Herstellen eines 2. Serverraums - ZKA Chemnitz
Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen ESC/26/L21veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 07.12.2026 – 02.04.2027
- Hauptleistung
- Installation (außer Software)
- CPV 51000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate07.12.2026 – 02.04.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Chemnitz09114, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Tagenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 32 Tagenelektronische Angebotsöffnung
- Heute
- Bindefrist endetin 32 Tagen64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 34 TagenLaufzeit bis 02.04.2027
Beschreibung
Zentrale Kläranlage Chemnitz - Herstellen eines 2. Serverraums
Beschreibung des Loses
Zum Bedienen und Beobachten der verfahrenstechnischen Prozesse der Zentralen Kläranlage Chemnitz ist seit 2017 ein Prozessleitsystem Siemens PCS 7 im Einsatz. Aktuell ist der physische Zugang zu den Anlagen sowie der Leittechnik über ein Mehrstufensystem abgesichert. Von außen nach innen sind folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Umzäunung der Anlage (in einfachster Ausführung ohne Überwachung), zwei elektrisch angetriebene Zugangstore mit Videoüberwachung ohne Aufzeichnung, Einlassdienst zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr am Eingang Betriebsgebäude, Außentüren zum Betriebsgebäude nur mit Schlüssel oder Betriebsausweis zu öffnen. Netzwerkanschlüsse auch im Gelände der ZKA sind im Wesentlichen durch Dongle gesichert. Es gibt eine Vielzahl organisatorischer Festlegungen beim Betreiber, die für weiteren Schutz der Systeme sorgen sollen. Weitere Anforderungen sind umzusetzen. Zur Aufrechterhaltung eines genehmigungskonformen Anlagenbetriebes und zum Schutz des Systems vor inneren und äußeren Bedrohungen unter Erfüllung gesetzlicher Vorgaben der NIS2 Richtlinie sind dabei folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Herstellen eines zweiten Serverraumes außerhalb des Betriebsgebäudes. 2. Zugänge zu Netzwerken der Prozessleittechnik, welche Bestandteil dieser Maßnahme sind, sind durch geeignete Schließsysteme physisch zu sichern. 3. Erstellung eines detaillierten Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen.
1.1 Installation 1.2 Kabel und Anschluss 1.3 Netzwerk 1.4 LWL Verkabelung 1.5 Stromversorgung 1.6 Micro Data Center (MDC) 1.7 Dokumentation 1.8 Projektleistungen 1.9 Potentialausgleich 1.10 Beleuchtungsanlagen 1.11 PCS7 Integration
Gegenstand nach CPV
- 51000000Installation (außer Software)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, einziges Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- - Nachweis eines ePlan Arbeitsplatzes P8 in der aktuellsten Version - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen: drei Referenznachweise zu vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Kalenderjahren mit den folgenden genannten Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist folgender Nachweis vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Angabe der für die Unterauftragsvergabe gebundenen Nachunterntemer mit dem Angebot (Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist folgender Nachweis vorzulegen: Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Versorgungssicherheit
- Nachweis Einhaltung des Russland-Embargos (Bestätigung Formblatt Eigenerklärung zum EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis mit Deckungssumme mind. 3 Mio. EUR inkl. Eigenerklärung zur Aufrechterhaltung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen: - Falls zutreffend, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen. Der Insolvenzplan muss von einem zuständigen Gericht bestätigt worden sein und in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung vorlie … ganz lesenkürzer
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen: - Falls zutreffend, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen. Der Insolvenzplan muss von einem zuständigen Gericht bestätigt worden sein und in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung vorliegen. - Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlungspflichten gegenüber der tariflichen Sozialkasse durch Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist). Die Bescheinigung muss von der zuständigen Sozialkasse ausgestellt und in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweits das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Die Bescheinigung muss in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz: Die Bescheinigung muss in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die Bescheinigung muss in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. - Urkalkulation- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen: Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.12.2026
- Vertragsende
- 02.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.10.2026, 10:00 Uhr. elektronische Angebotsöffnung. Bei einer elektronischen Angebotsabgabe ist kein bieteröffentlicher Submissionstermin vorgesehen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind u.a. folgende Nachweise vorzulegen: - vollständig ausgefülltes Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise: Die Aufgliederung muss für alle Teilleistungen erfolgen, unabhängig davon, ob sie vom Bieter oder einem Nachunternehmer erbracht werden.
- Hinweis
- Die Ausschlusskriterien entsprechen den §§ 123, 124 GWB. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Blankenburgstr. 62, 09114 Chemnitz
- Kontakt
- einkauf@
eins.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d6d245c-ed14-4cdc-8099-0beb50066764.