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vergebenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenRahmenvereinbarung

HLM-Sets

Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 02-2024 GNveröffentlicht 04.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 820 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bremen.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik (113 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Bremen28205, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualitätsbewertung mittels Teststellung30 %
  • Lieferzeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gesundheit Nord gGmbH führt in Kooperation mit der Sana Einkauf und Logistik GmbH zur Beschaffung von HLM-Sets ein Vergabeverfahren für die teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber durch.

Beschreibung des Loses

Die Gesundheit Nord gGmbH beabsichtigt die Belieferung von Herz-Lungen-Maschinen (HLM) - Komplettsets inklusive Oxygeneratoren und Reservoir für das Klinikum Links der Weser sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Qualitätsbewertung mittels Teststellung30 %
Lieferzeit10 %
Preis
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Netto-Gesamtpreis pro Set gemäß Teil D 01 der Vergabeunterlagen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 60 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 60 multipliziert.
Qualität
Qualitätsbewertung mittels TeststellungZur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien erfolgt eine Testung der gegenständlichen Produkte durch ein Fachgremium der Gesundheit Nord gGmbH. Die zu übermittelnden Testmuster müssen mit dem ersten Angebot nicht übermittelt werden, sondern werden im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde insofern besprochen, dass Anpassungen der übermittelten Zeichnungen möglich sind. Die zu besprechenden Zeichnungen werden an die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter nach der Unterzeichnung Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf die Zeichnungen übermittelt. Testmuster müssen den Mindestanforderungen, die im Rahmen der Verhandlungsrunde besprochen werden sowie der Leistungsbeschreibung und in allen Details den vom Bieter jeweils angebotenen Produkt entsprechen. Ferner müssen die Testmuster ab Einreichung noch ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 6 Monaten haben. Die eingereichten Testmuster sind Teil des Angebots. Im Rahmen der Testung erfolgt die Bewertung der angebotenen Produkte auf Basis der beigefügten Testbögen im Teil D 01 der Vergabeunterlagen. Ungewichtet können im Rahmen der Testung insgesamt 12 Punkte vergeben werden, maximal 3 pro Unterkriterium
Qualität
LieferzeitDie Lieferzeit der Produkte, wird im Hinblick darauf bewertet, inwiefern die Mindestlieferzeit unterschritten werden kann. Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Eine Lieferzeit von </= 2 Monaten wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet. Eine Lieferzeit von > 2 Monaten </= 3 Monaten wird mit einer Punktezahl von 8 bewertet. Eine Lieferzeit von > 3 Monaten </= 4 Monaten wird mit einer Punktezahl von 6 bewertet. Eine Lieferzeit von > 4 Monaten </= 5 Monaten wird mit einer Punktezahl von 4 bewertet. Eine Lieferzeit von > 5 Monaten </= 6 Monaten wird mit einer Punktezahl von 2 bewertet. Die Mindestlieferzeit von 6 Monaten wird mit einer Punktezahl von 0 bewertet. Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Kriterium vergeben wird. Durch eine wertungsrelevante Angabe zur Lieferzeit und entsprechende Punktevergabe, verpflichtet sich der Bieter, diese Lieferzeit im Rahmen der Leistungserbringung einzuhalten.

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung.
Kriterium
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Kriterium
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch … ganz lesenErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Kriterium
Geeignete drei Referenzen von Kliniken der Maximalversorgung über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Liefer- oder Diens … ganz lesenGeeignete drei Referenzen von Kliniken der Maximalversorgung über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU.
Kriterium
Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte.
Kriterium
Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt.
Kriterium
Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt.
Kriterium
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) (falls zutreffend)
Kriterium
Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag und Bietererklärung
Kriterium
Vollständig ausgefüllte Bietererklärungen zur Eignung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeber behalten sich ein Optionsrecht für eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 48 Monate vor.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
10 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Bedingungen nach §128 GWB: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer Bundesländer Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung … ganz lesenLeistung: Besondere Bedingungen nach §128 GWB: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer Bundesländer Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Falle der Heranziehung einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers oder einer Eignungsleihe müssen Teil B 02 und Teil B 04 der Vergabeunterlagen vollständig ausgefüllt und die Mindestkriterien erbracht werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprü … ganz lesenEnthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in seinem Teilnahmeantrag einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBLH3YY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35ddf416-25f8-4d54-b437-40ffea3bfc74.