hannIT - Druck- und Kopierkonzept
hannIT AöR · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025-8-27-006veröffentlicht 06.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 9,27 Mio. €
- Summe der Lose
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Drucker und Plotter
- CPV 30232100
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,27 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30169, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Preis50 %
- Zuschlagskriterien gem. B02_hannIT-DKK_Zuschlagskriterienkatalog25 %
- Zuschlagskriterien gem. B02_hannIT-DKK_Zuschlagskriterienkatalog25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Hannoversche Informationstechnologien AöR plant, eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV zur Aufstellung und zum Betrieb von Multifunktionsgeräten abzuschließen (Los 1). Der Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte wird durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbracht. Alle Systemkomponenten werden über einzelne Mietverträge beschafft, die folgende grundlegende Leistungen umfassen: a) Konfiguration, Anlieferung und Installation von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsgeräten für den Druck-, Kopier- und Scan-Bedarf gem. Mindestanforderungen, Optionen und Vorgaben der Bedarfsstellen. b) Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Pflege der in der Ausschreibung spezifizierten Softwarekomponenten. Für die Geräte hat der AN die zum Betrieb im Netzwerk erforderliche Software inkl. jeglicher Lizenzen, die für den vertraglichen Gebrauch der Geräte erforderlich sind, bereitzustellen. Software muss teilweise auf mehreren verschiedenen Servern installiert werden, da es verschiedene Bedarfsstellen gibt. c) Installation und Konfiguration von Neugeräten- d) Einweisung der jeweiligen IT Administration der jeweiligen Bedarfsstelle in die Konfiguration und Funktion der gelieferten Geräte und Software. e) Erstellung von anwenderorientierten Kurzanleitungen zur Nutzung der Geräte. f) Automatisierte Bestellung und Lieferung von Verbrauchsmaterial an die von den Bedarfsstellen vorgegebenen Adressen. g) Reparatur-, Wartungs- und Supportservices für Soft- und Hardware gemäß Anforderung. h) Im Fall von durch neuere Firmware zu behebende Sicherheitslücken erfolgt der Upgrade der Geräte durch den AN nach Beauftragung durch den AG bzw. der Bedarfsstelle. i) Zurverfügungstellung eines Kundenportals zur Einsicht aktueller Kosten und Vorgänge. j) Abbau, Löschung und Abholung der Geräte nach Ende des Einzelabrufes, bei Gerätetausch aufgrund nicht möglicher Reparatur
Der Umfang der Leistung beinhaltet in Los 2: a) Bereitstellung vier Druck- und Kopiersysteme gem. Mindestanforderung, Optionen und Vorgaben des AG. b) Bereitstellung von Software zur Vorbereitung und Ausführung von Druckaufträgen. c) Für Workstations (Hardware, soweit im Vertragsumfang) und Software entsprechende Supportservices, Lizenzen, und Softwarewartungsverträge d) Optional: Lieferung von vier kompletten Sätzen aller Verbrauchsmaterialen als Reserve zur Lagerung beim AG. e) Realisierung eines Betriebsmodells an dem Standort des AG inklusive: - Lieferung und Bereitstellung sämtlicher Verbrauchs- und Wartungskomponenten - Annahme von Supportanfragen über einen von Montag bis Freitag 8:00h bis 17:00h erreichbaren Support - Reparatur der Geräte gemäß SLA - Optional: Einrichten eines Ersatzteillagers beim AG. - Automatisierte Beauftragung und Durchführung proaktiver Wartungsdienstleistungen - Automatisches Bestellsystem für Verbrauchsmaterialien und Wartungseinsätze - Sicherstellung eines zentralen Serviceansprechpartners / Servicemanagers während der Vertragslaufzeit, - Schulung der für das System verantwortlichen Mitarbeiter des AG f) Datenlöschung, Abbau und Abtransport des Altgerätes nach Vertragsende.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | hannIT-Druck- und Kopierkonzept, Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte Die Hannoversche Informationstechnologien AöR plant, eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV zur Aufstellung und zum Betrieb von Multifunktionsgeräten abzuschließen (Los 1). Der Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte wird durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbracht. Alle Systemkomponenten werden über einzelne Mietverträge beschafft, die folgende grundlegende Leistungen umfassen: a) Konfiguration, Anlieferung und Installation von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsgeräten für den Druck-, Kopier- und Scan-Bedarf gem. Mindestanforderungen, Optionen und Vorgaben der Bedarfsstellen. b) Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Pflege der in der Ausschreibung spezifizierten Softwarekomponenten. Für die Geräte hat der AN die zum Betrieb im Netzwerk erforderliche Software inkl. jeglicher Lizenzen, die für den vertraglichen Gebrauch der Geräte erforderlich sind, bereitzustellen. Software muss teilweise auf mehreren verschiedenen Servern installiert werden, da es verschiedene Bedarfsstellen gibt. c) Installation und Konfiguration von Neugeräten- d) Einweisung der jeweiligen IT Administration der jeweiligen Bedarfsstelle in die Konfiguration und Funktion der gelieferten Geräte und Software. e) Erstellung von anwenderorientierten Kurzanleitungen zur Nutzung der Geräte. f) Automatisierte Bestellung und Lieferung von Verbrauchsmaterial an die von den Bedarfsstellen vorgegebenen Adressen. g) Reparatur-, Wartungs- und Supportservices für Soft- und Hardware gemäß Anforderung. h) Im Fall von durch neuere Firmware zu behebende Sicherheitslücken erfolgt der Upgrade der Geräte durch den AN nach Beauftragung durch den AG bzw. der Bedarfsstelle. i) Zurverfügungstellung eines Kundenportals zur Einsicht aktueller Kosten und Vorgänge. j) Abbau, Löschung und Abholung der Geräte nach Ende des Einzelabrufes, bei Gerätetausch aufgrund nicht möglicher Reparatur | – | 8.564.143 € |
| 2 | hannIT-Druck- und Kopierkonzept, Mietvertrag Hausdruckerei Der Umfang der Leistung beinhaltet in Los 2: a) Bereitstellung vier Druck- und Kopiersysteme gem. Mindestanforderung, Optionen und Vorgaben des AG. b) Bereitstellung von Software zur Vorbereitung und Ausführung von Druckaufträgen. c) Für Workstations (Hardware, soweit im Vertragsumfang) und Software entsprechende Supportservices, Lizenzen, und Softwarewartungsverträge d) Optional: Lieferung von vier kompletten Sätzen aller Verbrauchsmaterialen als Reserve zur Lagerung beim AG. e) Realisierung eines Betriebsmodells an dem Standort des AG inklusive: - Lieferung und Bereitstellung sämtlicher Verbrauchs- und Wartungskomponenten - Annahme von Supportanfragen über einen von Montag bis Freitag 8:00h bis 17:00h erreichbaren Support - Reparatur der Geräte gemäß SLA - Optional: Einrichten eines Ersatzteillagers beim AG. - Automatisierte Beauftragung und Durchführung proaktiver Wartungsdienstleistungen - Automatisches Bestellsystem für Verbrauchsmaterialien und Wartungseinsätze - Sicherstellung eines zentralen Serviceansprechpartners / Servicemanagers während der Vertragslaufzeit, - Schulung der für das System verantwortlichen Mitarbeiter des AG f) Datenlöschung, Abbau und Abtransport des Altgerätes nach Vertragsende. | – | 703.560 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Erweiterte Richtwertmethode"
- Qualität
- Zuschlagskriterien gem. B02_hannIT-DKK_ZuschlagskriterienkatalogGewichtung (Punkte, genau) 25Diese Angabe ist technisch bedingt. Die Zuschlagskriterien ergeben sich abschließend aus den Dokumenten B02_hannIT-DKK_Zuschlagskriterienkatalog und B03_hannIT-DKK_Preisblatt_Los1.
- Kosten
- Zuschlagskriterien gem. B02_hannIT-DKK_ZuschlagskriterienkatalogGewichtung (Punkte, genau) 25Diese Angabe ist technisch bedingt. Die Zuschlagskriterien ergeben sich abschließend aus den Dokumenten B02_hannIT-DKK_Zuschlagskriterienkatalog und B03_hannIT-DKK_Preisblatt_Los1.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Diese Angabe ist technisch bedingt. Angaben in Los 1 zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelabrufe und der möglichen Verlängerung sind losspezifisch dort und in A02_V1_hannIT-DKK_Rahmenvereinbarung_Los1 und zur Mietdauer der möglichen Verlängerung in Los 2 dort und in A02_V1_hannIT-DKK_EVB-IT- Systemerstellungsvertrag_Los2
- Optionen
- Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr, sofern sie nicht durch einseitige einseitige Erklärung in Textform (§ 126b BGB) des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Ni … ganz lesenkürzer
Ein Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die losspezifische Eignung ist anhand des Dokuments T01_hannIT_DKK_Eigenerklaerung_zur_Eignung nachzuweisen.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRTYTPTGBA4V# Zum Abruf aus der in Los 1 vorgesehenen Rahmenvereinbarung berechtigt sind die hannIT AöR sowie alle Träger der hannIT mit Ausnahme der Region Hannover. Träger der hannIT sind bei Verfahrenseröffnung außer der Region Hannover der Landkreis Hameln-Pyrmont, der … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRTYTPTGBA4V# Zum Abruf aus der in Los 1 vorgesehenen Rahmenvereinbarung berechtigt sind die hannIT AöR sowie alle Träger der hannIT mit Ausnahme der Region Hannover. Träger der hannIT sind bei Verfahrenseröffnung außer der Region Hannover der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Hildesheim, der Landkreis Peine, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Barsinghausen, die Stadt Burgdorf, die Stadt Burgwedel, die Stadt Celle, die Stadt Diepholz, die Stadt Garbsen, die Stadt Gehrden, die Stadt Hemmingen, die Stadt Hildesheim, die Stadt Laatzen, die Stadt Langenhagen, die Stadt Lehrte, die Stadt Neustadt am Rübenberge, die Stadt Pattensen, die Stadt Peine, die Stadt Ronnenberg, die Stadt Seelze, die Stadt Sehnde, die Stadt Springe, die Stadt Wunstorf, die Gemeinde Algermissen, die Gemeinde Edemissen, die Gemeinde Hohenhameln, die Gemeinde Ilsede, die Gemeinde Isernhagen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal, die Gemeinde Uetze, die Gemeinde Wedemark, die Gemeinde Wendeburg, die Gemeinde Wennigsen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen und der Flecken Salzhemmendorf. Soweit weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts aus Niedersachsen während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung der hannIT beitreten, sind diese neuen Träger der hannIT ebenfalls ab dem Zeitpunkt abrufberechtigt, in dem die jeweilige Einlage geleistet wurde.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Erweiterte Richtwertmethode"
- Qualität
- Angabe der Zuschlagskriterien in VergabeunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 50Diese Angabe an dieser Stelle erfolgt technisch bedingt. Die Zuschlagskriterien werden abschließend in den Vergabeunterlagen, insb. B02_hannIT-DKK_Zuschlagskriterienkatalog, B03_hannIT-DKK_Preisblatt angegeben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Diese Angabe ist technisch bedingt. Angaben in Los 1 zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelabrufe und der möglichen Verlängerung sind losspezifisch dort und in A02_V1_hannIT-DKK_Rahmenvereinbarung_Los1 und zur Mietdauer der möglichen Verlängerung in Los 2 dort und in A02_V1_hannIT-DKK_EVB-IT- Systemerstellungsvertrag_Los2
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch einseitige Erklärung in Textform (§ 126b BGB) des Auftraggebers gegenüber dem Auftrag-nehmer gekündigt wird. Diese Kündigung hat spätestens 3 Monate vor dem Laufzeitende der Rah-menvereinbarung in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Ni … ganz lesenkürzer
Ein Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die losspezifische Eignung ist anhand des Dokuments T01_hannIT_DKK_Eigenerklaerung_zur_Eignung nachzuweisen.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRTYTPTGBA4V# Zum Abruf aus der in Los 1 vorgesehenen Rahmenvereinbarung berechtigt sind die hannIT AöR sowie alle Träger der hannIT mit Ausnahme der Region Hannover. Träger der hannIT sind bei Verfahrenseröffnung außer der Region Hannover der Landkreis Hameln-Pyrmont, der … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRTYTPTGBA4V# Zum Abruf aus der in Los 1 vorgesehenen Rahmenvereinbarung berechtigt sind die hannIT AöR sowie alle Träger der hannIT mit Ausnahme der Region Hannover. Träger der hannIT sind bei Verfahrenseröffnung außer der Region Hannover der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Hildesheim, der Landkreis Peine, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Barsinghausen, die Stadt Burgdorf, die Stadt Burgwedel, die Stadt Celle, die Stadt Diepholz, die Stadt Garbsen, die Stadt Gehrden, die Stadt Hemmingen, die Stadt Hildesheim, die Stadt Laatzen, die Stadt Langenhagen, die Stadt Lehrte, die Stadt Neustadt am Rübenberge, die Stadt Pattensen, die Stadt Peine, die Stadt Ronnenberg, die Stadt Seelze, die Stadt Sehnde, die Stadt Springe, die Stadt Wunstorf, die Gemeinde Algermissen, die Gemeinde Edemissen, die Gemeinde Hohenhameln, die Gemeinde Ilsede, die Gemeinde Isernhagen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal, die Gemeinde Uetze, die Gemeinde Wedemark, die Gemeinde Wendeburg, die Gemeinde Wennigsen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen und der Flecken Salzhemmendorf. Soweit weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts aus Niedersachsen während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung der hannIT beitreten, sind diese neuen Träger der hannIT ebenfalls ab dem Zeitpunkt abrufberechtigt, in dem die jeweilige Einlage geleistet wurde.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | CHG-MERIDIAN AG, Weingarten | 5 |
| 2 | Ricoh Deutschland GmbH, Hannover | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- hannIT AöR
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover
- Website
- hannit.de
- Kontakt
- vergabe@
hannit.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- CHG-MERIDIAN AG2 Zuschläge
- Systempartner IT-Vertriebs GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- think about IT GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.01.2026 auf 21.01.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 18.12.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.12.2025 auf 15.01.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubeschaffung zentraler NetApp SpeichersystemeLandkreis Schaumburg - VergabestelleFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82e79c5b-44d5-4549-908f-e1297c3a8b60.