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vergebenEU-weitDienstleistungen

Herstellung von Opernkostümen 2026

Bayreuther Festspiele GmbH · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 030225veröffentlicht 18.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 592 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2025 – 27.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95445, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Bayreuth
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    120 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.07.2026
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für die Bayreuther Festspiele GmbH sollen mittelsdieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der Herstellung und Lieferung von Opernkostümen in Theaterverarbeitung für die Neuinszenierung der Bayreuther Festspiele 2026 beauftragt werden.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen durch den Auftragnehmer 360 Kostüme (bestehend aus einem Mix von Konfektion und Anfertigung) für alle Herren und Damen, heißt Solisten, Choristen, Statisten, Stunts für die Oper RIENZI im zeitgenössischem Stil, sowie 20 historischen Funduskostümteilen in Aufarbeitung für ein gesondertes Zwischenspiel nach Vorgabe des Auftraggebers hergestellt und an den Standort der Bayreuther Festspiele GmbH geliefert werden. Kostümbildnerinnen sind in Zusammenarbeit Magdolna Parditka und Alexandra Szemeredy. Eine Aufstellung über die unterschiedlichen Kostüme und deren Anzahl ist diesen Vergabeunterlagen angehängt und entspricht den Angaben der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen. Gefordert sind ausschließlich schneidertechnische Leistungen. Diese sind Änderungen von fertig zugekauften Konfektionsteilen und Maßanfertigungen, außerdem die Anprobenbetreuung bis zur Generalprobe. Die in dieser Ausschreibung gegenständliche Leistung umfasst das Erstellen der Schnittmuster für die angegebenen Maßmodelle nach den aufgelisteten Positionen nach Vorgabe von Anzahl und Verarbeitung durch den Auftraggeber. Dabei werden die personenspezifischen Körpermaße zugeteilt auf das jeweilige Modell durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführungsbeginn bereitgestellt. Folglich müssen die nach dieser Ausschreibung herzustellenden Kostüme vollständig und selbstständig durch den Auftragnehmer mit betriebseigenen Maschinen hergestellt und geliefert werden. Dabei werden die von dem Kostümbildner bestimmten Stoffe und die zur vollständigen Herstellung der Kostüme benötigte Obermaterialien durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Alle Verbrauchsstoffe- und Materialien, sowie die zur Herstellung der Kostüme benötigten Maschinen und Werkzeuge, sind durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden und bereitzustellen. Für die Arbeiten im Haus der Bayreuther Festspiele GmbH steht dem Auftragsnehmer die vollständig technisch eingerichtete Schneiderwerkstatt zur Nutzung zur Verfügung. Eine Besichtigung der Ausstattung vorab wird ermöglicht.

Sowohl die Herrenkostüme, als auch die Damenkostüme sind stilistisch in heutigen Formen gewünscht, die 20x anzupassenden historischen Funduskostüme sind in einem zeitlichen Mix anzusiedeln. Alle Kostüme müssen änderungsfreundlich mit großen Nahtzugaben in Theaterverarbeitung nach den Vorgaben des Auftraggebers hergestellt werden. Die Längen der einzelnen Kostümteile können erst in den Zeiträumen der Anproben in den Betriebsstätten des Auftraggebers festgelegt werden. Die Endfertigung der Kostüme, damit einhergehend auch das Anbringen von Dekoelementen an relevanten Stellen, kann somit erst in den Betriebsstätten des Auftraggebers stattfinden muss. Für die Anprobe eines Kostümes in den Betriebsstätten des Auftraggebers sind für die Kalkulation zunächst 30 min. geplant. In den Zeiträumen der Anproben stehen den Schneidermeistern/innen, Gewandmeistern/innen und Schneidern/innen des Auftragnehmers die Mitarbeiter des Auftraggebers als Unterstützung zur Verfügung. Die Zeiträume der Anproben in den Betriebsstätten des Auftraggebers sind zum jetzigen Zeitpunkt im Juni / Juli 2026 angesetzt. Die konkrete Planung muß nach Finalisierung der Festpieldisposition abgestimmt werden. Danach müssen die Kostüme für die Bühnenproben auf der Hauptbühne im Bayreuther Festspielhaus fertiggestellt werden. Abschließende Korrekturarbeiten müssen durch den Auftragnehmer in der Folge zu den Haupt-Bühnenproben bis zur Generalprobe umgesetzt werden. Die endgültige Abnahme durch den Kostümbildner erfolgt vor der ersten Bühnenorchesterprobe, die gleichzeitig die erste Probe auf der Bühne im vollständigen Kostüm darstellt. In dem genannten, durch den Auftraggeber vorgegeben Zeitraum muss sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl von Fachkräften des Auftragnehmers in den Betriebstätten des Auftraggebers tätig werden, um die reibungslose Umsetzung der geforderten Leistung zu gewährleisten. Für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Anproben in den oben genannten Zeiträumen müssen alle herzustellenden Kostüme mit dem entsprechendem Zeitvorlauf an den Standort der Bayreuther Festspiele GmbH geliefert werden. Dabei ist auf eine entsprechend geschützte Verpackung und vorsichtige Behandlung des Frachtgutes zu achten. Die Frachtkosten sind nicht Teil dieses Vertrages. Die Organisation des Transportes obliegt den Bayreuther Festspielen. Während der Bühnenproben im Kostüm 2026 müssen die Verantwortlichen der Produktions-/ oder Projektleitung des Auftragnehmers oder deren Stellvertreter im Zuschauerraum des Bayreuther Festspielhauses anwesend sein, um eventuell anfallende Korrekturwünsche des Kostümbildners entgegenzunehmen. Dabei muss eine problemlose und einwandfreie Verständigung in deutscher oder englischer Sprache gewährleistet sein. In den angegebenen Zeiträumen für die Anproben der herzustellenden Kostüme, werden die zur Anpassung, Änderung und Endfertigung notwendigen Verbrauchsstoffe, Materialien, Maschinen und Werkzeuge durch den Auftraggeber bereitgestellt, soweit es sich nicht um personenbezogene Kleinwerkzeuge handelt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Als Kriterium zählt zu 100% der Preis

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1. Benennung (a.) der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der Herstellung von Kostümen im Opern, Theaterbetrieb und Shows aller Art befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmit … ganz lesen1. Benennung (a.) der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der Herstellung von Kostümen im Opern, Theaterbetrieb und Shows aller Art befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen. 2. Aufstellung von mindestens drei Referenzen über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über die Lieferung und Herstellung von Opern-/Theater-/Showkostümen unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs (in Per-sonentagen), (c) des Auftraggebers, (d) der Leistungsart, (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) An-sprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der ei-genen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunter-nehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleis-tungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt. 3.Eigenerklärung zur Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters unter Beschreibung/Benennung (a) des Namens und Vornamens, (b) der Berufserfahrung (in Jahren) im Be-reich Kostümproduktion
Kriterium
1. Eigenerklärung über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abge-schlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unterneh-mensgründung). 2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistun-gen … ganz lesen1. Eigenerklärung über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abge-schlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unterneh-mensgründung). 2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistun-gen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammen-hang mit der Herstellung von Kostümen im Showbetrieb) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
27.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
120 Tage
Angebotsöffnung
25.03.2025, 23:59 Uhr. Bayreuth
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. (A) Die Zuschlagskriterien werden in den Verfahrensbedingungen aufgeführt. (B.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusam-menschließen. Bewerbergemeinschaften haben mit der Angebotsabgabe die B … ganz lesenDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. (A) Die Zuschlagskriterien werden in den Verfahrensbedingungen aufgeführt. (B.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusam-menschließen. Bewerbergemeinschaften haben mit der Angebotsabgabe die Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage 6) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Die unter Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und unter Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ dieser Bekanntma-chung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (C.) Beabsichtigt der Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Un-teraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vor-druck "Leistung Unterauftragnehmer" (gemäß Vordruck Anlage 7) zu verwenden. Ferner muss der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Verga-beunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage 5) zu ver-wenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes Unternehmen die Vor-drucke Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB (gemäß Vordruck Anlage 10) einzureichen. Der Auftraggeber über-prüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauf-tragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (D.) Beabsichtigt Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, im Hin-blick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrages benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage 9). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitä-ten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vor-druck Anlage 5) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finan-zielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Drit-te vorzulegen, wie sich der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft für jedes andere Unternehmen zudem die geforder-ten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Teilnahmean-trag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unterneh-men ist nach Ablauf der Ang …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

149vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 97061765-a363-4704-aa1b-2ae76a377156.