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Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule Barnstorf" mit Ideenbereich

Samtgemeinde Barnstorf · Barnstorf, Niedersachsen

Aktenzeichen WB_BARNveröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
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keine Angabe
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Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger hochbaulicher- freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenbereich gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. | Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 215-32-25/16 registriert. | Einsendeschluss Bewerbungen 04.08.2025 | Ausgabe der Unterlagen 21.10.2025 | Kolloquium 03.11.2025 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 13.01.2026 | Abgabe der Modelle 27.01.2026 | Preisgerichtssitzung 26.02.2026 | Ausstellung: ab KW 12

Beschreibung des Loses

Die Samtgemeinde plant die Errichtung eines Neubaus der Grundschule im Flecken Barnstorf, der den zukünftigen Anforderungen an modernes Lernen und einer gesunden Lernumgebung für die Schüler:innen gerecht wird. Ab dem Jahr 2026 sieht das Land Niedersachsen die Einführung der Möglichkeit auf eine Ganztagsbetreuung für alle Schüler:innen vor, was neue Herausforderungen mit sich bringt. Darüber hinaus werden die Themen Inklusion und Digitalisierung zu neuen Anforderungen an die Grundschule führen, insbesondere hinsichtlich des Raumangebots.Durch neue Unterrichtsformen und einen veränderten Schulalltag haben sich die Leistungsanforderungen an das Schulgebäude ebenfalls verändert. Es soll eine Lernumgebung geschaffen werden, die eine nachhaltige Lern- und Nutzungsqualität bietet und gleichzeitig als energieeffizientes Modellgebäude in Bezug auf Umwelt und Technik dient. Am bisherigen Standort ist eine Erweiterung des Schulgebäudes nur begrenzt möglich und die bestehenden Gebäude erfüllen sowohl hinsichtlich der Raumaufteilung und Flächengröße als auch hinsichtlich der baulichen Substanz und der technischen Ausstattung nicht mehr die Anforderungen an modernes Lernen. Zusätzlich ist die Parkraumsituation aufgrund der geringen Fläche problematisch und unübersichtlich. Die Verwaltung beauftragte eine Machbarkeitsstudie, die verschiedene Optionen wie Sanierung, Erweiterung, Abriss und Neubau am bestehenden Standort oder an einem neuen Standort prüfte. Der Samtgemeinderat Barnstorf entschied sich letztlich für den Neubau der Grundschule an einem anderen Standort. Auch die Schule selbst bevorzugte die Variante eines Neubaus. Angesichts der Schließung der Außenstelle der Grundschule in Drentwede im Jahr 2022 und des geplanten Ganztagsausbaus sowie der steigenden Anforderungen in den Bereichen Inklusion, Digitalisierung und modernes Lernen ist es notwendig, ein neues, effizientes und an den Bedürfnissen ausgerichtetes Gesamtkonzept für die Grundschule Barnstorf an einem neuen Standort zu entwickeln. So soll der neuen Anforderungen - wie etwa dem erweiterten Raumangebot - ausreichend Rechnung getragen werden. Von der insgesamt ca. 35.500 m² großen Fläche entfallen rund 20.500 m² auf den Realisierungsteil, auf dem die oben beschriebene Grundschule einschließlich der Freianlagen entstehen soll. Darunter befindet sich auch eine ca. 3.500 m² große Teilfläche auf der die Fuß- und Radwegeanbindung Richtung Sundering ausgestaltet werden soll. Die verbleibenden ca. 15.000 m² gehören zum Ideenteil, der die Neuordnung der Bushaltestellen in Richtung Walsener Straße umfasst. Für den Bau der neuen Grundschule sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 10,5 Mio. EUR veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen im Realisierungsbereich (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 1,7 Mio. EUR veranschlagt worden. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die sowohl beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. ||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 131.800 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI ermittelt worden. Die Aufteilung der Preissumme in Höhe von 131.800 EUR wird wie folgt bestätigt: 1. Preis 52.720,00 €; Zwei 3. Preise je 32.950,00 € ; Anerkennung 13.180,00 €

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Markt 4, 49406 Barnstorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
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413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99c38efa-7da2-4427-9850-4a23a1a09394.