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Hinweisgeberschutzgesetz - Betrauung interner Meldestelle Dritter

Kraftfahrt-Bundesamt · Flensburg

Aktenzeichen 133-600.01/017#002-0337/25veröffentlicht 27.10.2025Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 345 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Flensburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 13:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Beschäftigungsgeber ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte des KBA wenden können. Nach § 14 Absatz Satz 1 HinSchG kann eine interne Meldestelle eingerichtet werden, indem ein Dritter (folgend Anbieter) mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Das KBA wird einen Dritten mit der Betrauung der internen Meldestelle beauftragen. Es sind vom Anbieter in diesem Zusammenhang nachfolgende Leistungen zu erbringen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ee510fb-2050-4ddb-87fb-ac44948d6cb8.