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GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Stadt Grevenbroich · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 GV ST 25032veröffentlicht 12.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 485 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate01.09.2025 – 03.11.2025
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Grevenbroich
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.11.2025
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauanlaufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungsunterlagen die Kostenberechnungen für die einzelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaßnahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

2 Monate–
2
GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

3 Monate–
3
GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

4 Monate–
4
GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

4 Monate–
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GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

4 Monate–
6
GV ST 25032 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 6 Losen.

Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen an Straßen mit städtischer Baulast. Das Leistungsverzeichnis ist in 6 Lose unterteilt, wobei die Lose 1 und 2 auf eine vorhandene Planung aufbauen, welche im Vorfeld durch ein Ingenieurbüro erstellt wurde. Die vorhandene Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Beauftragung in der Bauan-laufberatung zur Verfügung gestellt. Für die Angebotserstellung liegen den Ausschreibungs-unterlagen die Kostenberechnungen für die ein-zelnen Haltelinien bei. Bei den Umbaumaß-nahmen erhält die Stadt eine 100%ige Förderung. Für die 31 Haltelinien in Los 1 liegt eine Förderzusage des VRR vor, so dass die Beauftragung kurzfristig erfolgt und direkt mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Für die 15 Haltelinien in Los 2 liegt noch keine Förderzusage vor. Die Beauftragung erfolgt nach Erhalt der Förderzusage. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Beauftragung für die LPH 6 – 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung. Die restlichen Haltelinien sind Bestandteil der Lose 3 bis 6. Die Lose umfassen zwischen 18 und 20 Haltelinien. Im Gegensatz zu den Losen 1 und 2 ist hier eine stufenweise Beauftragung geplant. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 der HOAI, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-7 und Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9 sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Entwurfsunterlagen müssen beim VRR für den Förderbescheid eingereicht werden. Die Kosten sind für alle Leistungsphasen je Haltelinien zu ermitteln. Die Planung erfolgt gemäß dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ von Straßen-NRW. Für die Kalkulation und zur Übersicht liegt für jedes Los eine Liste der Haltelinien sowie ein Planausschnitt der Lage im Stadtgebiet bei.

4 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.60 %
Qualität40 %
Preis
Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.
Qualität
Zuschlagskriterium Qualität für Los 1: 1). Persönliche Erfahrungen und Qualifikationen des eingesetzten Personals in der Ausschreibung und der Bauleitung in vergleichbaren Projekten. 30% Die Bewertung der Erfahrungen und Kenntnisse erfolgt auf Basis vorgelegter Nachweise und Dokumente, wie bspw. belegte Qualifikationen und Nachweise der Berufserfahrung sowie die Nennung von vergleichbaren, bereits bearbeiteten, Projekten. Es fließen sowohl quantitative wie qualitative Aspekte in die Bewertung ein. 2). Zuschlagskriterium: Ausstattung des Büros 10%: Die Bewertung der Erfahrungen und Kenntnisse erfolgt auf Basis vorgelegter Nachweise und Dokumente, wie bspw. einzusetzende EDV-Programme wie Auto-Cad, Win-Ava Programme und deren Anwendung sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Es fließen sowohl quantitative wie qualitative Aspekte in die Bewertung ein. Weitergehende Informationen siehe Zuschlagsmatrix als Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
- Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung, Nachweisbeleg: Eintragung in das Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung, Nachweisbeleg: Eintragung in das Berufsregister Architektenliste der zuständigen Architektenkammer.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung: Angabe von mind. 3 Referenzen der letzten drei Jahre über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie Angabe Namen und Telefonnummer des öffentlichen Auftraggebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
03.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
11.07.2025, 09:00 Uhr. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.. Sonstiges: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Der Download is … ganz lesen11.07.2025, 09:00 Uhr. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.. Sonstiges: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation z … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 24.10.2024. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Lose 3, 4, 5, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.60 %
Qualität40 %
Preis
Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.Gilt für Los 1 bis Los 6: Es werden 0 bis 10 Punkte je Kriterium vergeben. Preis in EUR: niedrigster Preis = 10 Punkte Alle höhere Gesamtpreise werden zum niedrigsten Preis in Relation gesetzt. Niedrigster Preis geteilt durch höherer Preis mal 10. Die so erhaltene Punktzahl wird mit 60 % gewichtet.
Qualität
Zuschlagskriterium Qualität für Los 3 bis 6: 1). Persönliche Erfahrungen und Qualifikationen des eingesetzten Personals in der Ausschreibung und der Bauleitung in vergleichbaren Projekten. 20% Die Bewertung der Erfahrungen und Kenntnisse erfolgt auf Basis vorgelegter Nachweise und Dokumente, wie bspw. belegte Qualifikationen und Nachweise der Berufserfahrung sowie die Nennung von vergleichbaren, bereits bearbeiteten, Projekten. Es fließen sowohl quantitative wie qualitative Aspekte in die Bewertung ein. 2). Zuschlagskriterium: Ausstattung des Büros 10%: Die Bewertung der Erfahrungen und Kenntnisse erfolgt auf Basis vorgelegter Nachweise und Dokumente, wie bspw. einzusetzende EDV-Programme wie Auto-Cad, Win-Ava Programme und deren Anwendung sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Es fließen sowohl quantitative wie qualitative Aspekte in die Bewertung ein. 3). Zuschlagskriterium: Qualifikation der Büromitarbeiter Die Bewertung der Erfahrungen und Kenntnisse erfolgt auf Basis vorgelegter Nachweise und Dokumente, wie bspw. belegte Qualifikationen und Nachweise der Berufserfahrung der Projektleitung sowie der projektbeteiligten Personen, unter Nennung von vergleichbaren, bereits bearbeiteten, Projekten. Es fließen sowohl quantitative wie qualitative Aspekte in die Bewertung ein. Weitergehende Informationen siehe Zuschlagsmatrix als Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
- Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung, Nachweisbeleg: Eintragung in das Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung, Nachweisbeleg: Eintragung in das Berufsregister Architektenliste der zuständigen Architektenkammer.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-Angaben in Vordruck 124 EEE Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Beleg der Eignung: Angabe von mind. 3 Referenzen der letzten drei Jahre über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie Angabe Namen und Telefonnummer des öffentlichen Auftraggebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
12.01.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
11.07.2025, 09:00 Uhr. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.. Sonstiges: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Der Download is … ganz lesen11.07.2025, 09:00 Uhr. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.. Sonstiges: Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation z … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 24.10.2024. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58b1d398-c79b-41c1-8845-86bbe3a050ef.