Herstellung von Einzel- und Jahressets für 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) inklusive Layout sowie Konfektionierung
Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere Bundesbehörde · Berlin, Berlin
Aktenzeichen Z I 5- X - 25/25veröffentlicht 27.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 14 Monate
- 04.08.2025 – 30.09.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 14 Monate04.08.2025 – 30.09.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 19 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz als Einzelset vergeben. Zusätzlich wird ein Jahresset ausgegeben, das alle 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres in der Prägequalität Spiegelglanz enthält. Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets in Höhe von 120.000 Stück (Mindest-menge) zuzüglich einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen. Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind 25.000 Stück herzustellen, mit einer Option von weiteren 15.000 Stück. Die ausgeschriebene Leistung enthält des Weiteren die Gestaltung des Layouts, das zur Verfügung stellen der benötigten Münzkapseln (je eine Kapsel für das Einzelset, je vier Kapseln für das Jahresset) sowie die Konfektionierung zum fertigen Produkt. Über die Erteilung der Münz-Prägeaufträge wird der Auftragnehmer (AN) entsprechend informiert. Der Auftragnehmer stellt den Prägestätten für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in München, Stuttgart, Berlin und Karlsruhe sowie Hamburg hierzu 220.000 Kapseln zuzüglich einer Optionsmenge bis 100.000 Kapseln zur Verfügung. Die Sammlermünzen werden vom Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG) durch einen Werttransport angeliefert. Die fertig konfektionierten Sammlermünzsets (Einzel- und Jahressets) sind zur Abholung durch die DP AG bereitzustellen.
Beschreibung des Loses
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz als Einzelset vergeben. Zusätzlich wird ein Jahresset ausgegeben, das alle 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres in der Prägequalität Spiegelglanz enthält. Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets in Höhe von 120.000 Stück (Mindestmenge) zuzüglich einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen. Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind 25.000 Stück herzustellen, mit einer Option von weiteren 15.000 Stück. Die ausgeschriebene Leistung enthält des Weiteren die Gestaltung des Layouts, das zur Verfügung stellen der benötigten Münzkapseln (je eine Kapsel für das Einzelset, je vier Kapseln für das Jahresset) sowie die Konfektionierung zum fertigen Produkt. Über die Erteilung der Münz-Prägeaufträge wird der Auftragnehmer (AN) entsprechend informiert. Der Auftragnehmer stellt den Prägestätten für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in München, Stuttgart, Berlin und Karlsruhe sowie Hamburg hierzu 220.000 Kapseln zuzüglich einer Optionsmenge bis 100.000 Kapseln zur Verfügung. Die Sammlermünzen werden vom Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG) durch einen Werttransport angeliefert. Die fertig konfektionierten Sammlermünzsets (Einzel- und Jahressets) sind zur Abholung durch die DP AG bereitzustellen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben. 2 … ganz lesenkürzer
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben. 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.- Kriterium
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung 2. Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter d … ganz lesenkürzer
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung 2. Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.- Kriterium
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von … ganz lesenkürzer
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen. 2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden 3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen und Konfektionierung 4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.- Kriterium
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland) Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. … ganz lesenkürzer
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland) Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.08.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets mit einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen. Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind bis zu 15.000 Stück herzustellen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 02.04.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz1, 58113 Bonn Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
- Website
- bva.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bva.bund.de
Bei uns erfasst
- Herstellung und Lieferung von Silbermünzronden in Stempelglanzausführung (Ag500) und in Spiegelglanzausführung (Ag925)03.11.2026 · 2 Angebote
- Herstellung und Lieferung von 1-Eurocent-Münzronden in 2 Losen25.09.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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