Zum Inhalt
Menü

Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 30-ZV-0045/24veröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 894 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Punkte zusätzliche Leistungen40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Stadtgebiet Magdeburg sind derzeit 288 Parkscheinautomaten (PSA) installiert, an denen es die Möglichkeit gibt mit Bargeld oder dem Handyparken ein Ticket zu lösen. Das Handyparken soll im gesamten Stadtgebiet, mit etwa 5.745 Parkplätzen, weiter dauerhaft fortgeführt werden. Die Bewirtschaftung in diesem Gebiet ist bezüglich der gebührenpflichtigen Zeiten und der Höchstparkdauer einheitlich. Das Verfahren soll vom Handyparken-Anbieter unter Nutzung der derzeitigen Rufnummern und deren Infrastruktur z. B. Hinweisschilder etc. fortgesetzt werden, um den Bürger/-innen einen höchstmöglichen Komfort in Bezug auf die Rufnummern zu bieten. Die Gebührenentrichtung soll weiterhin nicht nur mittels einer SMS möglich sein, sondern auch über eine entsprechende Applikation (App) für Smartphones, die das Betriebssystem Android und iOS unterstützt, erfolgen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell der Anbieter für die Nutzer attraktiv, leicht verständlich und registrierungsfrei sowie für die Stadt einfach handhabbar, transparent und kostengünstig ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Punkte zusätzliche Leistungen40 %
Preis
60 %
Qualität
Punkte zusätzliche Leistungen40 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.
Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist. ------------------- Etwaige Vorverträge, die in den Anlagen A bis D und … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist. ------------------- Etwaige Vorverträge, die in den Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes 631 EU nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer" Vertragsdauer vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 ------------------------ 2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 02.12.2024 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=en … ganz lesen1. Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer" Vertragsdauer vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 ------------------------ 2. Konkretisierung zu Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" in Bezug auf die Angebotsgültigkeit: Das Angebot muss bis zum 02.12.2024 23:59:59 Uhr gültig bleiben (=entspricht der der unter Punkt 5.1.12 gemachten Angabe, dass das Angebot 189 Tage gültig sein muss (=Zeitspanne zwischen Angebotseinreichungsende und Bindefristende). ------------------------ 3. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV). b) Mit dem Angebot ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens in Textform einzureichen: - Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - c) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) Eigenerklärungen mindestens in Textform zu folgenden Paragraphen einzureichen: - § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit, - § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern. Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen mindestens in Textform gemäß TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen: - § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit - Nachweis zur Zertifizierung nach Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) oder vergleichbar - Nachweis zur Zertifizierung nach Service Organization Controls (SOC) 2 oder vergleichbar - Nachweis zur Sicherheit im Sinne des § 17 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Absicherung von Zahlungsvorgängen oder eine vergleichbare Sicherung Verschlüsselungspaket (aus Leistungsverzeichnis 3.1 Vorbemerkung; Abrechnung der Parkeinnahmen) - Nachweis über technische und organisatorische Maßnahmen gemäß DSGVO für das verwendete Verschlüsselungspaket (aus Leistungsverzeichnis 3.1 Vorbemerkung; Mindestanforderung an den Datenschutz und Datensicherheit) - Nachweis zur Erfüllung der Merkmale „A“ aus dem Leistungsverzeichnis mittels einer technischen Systempräsentation vor dem Zuschlag (aus Leistungsverzeichnis 3.1 Vorbemerkung; Angebot) - Beschreibung der Smartphone-App für die Betriebssysteme Android, iOS
Hinweis
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) d … ganz lesenUm den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen. ------------ WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe Ausschreibungsunterlagen). ------------ Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019): a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]). ------------ Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) ------------ Mit dem Angebot sind einzureichen: - Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) - Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich) - Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich) - Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft - Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft - Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ------------ Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) - Eig …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PayByPhone Deutschland GmbH, Erlangen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.05.2024 auf 27.05.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6d29d24-37d1-4c9d-8eb2-63dacb9c9a12.