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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 44-Z521/24veröffentlicht 06.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 885 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 30.06.2026
Lose
8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 8 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01326, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Zeitplan20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 17:16 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsende
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren anhand vorgegebener Kartieranleitung und Kurzprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach, Los 1 bis 8

Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 8 je Bieter

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
1309 km

Das Los weist als einziges Los der Ausschreibung drei verschiedene Abschnittslängen auf (100m, 500m, 1.000m). Enthält Kartierstrecken in Thüringen und Sachsen-Anhalt.

––
2
774 km

Enthält ca. 13 km Kartierstrecke in Thüringen.

––
3
1121 km

keine

––
4
913 km

Enthält Kartierstrecken in Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

––
5
901 km

Enthält Kartierstrecken in Brandenburg

––
6
1058 km

Enthält Kartierstrecken in Brandenburg.

––
7
266 km

Enthält ein künstliches Gewässer.

––
8
616 km

Enthält ein bisher noch nicht strukturkartiertes Gewässer. Enthält Kartierstrecken in Tschechien. Los 2024_8 ist vollständig im Kartierzeitraum 2024/2025 zu kartieren. Optional ist für ca. 300 km eine Begleitperson zum Kartierenden vorzusehen und zu kalkulieren. Von der Abstimmung mit den tschechischen Behörden hängt der Einsatz einer Kartierbegleitung auf tschechischem Gebiet ab. Es ist vorgesehen, dass die Abstimmung bis zur Vergabe der Lose abgeschlossen ist und dann beantwortet ist, ob die optionale Leistung vergeben wird oder nicht.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zeitplan20 %
Preis80 %
Qualität
Zeitplan

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister
Kriterium
- vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
Kriterium
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jede … ganz lesen- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwer … ganz lesenBildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Interessenkonflikt, Rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Insolvenz, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Bildung krimineller Vereinigungen, cred-arran, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
06.06.2024, 17:16 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2024
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 466047a8-6951-4374-a132-d9b461199edf.