Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten druch das Hessische Polizeipräsidium für Technik · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0014-2026-0015veröffentlicht 30.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 38 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 9 Tagen
- Heute
Beschreibung
Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung
Gegenstand nach CPV
- 35600000Militärflugzeuge, Raketen und RaumfahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird der Gesamtangebotspreis (ohne USt) herangezogen. Dabei wird die Gesamtsumme des Angebots (ohne USt.) aus den (Einzel-)Preisangaben der Unternehmen im Leistungsverzeichnis (automatisch), einschl. aller optionalen Leistungen ermittelt. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des Gesamtangebotspreises (ohne USt.), wobei das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis das wirtschaftlichste Angebot darstellt.
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU, Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt J einen genehmigten Entwicklungsbetrieb mit dem Genehmigungsumfang CS-29 (Large Rotorcraft) betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), da … ganz lesenkürzer
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU, Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt J einen genehmigten Entwicklungsbetrieb mit dem Genehmigungsumfang CS-29 (Large Rotorcraft) betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU, Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt G einen genehmigten Herstellungsbetrieb mit dem Genehmigungsumfang Large Rotorcraft (A3) betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU, Anhang Vc (Teil-CAMO) eine genehmigte Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1178/2011/EU, Anhang VII (Teil-ORA) eine genehmigte Flugschule für Turbinenhubschrauber betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU, Anhang IV (Teil-147) einen genehmigten Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der in Anhang III (Teil-66) spezifizierten Ausbildung für freigabeberechtigtes Personal betreibt (Mindestanforderung). Nachweise über die für die Auftragsausführung erforderlichen Genehmigungen/Zulassungen des Unternehmens i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 3, 5 VgV gem. Vordruck 8 sind zwingend von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Darstellung von mindestens einer (1) - mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht vergleichbaren - Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) mit dem nachfolgenden Inhalt. In der Referenz müssen kumulativ die folgend … ganz lesenkürzer
Darstellung von mindestens einer (1) - mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht vergleichbaren - Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) mit dem nachfolgenden Inhalt. In der Referenz müssen kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllt sein: a) Lieferung von mindestens zwei baugleichen Hubschraubern der EASA-Kategorien CS-27 (Small Rotorcraft) oder CS-29 (Large Rotorcraft) (Mindestanforderung) und b) Referenzauftraggeber zählt zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), im Vereinigten Königreich (UK) oder in der Schweiz (Mindestanforderung). Die o.g. Mindestanforderungen Nr. a) und b) müssen in der vom Bewerber angegebenen Referenz jeweils kumulativ in-nerhalb eines Referenzprojektes für einen geeigneten Auftraggeber erfüllt sein. Ein Nachweis über mindestens eine (1) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und damit geeignete Referenz i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV gem. Vordruck 9 ist zwingend von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerber-gemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahme-antrag einzureichen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte des Unternehmens in Form des verantwortlichen Schlüsselpersonals (Mindestanforderung): 1. Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung de … ganz lesenkürzer
Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte des Unternehmens in Form des verantwortlichen Schlüsselpersonals (Mindestanforderung): 1. Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforde-rung):Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet oder in einem betriebswirtschaftlichen Fachgebiet mit nachgewiesener technischer Zusatzqualifikation (Mindestanforderung), Berufserfahrung: mind. fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Luft- und Raum-fahrt (Mindestanforderung), Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus "C 1" gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-men für Sprachen (GER) (Mindestanforderung); 2. Benennung des ver-antwortlichen leitenden Systemingenieurs, der als ständiger technischer Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Dar-stellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufs-erfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestan-forderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung): Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet (Mindestanforderung), Berufserfahrung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Systems Engineer oder in einer vergleichbaren technischen Leitungsfunktion im Bereich Luft- und Raumfahrt (Mindestanforderung), Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus "C 1" gem. dem Gemeinsamen Europäischen Re-ferenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung). Eine Angabe der technischen Fach-kräfte des Unternehmens, hier in Form des Schlüs-selpersonals i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV gem. Vordruck 10 ist zwingend von jedem Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsre-levanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen: Personenschäden i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert), Sachschä-den i.H.v. … ganz lesenkürzer
Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen: Personenschäden i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert), Sachschä-den i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert) und Vermögensschäden i.H.v. 5 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maxi-miert).(Mindestanforderung). Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versi-cherungsjahres zusammen, ist auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.). Es ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass eine Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit v.g. Haft-pflichtdeckungshöhen bereits besteht und dass das Unternehmen die Versi-cherung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird oder, falls eine solche noch nicht besteht, diese im Auftragsfalle abgeschlossen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Eine Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers kann auf Anfrage des Auf-traggebers unverzüglich vorgelegt werden. Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 7 über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit den jeweils geforder-ten Haftpflichtdeckungshöhen i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV ist zwingend von jedem Bewerber-Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. -sofern sich das Unternehmen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzu-reichen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 100 Millionen Euro … ganz lesenkürzer
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 100 Millionen Euro (exkl. USt.) je Geschäftsjahr betragen muss und durch entsprechende Jahresabschlüsse nachgewiesen wird (falls deren Veröf-fentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, ge-setzlich vorgeschrieben ist) (Mindestanforderung). Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 6 über den Gesamtumsatz des Unternehmens ist zwingend von jedem Bewerber-Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Ein Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsaus-übung i.S.d. § 44 VgV gem. Vordruck 5, je nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis a … ganz lesenkürzer
Ein Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsaus-übung i.S.d. § 44 VgV gem. Vordruck 5, je nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise, ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber-Unternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitglied/eignungsrelevantes Unter-nehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag (Rahmenvereinbarung) wird mit einer Grundlaufzeit von vier (4) Jahren, jeweils mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils einjährigen Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit maximal sechs (6) Jahre), geschlossen. Der … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag (Rahmenvereinbarung) wird mit einer Grundlaufzeit von vier (4) Jahren, jeweils mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils einjährigen Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit maximal sechs (6) Jahre), geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (also nach 4 Jahren und nach 5 Jahren) die Kündigung in Textform (§ 126b BGB) erklärt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers, ohne dass es der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.- Optionen
- siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie Anlage_Vertrag
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 150.000.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren … ganz lesenkürzer
Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Organisation Auftraggeber ist das Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern für Sicherheit und Heimatschutz, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium Einsatz (HPE)." "Die Vergabe wird zentral von dem Hessischen Polizeipräsidium für Technik, Willy-Brandt-Allee 20, 6519 … ganz lesenkürzer
1. Organisation Auftraggeber ist das Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern für Sicherheit und Heimatschutz, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium Einsatz (HPE)." "Die Vergabe wird zentral von dem Hessischen Polizeipräsidium für Technik, Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden als zuständiger Vergabestelle geführt." "Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dieses vertreten durch die Polizei des Freistaates Thüringen erhält eine Abrufberechtigung für Leistungen aus der von dem Land Hessen ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung. Die Abrufe der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen dabei dezentral durch das Land Hessen bzw. den Freistaat Thüringen. 2. Art des Verfahrens Das Verfahren wird von der zuständigen Vergabestelle als Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 1, Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 1, Abs. 3, § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den Bedingungen der EU-weiten Auftragsbekanntmachung geführt. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den veröffentlichen Teilnahmeunterlagen und den Vergabeunterlagen um dieselben Dokumente handelt. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sowie des Angebots sind die identischen Unterlagen heranzuziehen.- Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit d … ganz lesenkürzer
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer zu zahlen. Mit dem Angebot ist die Erklärung "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine" einzureichen (begefügter Vordruck). Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 gem. Vordruck 11 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." "Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgrün-den i.S.d. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren betei-ligten Unternehmen (Bewer-ber/Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." "Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. den Russlandsanktionen gem. Vordruck 13 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." "Eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 HVTG gem. Vordruck 14 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten druch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
- Anschrift
- Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
- Kontakt
- sg121-vergabemanagement.hpt@
polizei.hessen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 669cbe03-70d6-49ed-98d1-0acb6ce1bdfd.