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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - hier Los 19 und Los 34 bis 41

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24-D1-01c-Schulessenveröffentlicht 22.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 982 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10360, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend der losbezogenen Unterlage für den Doppelstandort, Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.

Der Preis für nicht kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort) ergibt sich laut Angebot des Auftragnehmers. Die Preise des Cafeteria-Angebots, soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des Auftragnehmers. Dieser Preis darf bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% einen Betrag von 5,42€ brutto bei den vorliegend zugelassenen Verpflegungssystemen nicht überschreiten.

Lose9 Lose

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 19 - 11G22 11S08 - -Martin-Niemöller-Schule und 11S08 - Schule Am Breiten Luch

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe Leistungsort 1: 584 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe Leistungsort 2: 147 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe Leistungsort 2: 120 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill); Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
2
Los 34 - 11S02 -Schule am Fennpfuhl

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe: 42 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 50 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill); Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:45 Uhr - 12:05 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein

4 Jahre–
3
Los 35 - 11S07 - Carl-von-Linné-Schule

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe: 176 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 140 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:20 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
4
Los 36 - 11S12 - Nils-Holgersson-Schule

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe : 90 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 116 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke teilweise) und Tischgemeinschaften Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 - 13:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
5
Los 37 - 11Y02 - 11Y02 - Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe: 120 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 210 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill); Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
6
Los 38 - 11Y09 - Barnim Gymnasium

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe : 118 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 115 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill); Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:25 Uhr - 13:25 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
7
Los 39 - 11Y11 - Immanuel-Kant-Gymnasium

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe: 60 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe: 96 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke), Rohkost- bzw. Frischebuffet und Tischgemeinschaften (Schüsseln) Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:45 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
8
Los 40 - 11K10 -Grüner Campus Malchow

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe Leistungsort 1: 330 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe Leistungsort 2: 340 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe Leistungsort 2: 175 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill) an beiden Standorten Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja

4 Jahre–
9
Los 41 - 11K12 11S04 -- Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Primarstufe Leistungsort 1: 356 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe Leistungsort 1: 120 (Privatrechtliche Verträge und BuT) - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen Sekundarstufe Leistungsort 2: 120 (Privatrechtliche Verträge und BuT) Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold); Kühlkostsystem (Cook & Chill); Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) jeweils an beiden Leistungsorten Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet jeweils an beiden Leistungsorten Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe Leistungsort 1: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe Leistungsort 2: 11:20 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 100Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP5 * 10 = WP 150 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP15 * 10 = WP 225 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.296.456 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Auftraggeber

Name
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Anschrift
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Kontakt
vergabestelle.vob@lichtenberg.berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 550 (Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (272 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Berlin (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e06566d-c33d-41b0-9d19-5817c897af7f.