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HPK Fahrdienst CV Rheine

Caritasverband Rheine e.V. · Rheine, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVE-001-37-26veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 233 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Qualitätskonzept20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Werktägliche Beförderung behinderter Kinder zur Kita "Abenteuerland" und zum "Dreikönigskindergarten" des Einrichtungsträgers CV Rheine..

Beschreibung des Loses

Werktägliche Beförderung von ca. 41 Kindern mit Handicap zu den Kindertageseinrichtungen "Abenteuerland" in Neuenkirchen und "Dreikönigs-Kindergarten" in Rheine durch den Auftraggeber Caritasverband Rheine e.V. Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und Beschwerdemanagement. Beförderungsregion: Rheine, Neuenkirchen, Wettringen, Ochtrup, Metelen, Steinfurt, Emsdetten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualitätskonzept20 %
Preis80 %
Qualität
Qualitätskonzept

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ih … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Beförderungsvertrag mit Fahrdienstorganisation und Änderungs- und Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzauftrag, wenn er die Beförderung von behinderten Kindern zur Schule oder zu Kindertageseinrichtungen zum Auftragsgegenstand hat. Referenzgeber muss ein öffentlicher oder privater Auftraggeber (z.B. Schulträger, Kita-Träger) sein, ein Beförderungsunternehmen ist als Referenzgeber nicht zulässig. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Gesamtlaufzeit Referenzauftrag, Beginn Referenzauftrag, Anzahl der durchschnittlich zu befördernden Personen pro Fahrtag, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Fahrzeuge pro Fahrtag zu benennen. *) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben nachzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Anzahl Sitzplätze/Rollstuhlplätze) als Anlage beifügen, Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze(getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung, Fahrzeug mit alternativem Antrieb. Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen. Es ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge eine Lieferzusage und /oder ein vergleichbarer Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw. das Finanzierungkonzept einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 202 … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Eintragungen wie "auf Anfrage", "nach Bedarf", "siehe Anlage", "siehe oben" oder ähnliche Einträge sind nicht zulässig. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personenund Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Eintragung in das Handelsregister
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, das … ganz lesenMit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in dergeltenden Fassung) beachtet. - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherungwird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigenkönnen, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einemEintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahrenbefindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1MiLoG nicht vorliegen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug aufseine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angabendes Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2031.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
19.03.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter bzw. Bietergemeinschaft: Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gem. PeBfG. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen. Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer): Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahr … ganz lesenLeistung: Bieter bzw. Bietergemeinschaft: Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gem. PeBfG. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen. Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer): Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder die Führerscheinklasse D bzw. D1. Die Fahrerlaubnis nach FeV muss spätestens 6 Wochen nach Leistungsbeginn für das gesamte Fahrpersonal vorliegen. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es sind besondere Vertragsbedingungen gem. Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW & LkSG einzuhalten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB. Abgabe einer Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Auftraggeber ist der Caritasverband Rheine e.V. Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den Auftraggeber aus.
Hinweis
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag des Caritasverbandes Rheine e.V. als Träger der o.g. Einrichtungen durch. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anford … ganz lesenDer Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag des Caritasverbandes Rheine e.V. als Träger der o.g. Einrichtungen durch. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck per E-Mail oder über das Bietercockpit bei der Vergabestelle anzufordern. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für diese Datei zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 12.03.2026 zu stellen. Aufgrund eines technisches Fehlers werden die

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Caritasverband Rheine e.V.
Anschrift
Lingener Str. 11, 48249 Rheine
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

291vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 199f93bb-0234-4003-b396-7300ed751aa6.