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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

HGV3.0

DB Fernverkehr AG (Bukr 13) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 23FEF66156veröffentlicht 15.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1020 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
180 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt Main60486, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 161 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
    vor 34 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen für die DB Fernverkehr AG

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber wird seinen Zuschlag nach den Kriterien in folgender absteigender Rangfolge "Wirtschaftlichkeit", "Herstellerkonzepte" und "Vertragsbedingungen" erteilen. Die Unterkriterien zu diesen drei Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in den Beschaffungsunterlagen vollständig aufgeführt, die den ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt werden.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der testierten Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor. Aus den jeweiligen Jahresabschlüssen geht der Gesamtumsatz des Unternehmens hervor. Liegt für das letzt … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der testierten Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor. Aus den jeweiligen Jahresabschlüssen geht der Gesamtumsatz des Unternehmens hervor. Liegt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter Jahresabschluss vor, sind die vollständigen, für das Testat vorgesehenen Unterlagen des betreffenden Jahresabschlusses einzureichen. 2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen: Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie hoch der Umsatz im Bereich von Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden drei Jahre ist. Der Umsatz des Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr betragen. 3. Aufwände für Forschung & Entwicklung: Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich wird, wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren, im Bereich der Forschung&Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Der Bewerber muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung) von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Der Bewerber muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung) von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen - ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen. Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt, gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben. (2) Der Bewerber übergibt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, wie viele Mitarbeitende beschäftigt sind im Bereich der Forschung&Entwicklung von Schienenfahrzeugen (ohne Fremdfirmen), aufgeteilt nach einzelnen Bereichen. Eine doppelte Bezifferung (doppelte Zählung) in den Entwicklungsbereichen ist unzulässig. Der Bewerber muss dabei mindestens 500 Mitarbeitende in der Forschung&Entwicklung, in Vollzeit gerechnet, beschäftigen. (3) Der Bewerber muss darlegen, dass er über die zur Fertigung der auftragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann. (4) Der Bewerber benennt den/die Fertigungsstandort(e) für Hochgeschwindigkeitszüge, an denen/dem die Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden und an denen/dem im Auftragsfall auch die auftragsgegenständlichen Hochgeschwindigkeitszüge hergestellt werden.
Kriterium
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften: 1) Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen … ganz lesenWichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften: 1) Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang 1 der Projektbeschreibung) vollständig auszufüllen. 2) Im Vergabeverfahren sind Bietergemeinschaften im Interesse eines hinreichenden Wettbewerbs generell nur unter Einhaltung der nachfolgenden Anforderungen zulässig. Die Einhaltung der Anforderungen ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Jeder Partner der Bietergemeinschaft war bereits in einem Konsortium tätig im Bereich - der Entwicklung und Herstellung oder Finanzierung - von Schienenfahrzeugprojekten im europäischen Wirtschaftsraum • Dabei gilt als Schienenfahrzeugprojekt mindestens ein Projektumfang i.H.v. 250 Mio. €. • Weiter gilt als Anforderung an das Schienenfahrzeugprojekt, dass dieses ein Neuentwicklungsanteil beinhaltet • Das Schienenfahrzeugprojekt muss erfolgreich abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im erfolgreichen Abschluss befinden. Eine Bietergemeinschaft, bei deren Mitgliedern es sich jeweils um ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt, ist von den in Ziffer 2) genannten Auflagen ausgenommen. In diesem Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern und anhand geeigneter Nachweise zu belegen. 3) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat das Formblatt Bietereigenerklärung gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag bereitzustellen. 4) Wichtiger Hinweis für Eignungsleihe: 4.1) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Bei Berufung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Drittunternehmens hat das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem Bewerber für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (§ 47 Abs. 3 SektVO). 4.2) Konstruktionen der Eignungsleihe, mittels der die für Bietergemeinschaften geltenden Anforderungen an die Eignung umgangen werden können, sind unzulässig. Bedient sich der Bewerber der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 SektVO, müssen jeweils der Bewerber und das eignungsverleihende Drittunternehmen zusätzlich den Nachweis der Konsortialerfahrung entsprechend Ziffer 2) der Anforderungen an Bietergemeinschaften erbringen. Die Anforderungen in dieser Ziffer 4.2) gelten nicht für eine Eignungsleihe, bei der es sich im Verhältnis zwischen Bewerber und Drittunternehmen jeweils um ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt. In diesem Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern und anhand geeigneter Nachweise zu belegen. Die genannten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Kriterium
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt maximal die drei Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge nach der Bewertung anhand der Teilnehmerauswahlmatrix (Anhang 3 der Projektbeschreibung) die höchste Punktzahl erhalten haben. Kriterien Teilnehmerauswa … ganz lesenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt maximal die drei Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge nach der Bewertung anhand der Teilnehmerauswahlmatrix (Anhang 3 der Projektbeschreibung) die höchste Punktzahl erhalten haben. Kriterien Teilnehmerauswahlmatrix: 1. (Einzelgewichtung 500 Punkte) Umsatz mit Schienenfahrzeugen Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie hoch der Umsatz im Bereich von Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden drei Jahre ist. Der Umsatz des Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr betragen. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, erhält 500 Punkte. Ein Unternehmen mit dem Mindestumsatz erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "wirtschaftliche und finanzielle Leistungskriterien". 2. (Einzelgewichtung 500 Punkte) Kosten für Forschung & Entwicklung Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich wird, wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren, im Bereich der Forschung & Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den in der Summe höchsten durchschnittlichen Aufwendungen der letzten 3 Jahre im Bereich der Forschung und Entwicklung erhält 500 Punkte. Die übrigen Unternehmen erhalten Punkte im Verhältnis ihrer Aufwendungen zu denen des Unternehmens mit den höchsten Aufwendungen. Beispielsweise erhält ein Unternehmen, dessen Aufwendungen um 10 % geringer sind als die des Unternehmens mit den höchsten Aufwendungen, 90 % der maximalen Punktzahl (450 Punkte). Kriterium gemäß "wirtschaftliche und finanzielle Leistungskriterien". 3. (Einzelgewichtung 1000 Punkte) Der Bewerber muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung) von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen - ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen. Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt, gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Zulassungen im Hochgeschwindigke …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
180 Monate
Verlängerung
Eine Verlängerung des Auftrags ist nicht vorgesehen.
Optionen
Der Auftraggeber plant, sich Optionen im Hinblick auf die Auftragsgegenstände anbieten zu lassen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Anforderungen an die Auftragsausführung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 sind Bewerber/Bieter verpflichtet, ab dem 12. Oktober 2023 in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuw … ganz lesen1) Gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 sind Bewerber/Bieter verpflichtet, ab dem 12. Oktober 2023 in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Die Meldung oder Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und mit dem finalen Angebot zu aktualisieren. Der/die Bewerber/Bieter ist/sind für die Einhaltung der Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 hat insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission in seiner aktuell gültigen Fassung (aktueller Stand: 10.07.2023) zu verwenden. Sollte es sich bei dem/den Bewerbern/Bietern um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied im Formblatt abzugeben. Sollte trotz der bestehenden Verpflichtung von den Bewerbern/Bietern weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. 2) Der Eintrag zum geschätzten Auftragswert (Ziffer 2.1.3) ist fiktiv. Es erfolgt nur, weil das System keine Auslassung akzeptiert.
Hinweis
Gegenstand des Auftrags ist die Verpflichtung des Herstellers zur Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von bis zu 95 Fahrzeugen sowie Erbringung der weiteren in der Projektbeschreibung (vgl. zusätzliche Informationen Nummer 5 in Ziffer 5.1.12) ) … ganz lesenGegenstand des Auftrags ist die Verpflichtung des Herstellers zur Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von bis zu 95 Fahrzeugen sowie Erbringung der weiteren in der Projektbeschreibung (vgl. zusätzliche Informationen Nummer 5 in Ziffer 5.1.12) ) aufgeführten Leistungen. Die Fahrzeuge haben max. 400m Zuglänge und mindestens 300 km/h Höchstgeschwindigkeit für das Einsatzgebiet in Deutschland inkl. des Grenzbahnhof Basel SBB. Die Verpflichtung des Herstellers umfasst auch die mietweise Überlassung von Software as a Service. Der Auftraggeber beabsichtigt die Entwicklung eines Fahrzeugs zur Erreichung vorgegebener Entwicklungsziele und dazu den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über deren Laufzeit mindestens 33 aber maximal 95 Fahrzeuge bestellt werden. Der Bestellzeitraum, in welchem der Auftraggeber zur Bestellung der Fahrzeuge berechtigt ist, ist auf den Zeitraum von der Erteilung des Zuschlags bis zum 31.12.2040 festgelegt. Die Erstbestellung sieht die Lieferung der Fahrzeuge ab 2032 sowie die Übergabe von zwei Fahrzeugen für den Probebetrieb bereits in 2031 vor und umfasst die Lieferung von mindestens 33 Fahrzeuge bis 2034. Die maximale Anzahl an auszuliefernden Fahrzeugen liegt für jeden Abruf bei 14 Fahrzeugen pro Jahr. Gegenstand des Auftrages ist ferner, die Beschaffung und Instandhaltung eines Simulators für die Ausbildung des Betriebspersonals sowie die Erbringung von Leistungen im After Sales Management, insbesondere die Ersatzteilversorgung, das Obsoleszenzmanagement und die Systembetreuung (z.B. IT/OT- Wartung). Der Auftraggeber behält sich vor, den Umbau oder die Weiterentwicklung des Fahrzeugs, Leistungen der Instandhaltung der Fahrzeuge teilweise und die Weiterentwicklung der Instandhaltung auf den obsiegenden Hersteller zu übertragen. Für die Beschaffung und Instandhaltung des Simulators wird die Deutsche Bahn AG (DB Training) einen gesonderten Vertrag mit dem obsiegenden Hersteller schließen und den Simulator dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) werden in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben insbesondere in der Projektbeschreibung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Europa-Allee 78-84, 60486 Frankfurt Main
Kontakt
evergabe@deutschebahn.com

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 346 (Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

501vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eae6b559-7cee-4971-b344-fc34d89c9718.