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HWSB linker Alanddeich Seehausen - Voßhof , Deich-km 0,0 - 2,9 Vermessung

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 25/N/0019/OBveröffentlicht 16.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 591 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.07.2025 – 30.09.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (97 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet unterhalb der Ortslage Voßhof, bei Deich- km 2,9+30. Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.

Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht. Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk. - Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte

Beschreibung des Loses

Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet unterhalb der Ortslage Voßhof, bei Deich- km 2,9+30. Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.

Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht. Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk. Diese Vergabe betrifft die Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerha … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu v … ganz lesen1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte EMail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern /Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GEO-METRIK Ingenieurgesellschaft mbH Stendal, Stendal–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

183vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (119 Lose mit Angabe)
143.002 €Zuschlagswert im Median
57.751 € – 362.684 €mittlere Hälfte, 128 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a25629ef-6eb3-49cc-aaee-00d4f786a201.