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vergebenEU-weitLieferleistungen

Hochdruckspül- und Saugfahrzeug

Energie und Wasser Potsdam GmbH · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 02_230509_EWP-EU_DMveröffentlicht 06.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 785 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
395 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14482, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Kundendienstkonzept25 %
  • Fahrzeugaufbaukonzept20 %
  • Schulung Auftraggeberpersonal10 %
  • Fahrzeugdokumentation5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Energie und Wasser Potsdam GmbH
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Herstellung und Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs

Beschreibung des Loses

Gemäß den "Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH verpflichtet, im Gesamtvolumen ca. 460 Hauspumpwerke und ca.40 Strateanlagen im Verbandsgebiet regelmäßig zu reinigen und zu warten, Störungen zu beseitigen und den störungsfreien Netzbetrieb zu gewährleisten. Das ausgeschriebene Fahrzeug soll für die Reinigung von Pumpwerken und Strateanlagen sowie deren Zu- und Ablaufleitungen eingesetzt werden. Es handelt sich bei diesem Fahrzeug um ein kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug mit einem speziellen Aufbau mit einem Kesselaufbau für Brauchwasser und Schlammkammer sowie spezieller Pumpen und Hochdrucktechnik.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Angebotspreis40 %
Kundendienstkonzept25 %
Fahrzeugaufbaukonzept20 %
Schulung Auftraggeberpersonal10 %
Fahrzeugdokumentation5 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Kundendienstkonzept
Qualität
Fahrzeugaufbaukonzept
Qualität
Schulung Auftraggeberpersonal
Qualität
Fahrzeugdokumentation

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabe … ganz lesen1. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter. 2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. 3. Negativerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegen. 4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. 5. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten. 6. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht. 7. Für Bietergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. 8. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. 9. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen. 10. Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate …
Kriterium
1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt f … ganz lesen1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung und Lieferung von Saug- und Spülfahrzeugen) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 0,7 Mio. erreicht hat. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung. 2. 2. Aktuelle Bankauskunft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters/der Bietergemeinschaft oder aktuelle Bonitätsauskunft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate) einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunftei mit Bewertung der Bonität des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus der sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag ergibt. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 WEEKS
Angebotsöffnung
13.09.2024, 14:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6PQE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Steinstraße 101, 14482 Potsdam
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (412 Lose mit Angabe)
444.677 €Zuschlagswert im Median
303.425 € – 569.116 €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cd174e7b-cf2f-4307-8f2a-79d60924af08.