technische Ausstattung der leistungsbeschr … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 10 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f oder anderen Coachingleistungen im SGB II innerhalb der letzten drei Jahre Räumliche und sächliche/technische Ausstattung der leistungsbeschreibung Zur Umsetzung der Förderungen sind geeignete Räumlichkeiten für Beratungsgespräche erforderlich. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen, ggf. unter Einbeziehung der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, eines Dritten oder des Auftraggebers. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Die Räumlichkeiten sollen eine angemessene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre gewährleisten. Es gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung: • die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsrichtlinien, • die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), • die Brandschutzbestimmungen, • die jeweilige Landesbauordnung. Sofern Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung der Räumlichkeiten und technischen Ausstattung vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Nutzung für seine Zwecke abzulehnen. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind entsprechende Räumlichkeiten für Einzelberatungsgespräche zwingend erforderlich. Art und Umfang der Ausstattung muss im erforderlichen Umfang für die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden. Beratung außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragnehmers Die ganzheitliche Betreuung kann sowohl in geeigneten Räumlichkeiten des Auftragsnehmers als auch in der Wohnung der teilnehmenden Person oder in den Räumlichkeiten eines anderen Leistungsträgers oder an einem neutralen Ort z. B. im Rahmen eines Spaziergangs ("Walk and Talk"), in einem Cafe erfolgen. Für den Fall der Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Ausbildung kann die ganzheitliche Betreuung auch in den Räumlichkeiten des Beschäftigungsbetriebes bzw. am Arbeitsplatz der teilnehmenden Person erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Ort des Beschäftigungsbetriebes vom festgelegten Maßnahmeort abweicht. Die Beschäftigungsbetriebe liegen i. d. R. im Tagespendelbereich der teilneh-menden Person. Die Leistungserbringung im Beschäftigungsbetrieb setzt eine entsprechende Vereinbarung und Zustimmung des Arbeitgebers voraus.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 17.05.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung
- Anschrift
- Mainzer Str. 101, 65189 Wiesbaden
- Website
- wiesbaden.de
- Kontakt
- vergabe-kommav@
wiesbaden.de
Bei uns erfasst
- Berufsausbildung in Verbindung mit Kooperationsbetrieben04.09.2026 · 1 Angebot
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gem § 16 f Abs. 2 SGB II18.07.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- USS GmbH22 Zuschläge
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.21 Zuschläge
- BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH15 Zuschläge
- Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren11 Zuschläge
- Bildungszentrum Bauer GmbH8 Zuschläge
- USSpersonal GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- REZ SW 45Unt2mV JC HanauBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum SüdwestFrist 10.12.2026
- REZ SW 45ind AA Nagold-PforzheimBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum SüdwestFrist 13.01.2027
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca66f3ed-f552-45f3-b35a-02ec53a42b3f.