HA24002 Rahmenvereinbarungen über Persönlich Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen HA24002 - Los 1veröffentlicht 09.03.2024erstmals 09.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 32 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 32 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit „Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung“. Die Leistung wird in sieben Losen vergeben: Los 1: Fußschutz Los 2: PSA und Warnschutz Los 3: Kopf-, Atem-, Gehör-, Augen- und Handschutz Los 4: Schnittschutz und Forstbekleidung Los 5: Arbeitsbekleidung Feldhut Los 6: Labor- und Hygieneschutz Los 7: Arbeitsbekleidung
Lose7 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fußschutz Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Fußschutz. | 2 Jahre | – |
| 2 | PSA und Warnschutz Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit PSA und Warnschutz. | 2 Jahre | – |
| 3 | Kopf-, Atem-, Gehör-, Augen- und Handschutz Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Kopf-, Atem-, Gehör-, Augen- und Handschutz. | 2 Jahre | – |
| 4 | Schnittschutz und Forstbekleidung Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Schnittschutz und Forstbekleidung. | 2 Jahre | – |
| 5 | Arbeitsbekleidung Feldhut Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Arbeitsbekleidung Feldhut. | 2 Jahre | – |
| 6 | Labor- und Hygieneschutz Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Labor- und Hygieneschutz. | 2 Jahre | – |
| 7 | Arbeitsbekleidung Kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe mit Arbeitsbekleidung. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unte … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt: Soweit keine Versicherung mit den Decku … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt: Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235).- Kriterium
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (je angebotenes Los mindestens eine Referenz): Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre den Auf … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (je angebotenes Los mindestens eine Referenz): Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre den Auftragsgegenstand und die Auftragsmengen betreffende vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. - Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen: Übereinkommen 29 – Zwangsarbeit, 1930; Übereinkommen 87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948; Übereinkommen 98 – Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949; Übereinkommen 100 – Gleichheit des Entgelts, 1951; Übereinkommen 105 – Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957; Übereinkommen 111 – Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958; Übereinkommen 138 – Mindestalter, 1973; Übereinkommen 155 – Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981; Übereinkommen 182 – Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999. Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung (Lose 2, 4 bis 7) bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung (Los 1), für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen (Lose 3 und 6) auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser zwingenden Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere zwölf Monate, sofern er nicht bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin (im Folgenden AG genannt) gekündigt wird. Nach der optionalen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Die Rahmenvereinbarungen enden somit spätestens zum 31.10.2027.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.04.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Los 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung d … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.- Kriterium
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt: Soweit keine Versicherung mit den Decku … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt: Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235).- Kriterium
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (je angebotenes Los mindestens eine Referenz): Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre den Auf … ganz lesenkürzer
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (je angebotenes Los mindestens eine Referenz): Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre den Auftragsgegenstand und die Auftragsmengen betreffende vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. - Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen: Übereinkommen 29 – Zwangsarbeit, 1930; Übereinkommen 87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948; Übereinkommen 98 – Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949; Übereinkommen 100 – Gleichheit des Entgelts, 1951; Übereinkommen 105 – Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957; Übereinkommen 111 – Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958; Übereinkommen 138 – Mindestalter, 1973; Übereinkommen 155 – Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981; Übereinkommen 182 – Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999. Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung (Lose 2, 4 bis 7) bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung (Los 1), für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen (Lose 3 und 6) auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser zwingenden Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar. - Für das Los 7 (Arbeitsbekleidung) muss ein die nachfolgenden Anforderungen erfüllendes Lieferkettenmanagement nachgewiesen werden: • Ständiges Monitoring der Verarbeitungsschritte in der Lieferkette bis zu Ebene der Konfektionierung im Hinblick auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe 2.2) • Das vorgelegte Lieferkettenmanagement muss in seiner Kontrollstruktur geeignet sein, Verstöße gegen die oben genannten Standards schnell zu erkennen, diese zu beheben und ggf. zu sanktionieren. Hierfür muss durch das im Unternehmen vorhandene Lieferkettenmanagement mindestens 50 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen 1 zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht erfüllen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere zwölf Monate, sofern er nicht bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin (im Folgenden AG genannt) gekündigt wird. Nach der optionalen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Die Rahmenvereinbarungen enden somit spätestens zum 31.10.2027.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.04.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Friedrich-Str. 14-18, 76133 Karlsruhe
- Website
- karlsruhe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ha.karlsruhe.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 181 (Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RG ARBEITSSCHUTZ GMBH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. BerichtigungFrist 12.06.2024
- BekanntmachungFrist 16.04.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 16.04.2024 auf 23.04.2024 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 23.04.2024 auf 12.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48364ff9-e877-4c34-85b4-d4baef3da308.