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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Herstellung von Drucksachen – Los 1: Geheftetes und Geklebtes

Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter, Niedersachsen

Aktenzeichen 1082/25/001veröffentlicht 06.02.2026erstmals 06.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 242 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Salzgitter.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
154 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 154 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Salzgitter38226, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    112 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen.

Eignung3 von 3 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen (gültige Urkunde oder einen geeigneten Nachweis). Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv … ganz lesenDer Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen (gültige Urkunde oder einen geeigneten Nachweis). Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen (s. u.). Nicht ausreichend ist eine reine Eigenerklärung, die eine nicht weiter belegte Versicherung des bietenden Unternehmens enthält, dass die angebotene Leistung den geforderten Kriterien des Gütezeichens entspricht. Alternativ werden zum Umweltzeichnen ,,Blauer Engel“ abschießend folgende Nachweise akzeptiert: • Gleichwertige Umweltzeichen gem. §34 Abs. 2 VgV werden als Nachweis anerkannt, sofern diese 1. Anforderungen betreffen, die den Kriterien des Blauen Engels entsprechen, 2. auf objektiv überprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen und 3. von einer unabhängigen Stelle vergeben werden. • Wenn der Bieter nachweisen kann, dass er aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit hatte, das vom BfS geforderte oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeignete Belege akzeptiert, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt. Sofern der Bieter nicht selbst Inhaber der Zertifizierung ist, ist nachzuweisen, dass die benannte Produktionsstätte (Unterauftragnehmer) über die entsprechende Zertifizierung verfügt. Das BfS behält sich vor, Angebote auszuschließen, die die geforderten Umweltkriterien nicht erfüllen oder keinen ausreichenden Nachweis über die Zertifizierung mit dem Blauen Engel erbringen. Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druckerzeugnisse/druckerei. Des Weiteren hat der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A – Sammelanlage BWB“ zu erklären. Darüber hinaus ist ein Nachweis bzw. eine formfreie Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich: • Eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. • Hilfsweise kann eine formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Siehe Vertrag.
Optionen
Das BfS ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen und dem AN gegenüber in Textform erklärt werden. Der AN erklärt bereits zu di … ganz lesenDas BfS ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen und dem AN gegenüber in Textform erklärt werden. Der AN erklärt bereits zu diesem Zeitpunkt seine Zustimmung zu dieser Option. Eine Vertragsverlängerung ist nur möglich, wenn die max. Abrufsumme noch nicht erreicht ist.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
153.961 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
112 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten dur … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2026
  3. BekanntmachungFrist 10.03.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e30f148-7348-43e7-986c-3400ebe70546.