Zum Inhalt
Menü

Hauptbauleistungen Generalsanierung Hamburg-Berlin, Abschnitt Hamburg Rothenburgsort(e)–Büchen(e)

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI78269veröffentlicht 10.09.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 670 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hessen (76 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre23.05.2025 – 30.05.2027
Lose
10
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.05.2027
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST. Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht. Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt: 1. Weichenerneuerungen 2. Neubau von Weichenverbindungen 3. Bau neuer Überleitstellen 4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation 5. Neubau von Weichenheizstationen 6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen 7. Kabeltiefbau 8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten 9. Erneuerung eines Durchlasses 10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen 11. Bahnsteigverlängerungen 12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW) 13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude

Lose10 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vergabelos 1.1: Oberleitung Abschnitt km 256,5 bis 282,42

Neubau & Umbau Kettenwerk Re 200mod AEG, OLA Maste und Gründungen, OLA Schalter fernbedient mit Antrieb, Kettenwerkstrenner, Erdungsleistungen, Ortssteuereinrichtung, Neubau & Umbau Bahnenergieleitung 243Al1, zusätzlicher BEL Stützpunkt am Mast, Fahrdrahttausch, Kontrolle FD-Höhen und Seitenlage inkl. Regulierung Kettenwerk, Rückbau Kettenwerk, Rückbau Bauteilerdungen, Rückbau OLA Mast und Gründung, Rückbau Bahnenergieleitung ****** Umbau/ Neubau Kettenwerke inklusive Maste u. Gründungen: ca. 10 km; Umbau/ Neubau Bahnenergieleitungen: ca. 6 km

2 Jahre–
2
Vergabelos 1.2: Oberleitung Abschnitt km 236,475 bis 256,5

Neubau & Umbau Kettenwerk Re 200mod AEG, OLA Maste und Gründungen, OLA Schalter fernbedient mit Antrieb, Kettenwerkstrenner, Erdungsleistungen, Ortssteuereinrichtung, Neubau & Umbau Bahnenergieleitung 243Al1, zusätzlicher BEL Stützpunkt am Mast, Fahrdrahttausch, Kontrolle FD-Höhen und Seitenlage inkl. Regulierung Kettenwerk, Rückbau Kettenwerk, Rückbau Bauteilerdungen, Rückbau OLA Mast und Gründung, Rückbau Bahnenergieleitung. ****** Umbau/ Neubau Kettenwerke inklusive Maste u. Gründungen: ca. 8 km; Umbau/ Neubau Bahnenergieleitungen: ca. 6 km

2 Jahre–
3
Vergabelos 2: Elektrische Weichenheizanlagen

Neubau: 16,7 Hz-Weichenheizstation nach Ril 954.9101, Verteilung, Heizstabbestückung, Erdung Rückbau: Oberleitungsanschluss, Stationsgebäude inkl. Innenausstattung, Verteilung, Heizstabgarnitur Umbau: Weichenheizanlagen, Erneuerung NS-Verteilung, Austausch Trafo inkl. Anpassung MS-Schaltanlage, Heizstabbestückung inkl. Anschlusskästen, NS-Kabelanlage und NS-Schaltanlage, Errichtung 50Hz NS-Netzeinspeisung und 16,7Hz Netzersatzeinspeisung für ESTW Neubau 16,7Hz Whz-Anlagen inklusive Schalthaus, MS- und NS- Schaltanlagen, Kabelanlagen, ****** OLA - Anschluss: 12 Stück; Umbau 16,7Hz Whz-Anlagen: 10 Stück; Neubau Netz-/ Netzersatzeinspeisung für ESTW: 3 Stück

2 Jahre–
4
Vergabelos 3: Signalausleger

Signalausleger - über 1 Gleis gemäß RiZ S8130.15 Blatt 1 bis Blatt 8 - liefern, ausrichten und herstellen inklusive Gründung - einschließlich Erdarbeiten, einschließlich Transport und Lagerung von überschüssigen Material auf Flächen des AN. ****** Signalausleger über ein Gleis inklusive Gründung: 10 Stück

2 Jahre–
5
Vergabelos 4: Lärmschutzwand

Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwände, Rückbau der vorhandenen LSW bestehend aus Stahlpfosten mit Alu Wandkassetten, Glaselementen und Stahlbetonbauweise teilweise mit Holzverkleidungen oder Vormauerschalen, Lärmschutzwandhöhen der rückzubauenden LSW bis 5,50 ü.SO, Neubau von Lärmschutzwänden Aluminiumwandkassette nach Ril 804, Bauprodukte mit Zulassung der DB InfraGO AG, inklusive Gründung, Stahlpfosten und Stahlbetonsockelelemente, Lärmschutzwandhöhe bis 5,50m ü.SO, Herstellung/ Ausbildung von Umfahrungen an Zwangspunkten, Errichtung von Sonderkonstruktionen (Torsionsbalken), Herstellung von Inspektions- und Instandhaltungswegen, Herstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie Zugänge und Zuwegungen ****** Rückbau vorhandener LSW (in Teillängen/ mehrere LSW) : ca.5 km; Neubau LSW inklusive Gründung (in Teillängen/mehrere LSW): ca. 5 km; Herstellung von Sonderkonstruktionen (Torsionsbalken): ca.5 km.

2 Jahre–
6
Vergabelos 5: Bauleistungen Allgemein

Kabeltiefbau, LST-Kabelverlegung und Gründungen, Freianlagen ESTW-Modulgebäude, Durchlass, Stützwand, Überdachung, Abstellanlage Fahrräder, EEA (ohne Whz), Bahnsteige: Kabeltiefbau: Errichtung von Kabelgefäßsystemen aus Beton oder Kunststoff (Produkte mit Freigabe der DB InfraGO AG) im Randweg, teilweise aufgeständert, inklusive Kabelschächte und und Kabelquerungen unter den Gleisen inklusive zugehöriger Oberbauarbeiten, Ausbildung als redundante Kabeltrasse mit Anbindung der ESTW Standorte, Signalgründungen: Herstellung von Signalgründungen als Rammrohrgründungen gemäß Freigabe der DB InfraGO AG, Einbau von Betonpfählen, Herstellung von Signalpodesten und Signaleinfassungen Kabelverlegung: Verlegung von beigestellten LST Kabel, Errichtung von Kabelverteilersockel, inklusive Kabeltrommelmanagement inklusive Rückbau von vorhandenen LST Kabelanlagen Freianlagen ESTW Modulgebäude: Errichtung von Baugruben und Gründungssohlen für ESTW Modulgebäude, Herstellung von Flächenbefestigungen, Errichtung von Einfriedungen, Herstellung von Zuwegungen und Kranaufstellflächen, Errichtung von Trink- und Abwasseranschlüssen, Durchlass: Erneuerung bzw. Teilerneuerung eines Durchlasses DN 1800, Rohreinschub in einem Gewölbedurchlass Stützwand: Herstellung einer Zuwegung zur Verkehrsstation Büchen mittels Spundwänden aus Stahl und Stahlbetonholm sowie Stahlbetonwinkelstützelemente Abstellanlage für Fahrräder: Herstellung einer Überdachung für Fahrräder bestehend aus in Köcherfundamenten gelagerten Stahlstützen, aufgelagerten Pfetten und aufliegenden Sandwichelementen und Flächenbefestigung Überdachungen: Herstellung von Verlängerungen vorhandener Bahnsteigüberdachungen Evolution 2020 Typ 3, Bahnsteige: Herstellung eines neuen Außenbahnsteiges in BSK Bauweise sowie Verlängerung von vorhandenen Außenbahnsteigen in BSK Bauweise inklusive Ausstattung, Beleuchtung Netzversorgung 50Hz, nach Baustandard Personenbahnhöfe, Rückbau eines Mittelbahnsteiges inklusive Reisendenüberweg, Verlängerung von Außenbahnsteigen in BSK Bauweise ****** Kabeltiefbau: ca. 50km; Signalgründungen: ca. 300 Stck; LST Kabelverlegung (in Teillängen): ca.320km; Freianlagen ESTW - Modulgebäude: 3 Stück; Durchlasserneuerung: 1 Stück; Stützwand/ Stahlspundwand: ca. 35m; Stützwand/ Winkelstützwand: ca.35m; Abstellanlage Fahrräder: ca 25m²; Bahnsteigüberdachungen: ca.1000m²; EEA Anlagen/ Bahnsteigbeleuchtung: ca. 25 Stück; Beleuchtungsmaste und Beleuchtung mittels Einzelleuchten unter den Überdachungen ca. 1000 m2; Bahnsteige Neubau: 1 Stück; Außenbahnsteig l=225m; Bahnsteigverlängerung 2 Stück, l= 60m.

2 Jahre–
7
Vergabelos 6.1: Oberbau Billwerder

Neubau Weichen, Erneuerung Weichen, Erneuerung Gleis, Neubau Gleis, Schienenerneuerung, Durcharbeitung, Gleisabschlüsse, Bremsprellbock Typ 4 (St GEA), Demontage und Montage von LST Komponenten im Zusammenhang mit den Oberbauarbeiten ****** Weichenerneuerung: 34 Stück; Gleiserneuerung: ca.15 km.

2 Jahre–
8
Vergabelos 6.2: Oberbau HLK

Neubau Weichen, Erneuerung Weichen, Erneuerung Gleis, Neubau Gleis, Schienenerneuerung, Durcharbeitung, Gleisabschlüsse, Bremsprellbock Typ 4 (St GEA), Weichenerneuerung teilweise mit PSS, Demontage von LST Komponenten im Zusammenhang mit den Oberbauarbeiten ****** Weichenerneuerung: 39 Stück; Gleiserneuerung: ca. 55 km.

2 Jahre–
9
Vergabelos 7: Telekommunikationsanlagen

Neubau TK-Kabelanlagen, Baufeldfreimachung Weichenverbindung Steinautal, Üst Wildschweinkuhle, Errichtung Einbruchmeldeanlagen, Errichtung Brandmeldeanlagen, Einbindung Betriebsstelle in ISS-DB, Ausrüstung ESTW-A mit 48 V Stromversorgung, Übertragungstechnik, DBMAS, Anpassung DBMAS-Ring für neue Betriebsstellen, Anbindung HOA an DBMAS-Ring, Herstellung Anbindung DIANA im ESTW, Herstellung Anbindung Whz-ZE an DBMAS im ESTW, Herstellung Verbindung für Blockanpassungen, Herstellung Verbindung für OSE, Schaltung ZLV-BUS

2 Jahre–
10
Vergabelos 8: Schutzmaßnahmen

Reptilienleitzaun, Vergrämung von Reptilien, Amphibienleiteinrichtungen, Vergrämung von Vögeln aus dem Baufeld durch Einsatz von Flatterbändern und Kurzhaltung der Vegetation durch Mahd, Errichtung von Ausstiegshilfen und Kontrolle von Baugruben, Fischotterberme, Anflugschutz Oberleitungsanlage, Schutz der Haselmaus, Förderung eines Haselmaushabitats, Anfeuchten offener Bauflächen bei Trockenheit, Schutz von Einzelbäumen und Gehölzen, Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen

2 Jahre–

Bedingungen8 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV; Planung Oberleitungen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen hinsichtlich Prüfung der vom Auftraggeber beigestellten OLA-Ausführungsplanung auf Belange des Auftragnehmers ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Elektrische Weichenheizanlagen, Mittel – und Niederspannung ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Lose 4, 9

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Leistungen zu diesem Vergabelos (Signalausleger) dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre Leistungen ausgeführt haben, welche mit den angefragten Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind. Zum Nachweis ist dem Teilnahmeantrag eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) beizulegen, welche mindestens folgende Angaben enthalten muss: — Bezeichnung des Projektes, — Umfang/Menge und Bezeichnung der wesentlichen Leistungen des Projektes, — Auftragswert, — Ausführungszeitraum, — Auftraggeber ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke; - Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Leistungen zu diesem Vergabelos dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Referenzenprojekt zur Errichtung einer Lärmschutzwand nach RIL 804.5501 oder einer vergleichbaren Vorschrift (mind. 3m Höhe und mind. 500m Länge) ohne Leistungsverzüge als abgeschlossene und abgenommene Maßnahme nachweisen können. Zum Nachweis ist dem Teilnahmeantrag eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) beizulegen, welche mindestens folgende Angaben enthalten muss: — Bezeichnung des Projektes, — Umfang/Menge der Lärmschutzwand (mind. 3 m Höhe und mind. 500 m Länge) und Projektbezeichnung, — Ausführungszeitraum, — Auftraggeber ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke, Erdbauwerke - Bauen unter Eisenbahnbetrieb; - Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung, Kabelführungssysteme incl. Tiefbau, Bauen unter Eisenbahnbetrieb; - Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle, Stützbauwerke; - Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 7

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - Oberbau Gleise konventionell – Schotter; - Oberbau Weichen konventionell – Schotter; - Oberbau Instandsetzung konventionell - Schotter; - Montage- u. LST-Begleitarbeiten an LST-Außenanlagen (Leit- und Sicherungstechnik) ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 8

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - Oberbau Gleise konventionell – Schotter; - Oberbau Weichen konventionell – Schotter; - Oberbau Instandsetzung konventionell - Schotter; - Montage- u. LST-Begleitarbeiten an LST-Außenanlagen (Leit- und Sicherungstechnik) ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. ****** Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Die Bewerber/Bieter zum Vergabelos 6.2 (Oberbau HLK) sind verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 10

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.05.2025
Vertragsende
30.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Ang … ganz lesenErgänzend zur vorstehenden Beschreibung der wesentlichen Leistungen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die für die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren benötigt werden. Bitte downloaden Sie sich die Dateien: Leistungsbeschreibung öT.zip sowie Vertragsunterlagen öT.zip. Angaben zum Ort der Ablage dieser Unterlagen: siehe Ziffer 5.1.11 dieser Veröffentlichung. ****** Leistungen zu diesem Vergabelos (Schutzmaßnahmen) dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre Leistungen ausgeführt haben, welche mit den angefragten Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind. Zum Nachweis ist dem Teilnahmeantrag eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) beizulegen, welche mindestens folgende Angaben enthalten muss: — Bezeichnung des Projektes, — Umfang/Menge und Bezeichnung der wesentlichen Leistungen des Projektes, — Auftragswert, — Ausführungszeitraum, — Auftraggeber ****** Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Hinweis
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots a … ganz lesenBei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SPL Powerlines Germany GmbH, Forchheim1
2SPITZKE SE, Großbeeren1
3Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH, Essen1
4Knapp Engineering GmbH, Bretzfeld4
5EUROVIA Infrastructure GmbH, Berlin2
6SPITZKE SE, Großbeeren1
7SPITZKE SE, Großbeeren1
8Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen, Stadthagen2
9Axians GA Netztechnik GmbH, Bietigheim-Bissingen2
10CRS gruentechnik GmbH, Nordendorf4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
evergabe@deutschebahn.com

Mehr von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Alle 125 offenen Ausschreibungen von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hessen (76 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens60 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Auftragsänderung
  3. Auftragsänderung
  4. Auftragsänderung
  5. Auftragsänderung
  6. Auftragsänderung
  7. Auftragsänderung
  8. Auftragsänderung
  9. Auftragsänderung
  10. Auftragsänderung
  11. Auftragsänderung
  12. Auftragsänderung
  13. Auftragsänderung
  14. Auftragsänderung
  15. Auftragsänderung
  16. Auftragsänderung
  17. Auftragsänderung
  18. Auftragsänderung
  19. Auftragsänderung
  20. Auftragsänderung
  21. Auftragsänderung
  22. Auftragsänderung
  23. Auftragsänderung
  24. Auftragsänderung
  25. Auftragsänderung
  26. Auftragsänderung
  27. Auftragsänderung
  28. Auftragsänderung
  29. Auftragsänderung
  30. Auftragsänderung
  31. Auftragsänderung
  32. Auftragsänderung
  33. Auftragsänderung
  34. Auftragsänderung
  35. Auftragsänderung
  36. Auftragsänderung
  37. Auftragsänderung
  38. Auftragsänderung
  39. Auftragsänderung
  40. Auftragsänderung
  41. Auftragsänderung
  42. Auftragsänderung
  43. Auftragsänderung
  44. Auftragsänderung
  45. Auftragsänderung
  46. Auftragsänderung
  47. Auftragsänderung
  48. Auftragsänderung
  49. Auftragsänderung
  50. Auftragsänderung
  51. Auftragsänderung
  52. Auftragsänderung
  53. Auftragsänderung
  54. Auftragsänderung
  55. Auftragsänderung
  56. Auftragsänderung
  57. Auftragsänderung
  58. Auftragsänderung
  59. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  60. BekanntmachungFrist 06.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b895abca-5f61-4367-bb89-dc73d4996689.