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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

HVO100-Kraftstoff für die BaySG - Rahmenvereinbarung

Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) · Poing-Grub, Bayern

Aktenzeichen 2025AR000002veröffentlicht 12.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 236 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,36 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.06.2026 – 31.05.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Poing-Grub85586, Landkreis Ebersberg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2027
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsgüter (BaySG), beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 425.000 l/Jahr synthetischem HVO100-Kraftstoff in Reinform (100 % paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940) über eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr mit Verlängerungsoption von max. 2 x 6 Monaten zu vergeben. Abrufberechtigt sind bayernweit Einrichtungen der Bayerischen Staatsgüter (BaySG). Der Kraftstoff ist an 19 Abgabestellen in Bayern auszuliefern. Die Basis der geschätzten kalkulationsrelevanten Mengen bilden die Abrufmengen der letzten Jahre und verpflichten nicht zur Abnahme. Mindestabnahmemengen sind den einzelnen Positionen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Östliches Oberbayern

Lieferung von ca. 100.000,00 Liter/Jahr an 5 Abgabestellen Zuschlagskriterium: niedrigster Preis

1 Jahr319.000 €
2
Südwestliches Oberbayern

Lieferung von ca. 150.000,00 Liter/Jahr an 6 Abgabestellen Zuschlagskriterium: niedrigster Preis

1 Jahr478.500 €
3
Nördliches Oberbayern/Schwaben

Lieferung von ca. 35.000,00 Liter/Jahr an 2 Abgabestellen Zuschlagskriterium: niedrigster Preis

1 Jahr111.650 €
4
Oberpfalz, Niederbayern

Lieferung von ca. 80.000,00 Liter/Jahr an 4 Abgabestellen Zuschlagskriterium: niedrigster Preis

1 Jahr255.200 €
5
Unterfranken, Oberfranken

Lieferung von ca. 60.000,00 Liter/Jahr an 2 Abgabestellen Zuschlagskriterium: niedrigster Preis

1 Jahr191.400 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere sechs Monate, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
76 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unterneh … ganz lesenEs sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts (Wert der bei Zuschlagserteilung vertraglich als Vergütung vereinbart wird) bezogen auf das jeweilige Los. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte des betreffenden Loses.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsgüter (BaySG)
Anschrift
Prof.-Zorn-Str. 19, 85586 Poing-Grub
Kontakt
info@baysg.bayern.de
Auskünfte
Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELFzentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

113vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (117 Lose mit Angabe)
571.868 €Zuschlagswert im Median
315.428 € – 1,37 Mio. €mittlere Hälfte, 49 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51a5df7f-787a-4821-a869-db2985a0ab40.