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Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) für die FFw Bergenhusen in 2 Losen

Gemeinde Bergenhusen - Der Bürgermeister · Kropp bei Schleswig, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2025-056-1300veröffentlicht 15.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 458 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Schleswig-Holstein (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate01.10.2025 – 31.01.2029
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10) für die FFw Bergenhusen in 2 Losen: Los 1 Fahrgestell für ein HLF 10, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein HLF 10

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell

Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 10 nach DIN 14530-26 und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Schleswig-Holstein

40 Monate–
2
Feuerwehrtechnischer Aufbau

Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein HLF 10 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 26 und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Schleswig-Holstein

40 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Qualität35 %
Funktionalität30 %
Preis
Beim Wertungskriterium Preis erhält der günstigste Bieter 5 Punkte. Angebote mit dem Zweifachen des günstigsten Preises oder darüber erhalten 0 Punkte. Die Ermittlung der Wertungspunkte für die übrigen Angebote erfolgt per linearer Interpolation unter kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen.
Qualität
Bei den Wertungskriterien Funktionalität und Qualität erfolgt für insgesamt 49 Positionen des Leistungsverzeichnisses eine Wertung durch Punktevergabe für die Art der angebotenen Ausführung (siehe Spalte Kriterium). Gewertet wird die Funktionalität des Angebots anhand von 22 Positionen und die Qualität anhand von 27 Positionen. Die Punktevergabe erfolgt grundsätzlich nach folgendem System, wobei je nach Position und Ausführungsvarianten die Punkte nicht in allen Abstufungen vergeben werden: 5 = sehr gut, 4 = gut, 3 = befriedigend, 2 = ausreichend, 1 = mangelhaft, 0 = ungenügend. Die vergebenen Einzelpunkte für Funktionalität werden aufsummiert und durch 22 geteilt, die vergebenen Einzelpunkte für Qualität werden aufsummiert und durch 27 geteilt, jeweils unter kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen. Anschließend werden die Punktebewertungen der einzelnen Kriterien nach ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbewertung gewichtet und dann addiert. Die Bewertung erfolgt durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers anhand der Angaben im Leistungsverzeichnis und ggf. der technischen Angebotsunterlagen.
Qualität
FunktionalitätBei den Wertungskriterien Funktionalität und Qualität erfolgt für insgesamt 49 Positionen des Leistungsverzeichnisses eine Wertung durch Punktevergabe für die Art der angebotenen Ausführung (siehe Spalte Kriterium). Gewertet wird die Funktionalität des Angebots anhand von 22 Positionen und die Qualität anhand von 27 Positionen. Die Punktevergabe erfolgt grundsätzlich nach folgendem System, wobei je nach Position und Ausführungsvarianten die Punkte nicht in allen Abstufungen vergeben werden: 5 = sehr gut, 4 = gut, 3 = befriedigend, 2 = ausreichend, 1 = mangelhaft, 0 = ungenügend. Die vergebenen Einzelpunkte für Funktionalität werden aufsummiert und durch 22 geteilt, die vergebenen Einzelpunkte für Qualität werden aufsummiert und durch 27 geteilt, jeweils unter kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen. Anschließend werden die Punktebewertungen der einzelnen Kriterien nach ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbewertung gewichtet und dann addiert. Die Bewertung erfolgt durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers anhand der Angaben im Leistungsverzeichnis und ggf. der technischen Angebotsunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Kiel2
2kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Bergenhusen - Der Bürgermeister
Anschrift
Am Markt 10, 24848 Kropp bei Schleswig
Kontakt
zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Auskünfte
Kreis Schleswig-Flensburgzentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

216vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
446.500 €Zuschlagswert im Median
296.400 € – 589.558 €mittlere Hälfte, 109 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Schleswig-Holstein (7 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7acff57-de49-4d2a-a1bd-ff1f180ecd0f.