HF Bodenabfuhr
Hamburger Friedhöfe -AöR- · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen OV/23/034veröffentlicht 10.11.2023erstmals 10.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15.01.2024 – …
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15.01.2024 – …
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 34 Monatenan Hamburger Friedhöfe AöR
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Vertragsbeginnvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 33 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Laden und Entsorgung des auf dem Gelände des Gärtnerischen Betriebshofes in vier Halden gelagerten Bodens.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Laden und Entsorgung des auf dem Gelände des Gärtnerischen Betriebshofes gelagerten Bodens (geht ins Eigentum des AN über). Los 1 | – | – |
| 2 | Laden und Entsorgung des auf dem Gelände des Gärtnerischen Betriebshofes gelagerten Bodens (geht ins Eigentum des AN über). Los 2 | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Vordruck Eignung).Nachweis einer Anzeigenbestätigung nach § 53 KrWG für die Beförderung von Abfällen, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. 2 KrWG und EfbV
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen (vgl. Vordruck Eignung), Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (vgl. Vordruck Eignung).
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)Nachweis einer Anzeigebestätigung nach § 53 KrWG für die Beförderung von Abfällen, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 ABs. 2 KrWG und EfbV, Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen (vgl. Vordruck Eignung).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 13 … ganz lesenkürzer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Wir weisen darauf hin, dass der Bieter für alle Lose Angebote einreichen kann. Aber auch ein Angebot für nur ein Los möglich ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg
- Website
- friedhof-hamburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Hamburger Friedhöfe AöR
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Hamburger Friedhöfe -AöR-, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 18.12.2023 auf 09.01.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 18.12.2023
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.01.2024 auf 15.01.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2758638-935a-4d70-a235-18cb32347218.