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vergebenEU-weitIT und Software

HR-Software

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 0153-25veröffentlicht 26.03.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 190 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60439, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Erfüllungsgrad des Anforderungskataloges35 %
  • Use Cases im Rahmen der Softwarepräsentation25 %
  • Konzept zur Einhaltung der Implementierungsmeilensteine10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Cloudleistungen: Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software").

Gegenstand nach CPV

  • 72263000Software-Implementierung
  • 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 48450000Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angebotspreis30 %
Erfüllungsgrad des Anforderungskataloges35 %
Use Cases im Rahmen der Softwarepräsentation25 %
Konzept zur Einhaltung der Implementierungsmeilensteine10 %
Preis
AngebotspreisFür die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.1 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
Qualität
Erfüllungsgrad des AnforderungskatalogesFür die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.2 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
Qualität
Use Cases im Rahmen der SoftwarepräsentationFür die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.3 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
Qualität
Konzept zur Einhaltung der ImplementierungsmeilensteineFür die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bewerber erklärt, - dass er, sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister unseres Heima … ganz lesenDer Bewerber erklärt, - dass er, sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister unseres Heimatlandes vorlegen wird, (soweit zutreffend); - dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass er über eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, wobei sich "marktüblich" insbesondere auch auf den Rahmen und Umfang de … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er über eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, wobei sich "marktüblich" insbesondere auch auf den Rahmen und Umfang der Versicherung bezieht. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, erklärt der Bewerber, dass er im Falle einer Beauftragung eine marktübliche Versicherung unverzüglich nach Zuschlag abschließen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bewerber gibt den Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
Spezifischer Jahresumsatz
Der Bewerber gibt den Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen (im Bereich Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software")) in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber gibt die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren an, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens. Davon: - mindestens 40 Mitarbeitende, die für die Entwicklung der HR-Soft … ganz lesenDer Bewerber gibt die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren an, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens. Davon: - mindestens 40 Mitarbeitende, die für die Entwicklung der HR-Software eingesetzt werden. - mindestens 20 Mitarbeitende, die für den laufenden Support / Kundenservice der HR-Software eingesetzt werden
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bewerber erklärt, dass er ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann. Der Bewerber erklärt weiter, dass auch jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten er i … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann. Der Bewerber erklärt weiter, dass auch jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten er im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen und jedes Unternehmen, das für ihn als Unterauftragnehmer tätig wird, ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann. (Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bewerber/Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: - Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung … ganz lesenDer Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: - Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software"). Die HR-Software muss im Referenzprojekt mit mindestens folgenden Funktionalitäten umgesetzt worden sein: Verwaltung von Stammdaten, Stellen- und Organisationsmanagement und Reporting, - Support (auch) in deutscher Sprache, - Software wurde (auch) in deutscher Sprache bereitgestellt. Davon muss mindestens eine Referenz - für einen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB erbracht worden sein. - für eine Finanzinstitution erbracht worden sein. Hinweis: Diese Anforderungen müssen nicht zwingend mit einer Referenz erfüllt werden, sondern können auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Es sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen: - Name des Auftraggebers, - Referenzprojekt, - Angabe der Software, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 99 GWB, - Auftraggeber ist Finanzinstitution, - Beschreibung der erbrachten Leistungen. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen. Wertbar sind ausdrücklich auch laufende Referenzprojekte, sofern die HR-Software implementiert wurde, vollständig produktiv genutzt wird und seit mindestens 6 Monate zum Stichtag Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge in Betrieb ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums den Vertrag kündigt. Nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums den Vertrag kündigt. Nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch den Auftraggeber oder mit einer Frist von 12 Monaten durch den Auftragnehmer zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt wird.
Optionen
Optionen betreffend der Erhöhung des Lizenzumfangs sowie der Erweiterung um die Themenfelder Performance-Management und Fort- und Weiterbildung (Lernmanagement) Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer V) c) des Angebotsschreibens (Vergabeunterlage H_01) verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Ausführungsbedingungen wird auf Ziffer IV) des Teilnahmeantrags (Vergabeunterlage B_01) verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAM900#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Art
Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Olof-Palme-Straße 17, 60439 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe@deutsche-finanzagentur.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

58vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c1d1db3-da74-4d44-ac0f-00a29f7bb256.