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vergebenEU-weitBau

HWSB Herrenkrugdeiche km 0,0-3,4 - Ausgleichs- & Ersatzpflanzungen

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 25/N/0094/SBveröffentlicht 21.10.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 508 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
69 Monate11.08.2025 – 30.04.2031
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (97 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2031
    vor 15 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

VEGETATIONSARBEITEN Gartendenkmalpflegerische Wiederherstellungsmaßnahmen: - Baumpflanzungen (111 Stck.), - Alleebepflanzung (115 Stck.) und - Strauchpflanzungen (4.500 m²).

HINWEIS: Alle Arbeiten werden im Einflussbereichs der Quarantänezone des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) durchgeführt. Deshalb sind alle geltenden Vorschriften zu beachten.

Kurze Baubeschreibung: Die aufgeführten Arbeiten erfolgen im Gartendenkmal Herrenkrug - Magdeburg. Der Herrenkrugpark ist eine 65 ha große historische Landschaftsgartenanlage des frühen 19. Jahrhunderts. Die Baumaßnahme dient dem Erhalt und der gartendenkmalpflegerischen Wiederherstellung der Parkanlage. Sie erfolgt als Ausgleichsmaßnahme zur durchgeführten Sanierung des Herrenkrugdeiches durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Die Gesamtfläche der neu zu pflanzenden Strauchflächen beträgt rund 4.500 m² (6.200 Sträucher). Begleitend werden 111 Parkbäume zur Ergänzung vorhandener und neu anzulegender Strauchflächen gepflanzt. Die herzustellenden Vegetationsflächen verteilen sich über mehrere Einzelflächen (25) im Park beidseits der Deichanlage. Es sollen mehrere Strauchflächen von durchschnittlich 200 m² (100 bis 400 m²) innerhalb der historischen Parkanlage erneuert werden. Hinzu kommen einzelne Saumpflanzungen von Einzelgehölzen bzw. kleineren Gruppen in weiteren ausgewiesenen Bereichen (Los 1). Als Teillos (Los 2) wird die Bepflanzung der vierreihigen Allee an der Straße "An den Rennwiesen" ausgewiesen (115 Bäume). Bei der Neubepflanzung der Strauchflächen ist insbesondere der vorhandene Baumbestand zu berücksichtigen und fachgerecht zu schützen. Zur Eingliederung der Neupflanzungen werden vorgegebene Pflegearbeiten am angrenzenden Vegetationsbestand vorgenommen. Dafür sind einige vorbereitende Arbeiten vorgesehen, die auf Regenerationsschnitte und Pflanzpflegearbeiten wie Totholzbeseitigung der angrenzenden Gehölze sowie Baumpflegearbeiten im unteren Kronenbereich abzielen.

...

Mit der Ausführung ist zu beginnen: 11.08.2025 Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif zu erstellen): 30.04.2031 sonstige Fristen: Abschluss Fäll- & Rodungsarbeiten: 31.12.2025, Abschluss aller Pflanzarbeiten: 30.04.2026, Fertigstellung Gesamtleistung (inkl. Pflegeleistungen): 30.04.2031

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
HWSB Herrenkrugdeiche km 0,0-3,4 - Ausgleichs- & Ersatzpflanzungen Pflanzarbeiten Parkanlage "Herrenkrug

WICHTIGER HINWEIS: Alle Arbeiten werden im Einflussbereichs der Quarantänezone des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) durchgeführt. Deshalb sind alle geltenden Vorschriften zu beachten. 2014 wurde die invasive Schädlingsart - der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) - im nördlichen Magdeburg festgestellt. Er ist durch die Europäische Union als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Noch heute sind neue Funde zu verzeichnen, so dass die Quarantänezone für den Asiatischen Laubholzbockkäfer weiterhin besteht. Das erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung des ALBs im betroffenen Gebiet (EU-Richtlinien) und das gilt ebenso für den Herrenkrugpark, da sich das Gartendenkmal in der ausgewiesenen Quarantänezone befindet. Gemäß des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/893 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) - (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3772) wurde durch das amtliche Pflanzenschutzamt (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, LLG) eine Allgemeinverfügung (aktuell vom 18.12.2023 zum Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes) herausgegeben, die die Maßnahmen und Vorgehensweisen in Sachsen-Anhalt vorschreiben. Das betrifft explizit die Anzeige von Pflanz-, Fäll- und Schnittmaßnahmen in der Quarantänezone. Betroffene Pflanzenmaterialien sind an die ausgewiesenen Sammelstellen zum ALB zu bringen und dürfen nicht außerhalb der Quarantänezone gelangen. Alle damit verbundenen erforderlichen Transport- und Entsorgungskosten sind in die angeführten Einheitspreise mit einzukalkulieren und berechtigen nicht zur Anzeige von Mehrkosten. Los 1 - Pflanzarbeiten Parkanlage "Herrenkrug" - Gesamtfläche der neu zu pflanzenden Strauchflächen rund 4.500 m² (6.200 Sträucher), - Pflanzungen von 111 Parkbäume - die herzustellenden Vegetationsflächen verteilen sich über mehrere Einzelflächen (25 Einzelflächen) im Park, - Strauchflächen von durchschnittlich 200 m² (100 bis 400 m²) - einzelne Saumpflanzungen von Einzelgehölzen bzw. kleineren Gruppen in weiteren ausgewiesenen Bereichen.

69 Monate–
2
HWSB Herrenkrugdeiche km 0,0-3,4 - Ausgleichs- & Ersatzpflanzungen Alleebepflanzungen

WICHTIGER HINWEIS: Alle Arbeiten werden im Einflussbereichs der Quarantänezone des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) durchgeführt. Deshalb sind alle geltenden Vorschriften zu beachten. 2014 wurde die invasive Schädlingsart - der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) - im nördlichen Magdeburg festgestellt. Er ist durch die Europäische Union als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Noch heute sind neue Funde zu verzeichnen, so dass die Quarantänezone für den Asiatischen Laubholzbockkäfer weiterhin besteht. Das erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung des ALBs im betroffenen Gebiet (EU-Richtlinien) und das gilt ebenso für den Herrenkrugpark, da sich das Gartendenkmal in der ausgewiesenen Quarantänezone befindet. Gemäß des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/893 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) - (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3772) wurde durch das amtliche Pflanzenschutzamt (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, LLG) eine Allgemeinverfügung (aktuell vom 18.12.2023 zum Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes) herausgegeben, die die Maßnahmen und Vorgehensweisen in Sachsen-Anhalt vorschreiben. Das betrifft explizit die Anzeige von Pflanz-, Fäll- und Schnittmaßnahmen in der Quarantänezone. Betroffene Pflanzenmaterialien sind an die ausgewiesenen Sammelstellen zum ALB zu bringen und dürfen nicht außerhalb der Quarantänezone gelangen. Alle damit verbundenen erforderlichen Transport- und Entsorgungskosten sind in die angeführten Einheitspreise mit einzukalkulieren und berechtigen nicht zur Anzeige von Mehrkosten. Los 2 - Alleebepflanzungen - Bepflanzung der vierreihigen Allee an der Straße "An den Rennwiesen" ausgewiesen (115 Bäume).

69 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 11

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.08.2025
Vertragsende
30.04.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen i … ganz lesen1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ST GrünBau GmbH, Leipzig–
2RGB - Rothenseer Garten- und Landschaftsbau GmbH, Magdeburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

140vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (95 Lose mit Angabe)
144.599 €Zuschlagswert im Median
74.796 € – 425.933 €mittlere Hälfte, 79 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6f6a019-5a02-4c6f-8881-145a690ddb1c.